Ziemliches Versicherungschaos nach Kündigung - Brauche Hilfe

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monochromed
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Ziemliches Versicherungschaos nach Kündigung - Brauche Hilfe

Beitragvon monochromed » 31.07.2009, 11:39

Hallo Zusammen,

also ich bin grad ziemlich verzweifelt, weil ich echt nicht mehr durchblicke!

Mein Fall:

Ich war bis zum Entritt in meinen ersten Job nach dem Studium privat bei meinen Eltern mitversichert.
Als ich dann einen Job bekommen habe, musste ich mich freiwillig versichern und habe das bei der Techniker-Krankenkasse gemacht.

Jetzt hat mich mein Arbeitgeber jedoch nach 5 Monaten gefeuert. Ich bin zum Arbeitsamt gegangen, wo man mir gesagt hat, dass ich aufgrund eines Bausparvertrages zu viel Vermögen habe und die Beiträge nur als Darlehen bekommen kann(Hartz 4). Dies wollte ich nicht, da ich dann alles an das AA melden muss und sogar vor einem Umzug erst fragen muss.
Jetzt wollte ich freiwillig bei der Techniker Krankenkasse bleiben. Diese sagten mir aber, dass Sie mich nicht weiterversichern könnten und in eine private Versicherung müsste.

Ich habe dann bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse angerufen und diese hat mir mitgeteilt dass ich 18 Monate an die TK gebunden sei.
?!?!?!?!

Jetzt ist meine Frage: Was kann ich in meiner Situation als nicht Hartz 4 beziehender Arbeitsloser machen?

- Gibt es eine Möglichkeit, in eine gesetzliche KV zu wechseln?
- Muss ich zu den Privaten?
- Brauche ich einen offiziellen Status (beschäftigt, arbeitslos, selbständig) um überhaupt wieder in eine Versicherung reinzukommen?

Ich will mich demnächst als Freiberufler versuchen, jedoch habe ich mich aufgrund eines möglichen Umzuges in nächster Zeit noch nicht angemeldet...

Kann ich mich bei einer Versicherung als Selbständig angeben, auch wenn ich noch keine RÜckmeldung oder irgendein Schreiben vom Finanzamt habe???

Hoffe jemand kann mir mit dieser Verworrenen Situation helfen...

Grüße...

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 31.07.2009, 12:23

Hallo,
vom Grundsatz her können Sie sich nicht in der TK freiwillig weiterversichern weil sie die erforderliche Vorversicherungszeit (12 Monate) nicht erfüllt haben.
Andererseits besteht aber seit dem 01.04.2007 eine Pflicht zur Versicherung und zuständig ist da grundsätzlich die letzte eigene Krankenkasse - das war in Ihrem Fall die TK.
Fazit - die TK muesste Sie eigentlich ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit
weiterversichern.
Rat - hingehen und abklären.

Gruß

Czauderna

Rossi
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Beitragvon Rossi » 31.07.2009, 14:14

Ich glaube, dass ich derzeit erahne, warum die TK die Mitgliedschaft abgelehnt hat.

Grundsätzlich ist Czauderna beizupflichten; eine freiwillige Kv bei der TKK geht nicht, da Du die erforderliche Vorversicherungszeit von 12 Monate unmittelbar bzw. 24 Monate in den letzten 5 Jahren nicht hast.

Aber dann gibt es ja noch die Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Hierdurch wird man versicherungspflichtig, wenn man keinen Anspruch auf anderweitige Absicherung im Krankheitsfall hat und zuletzt gesetzlich versichert war.

Du bist unweigerlich zuletzt gesetzlich versichert gewesen. Gretchenfrage ich jedoch, ob Du nicht einen Anspruch auf eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall hast.

Und genau hierum wird es vermutlich gehen.

Du bist ja vor dem Job in der priv. Kv. gewesen. Wenn dort der Versicherungsvertrag mindestens 5 Jahre bei der gleichen Gesellschaft ununterbrochen bestanden hat, dann muss Dich die priv. Kv. zu den alten Bedingungen (ohne Risikoprüfung, ohne Wartezeiten, kein erneutes Eintrittsalter) wieder aufnehmen. Jene Verpflichtung ergibt sich aus § 5 Abs. 9 SGB V.

Und genau diese Verpflichtung der priv. Kv. stellt einen Anspruch auf anderweitige Absicherung im Krankheitsfall dar. Aus diesem Grund kommt Du dann nicht in die sog. Kralle bei der TK.

Wenn der Vertrag allerdings bei der letzten Gesellschaft keine 5 Jahre ununterbrochen bestanden hat, kommst Du in die Kralle bei der TK.

monochromed
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Beitragvon monochromed » 31.07.2009, 15:02

Ok, vielen herzlichen Dank für die schnellen Antworten!

Ich war vor der GK viel mehr als 5 Jahre bei meinen Eltern mitversichert.

Gilt die Pflicht dann auch? Also wenn ich bei meinen Eltern und nicht selbständig dort versichert war?

Was heisst zu den alten Bedingungen? Welche Vorteile/Nachteile bringt das entgegen einer neuen Aufnahme?

Meine Eltern sind bei der DBV - also einer Beamtenversicherung versichert. Könnte es sein, dass diese Beamtenversicherung für mich gar nicht geeignet ist/bzw. nicht in Frage kommt?

Ich weiß, sind ziemlich ausufernde Fragen, aber bevor ich am Montag bei meiner ehemaligen PV anrufe, hilft mir jede Info um mir Gedanken zu machen.

Danke jetzt schon für die bisherigen Infos...

Ist auch wirklich ne blöde Situation :(

Rossi
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Beitragvon Rossi » 31.07.2009, 16:33

Nehme doch einfach Kontakt mit der DBV auf und schildere den Sachverhalt. Verweise auf § 5 Abs. 9 SGB V (Wiederaufnahmeverpflichtung). Wenn die DBV das ablehnt, weil die Voraussetzungen evtl. nicht vorliegen, dann nimmst Du dieses Schreiben und legst es der TK vor.


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