Kann ich meine Frau und ihre Kinder in meiner gesetzlichen KK mitversichern? Es besteht ein sehr langes Verhältnis, wir wohnen auch zusammen. Ich meine so etwas schon gehört zu haben.
Vielen Dank im Voraus.
Eheähnliches Verhältnis
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Also ich gehe mal davon aus, dass Ihr eine eheähnliche Lebensgemeinschaft habt und dass Deine Frau nicht arbeitet also nicht pflichtversichert ist. Wenn sie nicht arbeitslos gemeldet ist und nicht darüber versichert ist, dann kann sie sich nur als freiwilliges Mitglied mit eigenem Beitrag versichern. Die Kinder wären aber dann mitversichert.
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