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Versicherungspflicht bei Teilzeit in der Elternzeit?

Verfasst: 16.07.2009, 13:40
von werdenderVater
Hallo,

ich werde im September 09 Vater :D und bin, da ich über der Jahresentgeltgrenze verdiene, privat versichert. Meine Frau ist freiberuflich tätig und freiwillig gesetzlich versichert.

Meine Frau arbeitet ab diesem Monat nicht mehr und wird dies auch mindestens im nächsten halben Jahr nicht tun. Ich habe vor 3 Monate Elternzeit zu nehmen, wobei ich im ersten Monat Teilzeit (15 Stunden die Woche) arbeiten werde.
Ab Mitte Dezember, d.h. wenn die Elternzeit vorbei ist, arbeite ich wieder voll und verdiene dann auch wieder über der Jahresentgeltgrenze.

Wenn ich es richtig verstehe, falle ich mit Beginn der Teilzeit aus der PKV und rutsche in die GKV inkl. der Familienversicherung.

Nun meine Frage: Kann ich auch in der GKV bleiben, wenn ich im Dezember wieder über der Jahresentgeltgrenze verdiene? Dann als freiwillig Versicherter?

Danke!

Gruß

Euer
werdender Vater

Verfasst: 16.07.2009, 15:22
von werdenderVater
Hallo,

habe soeben eine definitive Aussage von einer KV bekommen. Ich rutsche zu Beginn der Teilzeit aus der PKV raus, wenn mein Arbeitgeber bestätigt, dass ich 2009 unterhalb der Jaehresentgeltgrenze verdienen werde. Dann bin ich in den zwei Monaten Elternzeit (ohne Teilzeit) auch gesetzlich versichert (beitragsfrei), und zahle wieder ab dem Monat, ab dem ich wieder normal arbeite und über der Jahresentgeltgreze verdiene, den normalen freiwilligen Beitrag in die GKV.

Prima! -fr-

Viele Grüße

Euer
werdender Vater

Verfasst: 22.07.2009, 22:41
von KaetheBeHa
Prima!
Von welcher Krankenkasse hast Du denn diese Aussage bekommen?

Gruß
KaetheBeHa (bin mal neugierig, weil ich mit meiner KK Probleme habe)

Verfasst: 23.07.2009, 21:03
von werdenderVater
ups :pb: ich glaube, da hab ich mich zu früh gefreut. Die KK hat die Aussage leider dahingehend relativiert, dass ich zwar während der Elternzeit (weil erster Monat Teilzeit) in die GKV rutsche, aber nach der Elternzeit wieder rausrutsche und ich mich bei der Privaten wieder versichern muss.

Anscheinend aus zwei Gründen:
- Ich muss in den letzten 5 Jahren mind. 12 Monate in der GKV gewesen sein und
- die Elternzeit wird vom Gesetzgeber bei der BErechnung der Jahresarbeitsgrenze ausgeklammert, denn sie gilt nicht als regelmäßig. Für diese Zeit wird das fiktive Gehalt zur Berechnung der Jahresarbeitsentgeldgrenze angenommen, d.h. was hätte ich verdient. Also leider zuviel verdient um rauszukommen...


Viele Grüße

Euer
werdender Vater