freiwillig gesetzlich versichert, Nachzahlung
Verfasst: 05.08.2009, 13:08
Hallo rundum!
Ich bin selbständig seit 2003. Ab Oktober 2004 bis einschließlich Juni 2007 war ich dann fest angestellt in Teilzeit und nur noch nebenberuflich selbständig tätig (mit um die 3000 EUR Jahreseinkünften aus der nebenberuflich selbständigen Tätigkeit).
Basierend auf meinem Steuerbescheid von 2007 (eingereicht am 1.10.08, Festsetzung durch BKK am 23.7.09) hat meine BKK nun einen Beitrag von um die 600 EUR/Monat festgesetzt und fordert Rückzahlungen, die sich m.E. auf falsche Berechnungen/den falschen Zeitraum beziehen.
Zur Erläuterung:in 2007 war ich von Jan-Juni fest angestellt (80%), ab Juli bis 18.November 2007 arbeitslos (ALG I) und ab 19.11.07 wieder selbständig als Freiberuflerin, aber in Vollzeit. Die BKK bezieht meine Einkünfte von 9500 EUR in 2007 aber nur auf 73 Tage: 19.11.-31.12.07 (ab 19.11. Gründerzuschuss) und den Juni 07 (nebenberuflich ein Seminar gehalten) - also nur die Monate, in denen ich tatsächlich Einkünfte aus der Selbständigkeit hatte. Ich bin aber seit 2003 als selbständig beim Finanzamt gemeldet (wenn auch zeitweise nebenberuflich) und denke, dass das gesamte Jahr 2007 für die Berechnung zugrunde gelegt werden sollte (bis auf meine Zeit der Arbeitslosigkeit, in der ich nicht selbständig tätig war): nämlich 224 Tage statt 73 Tage. Liege ich damit richtig?
Im Folgejahr 2008 habe ich in 12 Monaten (von 01.01.08 - 31.12.08, also 356 Tage) 24.676,20 EUR Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt. Dies entspricht durchschnittlichen monatlichen Einkünften von ungefähr 2056 EUR. Ein Kassenbeitrag von ca. 600 EUR im Monat entspräche demnach knapp 30% (!!) meiner Einkünfte (und da hätte ich noch keine Steuern bezahlt). Dies ist völlig unverhältnismäßig und so sicher nur zustande gekommen, weil der Zeitraum in 2007 nicht korrekt angesetzt worden ist, denke ich.
Hinzu kommt, dass der Steuerbescheid für 2008 mir noch nicht vorliegt, weil ich in ein anderes Bundesland umgezogen bin (aber eben auch die BKK hat sich ganz schön Zeit gelassen mit der Festsetzung). Damit zahle ich bis dato bzw. bis dr Bescheid vorliegt diesen horrend hohen Betrag.
Ich habe nun Widerspruch eingelegt (mit Erklärung wie oben formuliert und Belegen) und werde die Nachzahlung von knapp 8000 EUR vorerst nicht tätigen.
Wer kann mir helfen? Habe ich Chancen mit meiner Argumentation / Sachlage? Was kann ich noch tun?
Besten Dank für jede Antwort!
Ich bin selbständig seit 2003. Ab Oktober 2004 bis einschließlich Juni 2007 war ich dann fest angestellt in Teilzeit und nur noch nebenberuflich selbständig tätig (mit um die 3000 EUR Jahreseinkünften aus der nebenberuflich selbständigen Tätigkeit).
Basierend auf meinem Steuerbescheid von 2007 (eingereicht am 1.10.08, Festsetzung durch BKK am 23.7.09) hat meine BKK nun einen Beitrag von um die 600 EUR/Monat festgesetzt und fordert Rückzahlungen, die sich m.E. auf falsche Berechnungen/den falschen Zeitraum beziehen.
Zur Erläuterung:in 2007 war ich von Jan-Juni fest angestellt (80%), ab Juli bis 18.November 2007 arbeitslos (ALG I) und ab 19.11.07 wieder selbständig als Freiberuflerin, aber in Vollzeit. Die BKK bezieht meine Einkünfte von 9500 EUR in 2007 aber nur auf 73 Tage: 19.11.-31.12.07 (ab 19.11. Gründerzuschuss) und den Juni 07 (nebenberuflich ein Seminar gehalten) - also nur die Monate, in denen ich tatsächlich Einkünfte aus der Selbständigkeit hatte. Ich bin aber seit 2003 als selbständig beim Finanzamt gemeldet (wenn auch zeitweise nebenberuflich) und denke, dass das gesamte Jahr 2007 für die Berechnung zugrunde gelegt werden sollte (bis auf meine Zeit der Arbeitslosigkeit, in der ich nicht selbständig tätig war): nämlich 224 Tage statt 73 Tage. Liege ich damit richtig?
Im Folgejahr 2008 habe ich in 12 Monaten (von 01.01.08 - 31.12.08, also 356 Tage) 24.676,20 EUR Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt. Dies entspricht durchschnittlichen monatlichen Einkünften von ungefähr 2056 EUR. Ein Kassenbeitrag von ca. 600 EUR im Monat entspräche demnach knapp 30% (!!) meiner Einkünfte (und da hätte ich noch keine Steuern bezahlt). Dies ist völlig unverhältnismäßig und so sicher nur zustande gekommen, weil der Zeitraum in 2007 nicht korrekt angesetzt worden ist, denke ich.
Hinzu kommt, dass der Steuerbescheid für 2008 mir noch nicht vorliegt, weil ich in ein anderes Bundesland umgezogen bin (aber eben auch die BKK hat sich ganz schön Zeit gelassen mit der Festsetzung). Damit zahle ich bis dato bzw. bis dr Bescheid vorliegt diesen horrend hohen Betrag.
Ich habe nun Widerspruch eingelegt (mit Erklärung wie oben formuliert und Belegen) und werde die Nachzahlung von knapp 8000 EUR vorerst nicht tätigen.
Wer kann mir helfen? Habe ich Chancen mit meiner Argumentation / Sachlage? Was kann ich noch tun?
Besten Dank für jede Antwort!