Meine Krankenkasse hat mich jetzt angemahnt, dass ich einen Beitrag von 2004 nicht beglichen hätte.
Mir fällt es schwer die Sache nachzuprüfen..sprich die entsprechenden Kontoauszüger zurück zu verfolgen.
Gibt es gesetzliche Fristen ? Kennt sich jemand aus ?
lg und danke für die Mühe...Beantwortung meiner Frage !
Verjährungsfrist von Kassenbeiträgen
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Jooh, es gibt hier gesetzliche Fristen, die im SGB IV gerelgt sind.
§ 25 SGV IV Verjährung
(1) Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in dreißig Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind.
D. h., zum 31.12.2008 sind die Ansprüche verjährt.
Drüfte wieder ne Klamotte für einen Anwalt sein, der sich schnell ein wenig Kohle verdienen möchte!
§ 25 SGV IV Verjährung
(1) Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in dreißig Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind.
D. h., zum 31.12.2008 sind die Ansprüche verjährt.
Drüfte wieder ne Klamotte für einen Anwalt sein, der sich schnell ein wenig Kohle verdienen möchte!
Re: Verjährungsfrist von Kassenbeiträgen
Katzelucas123 hat geschrieben:Meine Krankenkasse hat mich jetzt angemahnt, dass ich einen Beitrag von 2004 nicht beglichen hätte.
Mir fällt es schwer die Sache nachzuprüfen..sprich die entsprechenden Kontoauszüger zurück zu verfolgen.
Gibt es gesetzliche Fristen ? Kennt sich jemand aus ?
lg und danke für die Mühe...Beantwortung meiner Frage !
hallo,
warum denn immer gleich die "Keule" rausholen und zum Anwalt rennen bevor nicht wirklich die Fakten geklärt sind.
Rossi hat ja schon geschrieben wo das mit der Verjährung steht - stimmt demnach sind Forderungen aus 2004 zum 31.12.2008 verjährt.
Was der gute Rossi wahrscheinlich vergessen hat ist die Tatsache zu erläutern dass es aber auch sein kann, dass die Verjährung durch vorher durchgeführte Massnahmen seitens der Kasse gehemmt oder unterbrochen wurde - und da ist es dann nix mit dem 31.12.2008.
Und wenn es sogar so ist dass es sich um vorsätzlich vorenthaltene Beiträge handelt dann verjähren diese erst nach 30 Jahren.
Also, erst die Fakten klären - wenn alles harmlos ist - der Kasse mal den
Verjährungspharagraphen nennen und dann nur mal mit dem Anwalt drohen, das reicht dann auch schon.
gruß
Czauderna
Ich glaube kaum, dass die Kv. zwischenzeitlich gemahnt hat, sonst hätte Katzelucas123 nicht geschrieben
Es sieht wohl ganz danach aus, dass es erst jetzt aufgefallen ist.
Czauderna hat natürlich recht, immer erst versuchen, sich gütlich mit der Kv. zu einigen.
Meine Krankenkasse hat mich jetzt angemahnt
Es sieht wohl ganz danach aus, dass es erst jetzt aufgefallen ist.
Czauderna hat natürlich recht, immer erst versuchen, sich gütlich mit der Kv. zu einigen.
Rossi hat geschrieben:Ich glaube kaum, dass die Kv. zwischenzeitlich gemahnt hat, sonst hätte Katzelucas123 nicht geschriebenMeine Krankenkasse hat mich jetzt angemahnt
Es sieht wohl ganz danach aus, dass es erst jetzt aufgefallen ist.
Czauderna hat natürlich recht, immer erst versuchen, sich gütlich mit der Kv. zu einigen.
Hi Rossi,
ja, das hat er geschrieben und es wird auch wahrscheinlich so sein, aber
wenn ich so an meine "Schuldner" denke.
Meist ist es so dass da schon irgendwelcher Schriftwechsel gelaufen ist, der entweder nicht als "Mahnung" gesehen wurde oder einfach ignoriert wurde.
Es gab auch schon Fälle wo die Mahnung zurück kam, weil unbekannt verzogen - wenn wir so etwas per Einschreiben gesandt haben, galt das schon (damals zumindest) als Unterbrechung der Verjährung (oder als Hemmung ??) - es kommt auch heute noch vor, dass es in unserer Dienststelle einen offiziellen Aushang gibt in dem bekanntgemacht wird, dass ein Schriftstück für eine namentlich beannte Person zur Abholung bereitliegt (wenn eine Postzustellung nicht möglich ist) - die bleibt sechs Wochen da hängen und unterbricht bzw. hemmt auch die Verjährung.
Noch einmal, ich glaube dem Fragesteller natürlich sofort dass sich die Kasse erst heute zu einem Rückstand aus 2008 gemeldet hat !!!
Ich als KAssenmitarbeiter hätte dieses Ding wenn es tatsächlich verjährt ist auch schon niedergeschlagen und gut wäre es.
Gruß
Czauderna
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