Kuendigung der gesetzlichen KV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Kuendigung der gesetzlichen KV
Hallo,
ich habe meine gesetzliche KV ordentlich mit Einschreiben per Rückschein gekündigt. Wechsel wieder in die Gesetzliche.
Die alte KV reagiert nun nicht und schickt mir statt einer Kündigungsbestätigung - eine mtl. Beitragssenkung.
Ist es nun ein clevrer Schachzug - da ich wohl gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen muss?
Oder sollte ich garnicht reagieren, denn meine Kündigung nehme ich ja nicht zurück?
Danke für Eure Antworten.
ich habe meine gesetzliche KV ordentlich mit Einschreiben per Rückschein gekündigt. Wechsel wieder in die Gesetzliche.
Die alte KV reagiert nun nicht und schickt mir statt einer Kündigungsbestätigung - eine mtl. Beitragssenkung.
Ist es nun ein clevrer Schachzug - da ich wohl gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen muss?
Oder sollte ich garnicht reagieren, denn meine Kündigung nehme ich ja nicht zurück?
Danke für Eure Antworten.
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- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
Aber Du musst doch die Kündigungsfristen einhalten; da geht kein Weg dran vorbei.
Will heissen, bpsw. Kündigung am 28.06.2009 bei der Kv. eingegangen. Kündigungsfrist endet dann am 31.08.2009.
Ne fristlose Kündigung in der GKV gibt es nicht!
Allerdings hat die Kv. innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung zu übersenden.
Will heissen, bpsw. Kündigung am 28.06.2009 bei der Kv. eingegangen. Kündigungsfrist endet dann am 31.08.2009.
Ne fristlose Kündigung in der GKV gibt es nicht!
Allerdings hat die Kv. innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung zu übersenden.
benno hat geschrieben:Ja, Kündigungsfrist sind zwei Monate - jedoch bestätigt die KV dieses nicht.
Aber ich werde, sollten sie etwas abbuchen, dieses zurückbuchen lassen.
Hallo,
zu wann wurde denn gekündigt und von wann war die Kündigung (Einschreiben). ????
Wenn es ein Einschreiben war dann kann eigentlich nix passieren - die Kasse muss innerhalb von 14 Tagen nach erhalt eine Kündigungsbestätigung
ausstellen - klar, dass die versuchen jemanden von einem Wechsel abzuhalten und diese Kündigungsbestätigung deshalb nicht sofort versenden, aber was Recht ist muss Recht bleiben - die Kasse anrufen und erkundigen ob Kündigung eingegangen ist und wann die Bestätigung erfolgt.
Gruß
Czauderna
benno hat geschrieben:Machen die einfach nicht. Sicher sind sie verärgert, aber das können sie ja nicht pers. nehmen wenn ich kündige.
Hallo,
okay, probieren wir es anders - was gedenkst du nun zu tun ??
Keine Kündigungsbestätigung bedeutet kein Kassenwechsel und musst bei der alten Kasse bleiben - nimmst du das hin ??
Ich denke nein - also hingehen oder anrufen und ggf. mit dem Rechtsweg drohen.
Gruß
Czauderna
Also, wenn Du ein Einschreiben mit Rückschein hast, sieht es doch schon mal sehr gut aus.
Aber es hilft nicht viel; Du solltest Kontakt mit der Kv aufnehmen und den Sachverhalt vernünftig erörtern, um eine beiderseitige Lösung zu finden.
Eins dürfte schon mal klar sein; einfach jetzt behaupten, wir haben das Kündigungsschreibe nicht erhalten, wäre ne Frechheit!
Aber es hilft nicht viel; Du solltest Kontakt mit der Kv aufnehmen und den Sachverhalt vernünftig erörtern, um eine beiderseitige Lösung zu finden.
Eins dürfte schon mal klar sein; einfach jetzt behaupten, wir haben das Kündigungsschreibe nicht erhalten, wäre ne Frechheit!
Hallo, habe im Internet recherchiert.
Sollte das der Grund sein - so müssten die garkeine Bestätigung schicken - oder?
http://www.wissen-private-krankenversic ... igung.html
Gruss
Sollte das der Grund sein - so müssten die garkeine Bestätigung schicken - oder?
http://www.wissen-private-krankenversic ... igung.html
Gruss
benno hat geschrieben:Hallo, habe im Internet recherchiert.
Sollte das der Grund sein - so müssten die garkeine Bestätigung schicken - oder?
http://www.wissen-private-krankenversic ... igung.html
Gruss
Hallo,
nein, das stimmt so nicht - die neue Kasse stellt keine Mitgliedschaft her ohne diese Kündigungsbestätigung - so wird ein Schuh daraus.
Dieser text ist falsch - sieht man auch an der Auffassung dass es einen
31. April gibt.
Gruß
Czauderna
benno hat geschrieben:Hallo,
wie meinst Du das mit dem 31.April?
Was ändert eine Kündigungsbestätigung an einer Neuen
Mitgliedschaft - nichts.
Dann könnten die Kassen es sich einfach machen - sie akzeptieren nicht die Kündigung und der Mandant muss weiter in der Kasse bleiben?
Das kann so auch nicht stimmen ...
Gruss
Hallo,
in dem Text der PKV im Internet steht der 31. April - gibt es den ???
Ja, es ist tatsächlich so - eine neue GKV-Mitgliedschaft kann bei einem Wechsel ohne die Kündigungsbestätigung der alten Kassen nicht durchgeführt werden - eine Krankenkasse, die ohne eine solche Kündigungsbestätigung eine Mitgliedschaft herstellt handelt grob fahrlässig !!!!!
Das Ausstellen einer Kündingsbestätigung ist auch im Gesetz festgehalten!!
Gruß
Czauderna
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