KV-Beitrag nach ALG1 und Familienversicherung
Verfasst: 25.07.2009, 12:10
Ab 01.10.2009 entfällt mein Bezug von ALG1. Anspruch auf ALG2 besteht nicht, auch werde ich keine Renten o.ä. erhalten. Ich bin dann 60 Jahre + 5 Mon. und habe nicht vor noch zu arbeiten. Aufgrund meines Einkommens (<840) werde ich den Mindestbeitragssatz an die GKV bezahlen muessen. Ich habe Zeit meines Lebens in die GKV, entweder pflicht- oder freiwiligversichert eingezahlt. Meine Frau ist seit 2003 bei mir familienmitversichert. Meine Fragen nun:
1. Bleibt meine Frau bei mir mitversichert? Sie hat mtl. Mieteinnahmen (Miete ./. AFA ./. Kosten) in Höhe von ca. € 210,--.
2. Ab 01.01.2011 bezieht meine Frau eine vorgezogene gesetzliche Altersrente und ist dann selber in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Sie bezahlt ab dann auch noch Beiträge aus einer Direktversicherung. Werden dann ab diesem Zeitpunkt die o.a. Mieteinnahmen auch noch verbeitragt?
1. Bleibt meine Frau bei mir mitversichert? Sie hat mtl. Mieteinnahmen (Miete ./. AFA ./. Kosten) in Höhe von ca. € 210,--.
2. Ab 01.01.2011 bezieht meine Frau eine vorgezogene gesetzliche Altersrente und ist dann selber in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Sie bezahlt ab dann auch noch Beiträge aus einer Direktversicherung. Werden dann ab diesem Zeitpunkt die o.a. Mieteinnahmen auch noch verbeitragt?