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Krank und ohne Einkommen - Versicherungspflichtig?

Verfasst: 10.10.2009, 00:16
von NoFear63
Hallo,
ich habe seit der Aussteuerung durch die Krankenkasse (Ende 2008) keinerlei Einkommen mehr. Mein Lebensgefährte "füttert mich durch".
Rente bekomme ich nicht und für HartzIV muß man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Außerdem beträgt das Einkommen meines Lebensgefährten wegen Nichtanerkennung des Kindesunterhalts für sein Kind geringfügig (ca. 30.-) zu viel.
Die Krankenkasse hat mir die Mitgliedschaft gekündigt, nachdem ich ja wegen fehlendem Einkommen und keinem Vermögen keine freiwillige Weiterversicherung machen konnte.
Jetzt habe ich erfahren, daß man bei Versicherungspflicht alle Beiträge für die versicherungslose Zeit nachzahlen muß.
Das ist für mich nicht möglich, egal wie weit sie mir entgegen kommen würden mit Ratenzahlung oder so.
Ich hoffe doch sehr, daß ich als nicht arbeitsfähige Kranke nach der Aussteuerung nicht mehr versicherungspflichtig bin, denn sonst würden sich im Lauf der Jahre für mich immense Schuldenberge anhäufen, die ich niemals bewältigen könnte.
Ein Zurück in die Krankenversicherung wäre damit auch noch für immer unmöglich, selbst wenn ich irgendwann mal wieder ein geringfügiges Einkommen (auf mehr brauche ich jedenfalls nicht mehr zu hoffen) auftun sollte.

Kann mir vielleicht hier jemand verbindlich sagen ob ich trotzdem noch versicherungspflichtig bin in meiner jetzigen Lage?

Ach ja, Schwerbehindertenausweis 50% ist vorhanden und unbegrenzt gültig.

Verfasst: 10.10.2009, 11:32
von Czauderna
Hallo,
Aufgrund welches Versicherungsverhältnisses hast Du Krankengeld bis 2008 von der Kasse bekommen - Arbeitnehmer oder Selbständig ?
Gruß
Czauderna

Verfasst: 10.10.2009, 20:21
von Rossi
Öhm, Czauderna, ist es nicht egal, wie NoFear63 bislang versichert war. Nehmen wir an, als versicherungspflichtiges Mitglied hat er Krankengeld bekommen. Für die Zeit des Krankengeldbezuges bleibt die Mitgliedschaft weiterhin beitragsfrei bestehen. Wenn er Krankengeld als freiw. Mitglied bekommen hat, fordern viele Kvén auch keine Beiträge; andere wiederum sehrwohl, weil sie sich an die Auffassung des Bundesversicherungsaufsichtsamtes halten.

Aber es ist völlig Latte. In einem moderen Sozialstaat, soll keiner durch die Gegen rennen, der nicht abgesichert ist.

Jeder ist dort versicherungspflichtig, wo er zuletzt versichert war und jenes ist hier wohl die GKV. Da geht leider kein Weg dran vorbei.

Wenn es eine freiw. Kv. war, dann konnte die Kasse nicht kündigen; jenes ist seit April 2007 vorbei. Ansonsten ist es eine Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Ganz egal, wie man es dreht und wendet, de facto ist NoFear63 seit Ende 2008 noch Mitglied der Kv.; er bzw. die Kasse weiss es noch nicht!!!

Verfasst: 10.10.2009, 22:35
von NoFear63
Hallo,
tschuldigung, es mag ja ein hehres Ziel sein, niemanden ohne KV zu lassen.
Aber wenn der Staat das will, dann muß er auch schauen, wo die Kohle dafür herkommen soll. Im Klartext: Das ist doch asozial, kranke Menschen ohne Einkommen und Vermögen zu kriminellen Schuldnern zu machen!
Ich melde mich dann mal bei der JVA zur Erzwingungshaft an =D>
Ich war übrigens gesetzlich versichert, sonst hätte ich im Forum freiwillige KV gepostet.
Sorry, wenn ich gerade etwas sauer klinge, aber ich habe mich vor meinem Beitrag etwas hier eingelesen und ich kann den Gebetsmühlensatz von Rossi nicht mehr hören, bzw lesen.

Ich denke, diejenigen, die eine solche Vorschrift verfassen konnten und diejenigen, die sie auch noch rechtskräftig gemacht haben, hätten vorher mal ihr Hirn einschalten sollen und darüber nachdenken, was sie da anrichten. Und diejenigen, die sie auch jetzt noch gutheißen, dürften wohl keine Ahnung haben, wie schnell es gehen kann, daß man einen gut bezahlten Job nicht mehr machen kann und verliert und später aus allem, was der Staat angeblich für jeden bietet, herausfällt.
Man wird hin und her geschoben wie ein heißes Blech, keiner will zuständig sein, und dann jetzt auch noch DAS.
Schlimm genug, daß ich nicht mehr in Behandlung bin und so klarkommen muß.

Verfasst: 10.10.2009, 23:19
von Czauderna
Hallo,
man darf mir gerne abnehmen dass ich Fragen nicht ohne Grund stelle.
Alos, wenn ich mal unterstelle dass der Krankengeldbezuig aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus erfolgte, dann kann es nicht sein dass nach der Aussteuerung der Betreffende keinerlei Einkommen mehr hat.
wenn Ihn die Kasse darauf aufmerksam gemacht hat und er sich beim Arbeitsamt gemeldet hat hat bekommt der von dort Leistungen nach den Vorschriften des SGB III.
wenn er allerdings selbständig war dann ist dies nicht der Fall !!

Die Kasse konnte dir die Mitgliedschaft in 2008 nicht einfach so kündigen, sie konnte dir nur mitteilen das das laufende Versicherungsverhältnis
aufgrund der ablaufenden Krankengeldzahlung beendet wurde - sie musste dich aber darauf aufmerksam machen dass Du eine Folge-Versicherung abschliessen musst weil dies das gesetz zum 01.04.3007 verlangt.
Dies ist allertdings eine Antragsversicherung, d.h. ohne deinen ausdrücklichen Wunsch kann die Kasse von sich aus keine zwangsweise Versicherung durchführen.
Das widerum bedeutet aber nicht dass du bei einer Neuversicherung die versicherungslosen Zeiten ab dem 01.04.2007 nicht nachzahlen musst.

Das ist Gesetz !!

Über Sinn und Unsinn eines solchen Gesetzes kann man fürwahr trefflich streiten und disktutieren - das ändert aber nichts an der Tatsache.

Gruß

Czauderna

Verfasst: 11.10.2009, 00:05
von Rossi
Nun denn

Sorry, wenn ich gerade etwas sauer klinge, aber ich habe mich vor meinem Beitrag etwas hier eingelesen und ich kann den Gebetsmühlensatz von Rossi nicht mehr hören, bzw lesen.



Was willst Du von uns hören? Etwa, dass Dich die Kralle nicht erwischt hat. Es war nicht unser Ziel, in einem modernen Sozialstaat keinen durch die Gegend rennen zu lassen, der nicht versichert ist. Es war einzig und allein ein politischen Ziel der Volksvertreter.

Aber vielleicht hast Du ja Czauderna´s Posting gelesen und verstanden.

Warum hast Du dich nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet und ALG I beantragt? Hierfür gibt es extra das sog. Nahtlosigkeitsprinzip. Um diesen Anspruch realisieren zu können, muss man defintiv nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ferner ist das ALG I (Versicherungsleistung) nicht von dem Einkommen der Parntnerin abhängig. Der ärztliche Dienst der Agentur prüft dann genau, was für Dich in Frage kommt. Jenes könnte bspw. eine Reha oder gar der Rentenantrag sein. Wenn Du dieses mitmachst bekommst Du Leistungen im Rahmen des ALG I und bist hierüber wieder pflichtversichert. Allerdings geht dieses niemals rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt, wo Du dich persönlich arbeitslos meldest.

Ich denke, diejenigen, die eine solche Vorschrift verfassen konnten und diejenigen, die sie auch noch rechtskräftig gemacht haben, hätten vorher mal ihr Hirn einschalten sollen und darüber nachdenken, was sie da anrichten. Und diejenigen, die sie auch jetzt noch gutheißen, dürften wohl keine Ahnung haben, wie schnell es gehen kann, daß man einen gut bezahlten Job nicht mehr machen kann und verliert und später aus allem, was der Staat angeblich für jeden bietet, herausfällt.


Sorry, solche Äußerungen bringen hier im Forum gar nichts, weil wir es defintiv nicht ändern können. Ich empfehle Dir ne Petition!

Verfasst: 11.10.2009, 02:17
von NoFear63
Vielen Dank für die Informationen.
ALgI hatte ich schon hinter mir und gleichzeitig das Verfahren mit dem Rentenantrag. Rente wurde vor Gericht nicht bewilligt und Reha vom Rentenversicherungsträger später auch abgelehnt, weil die Aussicht auf Erfolg (Wiederherstellung der Arbeitskraft) nicht gegeben war im Rahmen einer solchen (doch recht kurz dauernden) Maßnahme.

edit: Moment mal - jetzt, da ich das so schreibe, fällt mir auf, daß sich die RV da ja eigentlich ein Eigentor geschossen hat, und ich habe es gar nicht gemerkt!
Logischerweise hätten die doch dann mit einer geeigneteren Maßnahme aufwarten müssen und wenn es da nichts gibt, eben mit der Rente. Oder sehe ich da was falsch? :edit Ende

Das Arbeitsverhältnis besteht natürlich auch nicht mehr und es wäre nur noch AlGII geblieben, was aber aus den genannten Gründen auch nicht ging.
Ich hatte halt gehofft, daß es für arbeitsunfähige Menschen ohne Einkommen und Vermögen eine Ausnahmeregelung gibt.
Ich hab da mal was von unbilliger Härte gehört, daß man in dem Fall nicht zahlen muß. Zumindest nicht nachzahlen oder Strafe.
Hab ich halt Pech gehabt und bin für immer draußen, wenn nicht ein Wunder geschieht.
Oder was passiert, wenn ich mich anmelde um meiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen, aber keinen Cent zahle?
Nur mal rein hypothetisch?
Mahnverfahren, Gerichtsvollzieher (kann lange nicht so viel pfänden wie nötig wäre), und was kommt dann? Knast? Ist man da drin dann versichert?

Verfasst: 11.10.2009, 10:37
von Czauderna
Hallo,
da kommen ja Infos zu Tage wo man wieder nur sagen kann - wenn man das bereits bei der Eingangsfrage so geschrieben hätte wären wir schon sofort am Ziel gewesen.
Die Frage was passiert wenn keine (Nach)Zahlung erfolgt ist sehr einfach und schnell zu beantworten.
Die Kasse wird die Leistungen nicht mehr zur Verfügung stellen, ausgenommen Notfälle - die Versicherten-Karte wir ggf. auch eingezogen.
Dieser Zustand wird andauern bis der gesamte Beitrag gezahlt wurde.
Ich weiß heute noch nicht wie die Kassen das sehen, aber ich könnte mir vorstellen dass es bei den Fällen wo vorsätzlich der Beitrag nicht gezahlt wird
zur Verlängerung der Verjährtungsfrist auf 30 Jahre kommen wird.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 11.10.2009, 11:58
von Rossi
Hm,

Moment mal - jetzt, da ich das so schreibe, fällt mir auf, daß sich die RV da ja eigentlich ein Eigentor geschossen hat, und ich habe es gar nicht gemerkt!
Logischerweise hätten die doch dann mit einer geeigneteren Maßnahme aufwarten müssen und wenn es da nichts gibt, eben mit der Rente. Oder sehe ich da was falsch?


Genau jenes ist der richtige Gedankengang.

Irgendetwas passt dort nicht! Im Bereich der Rentenversicherung gibt es normaleweise nur 2 Möglichkeiten. Entweder ne Rehamassnahme oder die Erwerbsminderungsrente. Wobei es gibt hier einen Grundsatz, Reha geht vor Rente. So wie Du postest, bestand keine Aussicht auf Erfolg für die Rehamassnahme. Dann müsstes Du eigentlich die Rente bekommen und bist hierdurch wieder pflichtversichert.

Ich würde Dir empfehlen Kontakt mit dem VDK aufzunehmen bzw. diesem Verein beizutreten. Der VDK kennt sich recht gut mit Renten aus.

Aber was schon merkwürdig ist, dass die Rente offensichtlich im sozialgerichtlichen Verfahren schon abgelehnt wurde. Wenn Du bspw. ne Reha-Massnahme machst, kannst Du unter Umständen Übergangsgeld erhalten (abhängig von Vorversicherungszeiten).

Was ich Dir auf jeden Fall empfehle, melde Dich bei der Agentur für Arbeit zunächst als arbeitslos und halte die sog. 3 Monatsmeldung ein. Dieses ist sehr wichtig für die Anwartschaft einer späteren Erwerbsminderungsrente. Machst Du es nicht, schiesst Du ein riesige Eigentor und kannst niemals - wenn bspw. der Gesundheitszustand sich verschlechtert - eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Es fehlt dann die erforderliche Vorversicherungszeit (in den letzten 5 Jahren vor Rentenantrag min. 36 Monate Beiträge entrichtet zu haben). Dieses Frist kann man durch die 3 Monatsmeldung bei der Agentur verlängern bzw. umgehen. Sonst bekommst Du später nur Deine Altersrente, vorzeitig würde gar nichts gehen!

Verfasst: 12.10.2009, 18:44
von NoFear63
Dankeschön für die hilfreiche Auskunft!
Da werde ich mich mal beim VDK schlau machen.

Auch das mit der Petition werde ich mir ernsthaft überlegen.
Da gehört eine Härtefallregelung her.

vielen Dank und LG,
NoFear63

Verfasst: 12.10.2009, 21:33
von Rossi
Hm, ehrlich gesagt, ich denke nicht, dass es eine Notfallregelung geben wird.

Man kann allenfalls bei der rückwirkenden Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V darüber nachdenken, ob der nachzuzahlende Beitrag angemessen ermäßigt werden kann. Jenen Auftrag hat der Gesetzgeber den Krankenkassen an die Hand gegeben. Einige Kvén ermäßigen für den zurückliegenden Zeitraum auf den sog. Antwartschaftsbeitrag von ca. 40,00 Euro, andere wiederum nicht!

Für die Zukunft ist es allerdings glasklar; es ist nach der wirtschaftlichen Situation des Versicherten zu beurteilen, wobei es eine Mindesbemessung von 140,00 Euro gibt. Ich denke mal, billiger geht es nicht. Im Bereich der priv. Kv. ist es in der Regel wesentlich teurer.

Verfasst: 12.10.2009, 21:46
von NoFear63
Solange der Staat das bezahlt, von mir aus.
Aber im Moment sieht es ja so aus, daß der Mittellose sich das aus den Rippen schneiden soll.
Das kann nicht sein.

Verfasst: 12.10.2009, 22:02
von Rossi
Das siehst Du allerdings falsch. Der Staat muss nicht alles bezahlen.

Wenn Du bedürftig bist (incl. Beitrag für Pflichtversicherung), dann hast Du im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft mit dem Lebensgefährten einen Anspruch auf ALG II und kannst die Kv. bezahlen. Der Gesetzgeber hat sogar speziell für die Konstellationen, wo jemand allein durch die Beitragszahlung für die KV/PV hilfebedürftig wird eine rechtliche Grundlage geschaffen. Diese Leistung stellt denn das soziokulturelle Existenzminimum dar. Will heissen, Bedürftige bekommen etwas. Nicht Bedürftige müssen selber zahlen.

Ich weiss, das Empfinden, ob jemand bedürftig ist oder nicht, geht manchmal auseinander. Aber letztendlich ist es leider ein Zahlenspiel.

Ehrlich gesagt, sei froh, dass es so eine Versicherungspflicht gibt. Wir haben hier im Forum schon Fälle gehabt, da fielen weit über 100.000,00 Euro an Krankheitskosten an und die Poster waren mehr als froh, dass es seit dem 01.04.2007 eine Versicherungspflicht gibt. Sonst verliert man manchmal Haus und Hof. Eine Krankheit, die sehr kostenintensiv ist, kann sehr schnell kommen.

Verfasst: 13.10.2009, 11:34
von Dipling
Wobei Nichtversicherte in aller Regel nahezu mittellos sind, und daher auch bei der alten Regelung nichts zu verlieren hatten. Das Sozialamt war im Notfall eingesprungen und damit letztlich die Steuerzahler.

Nach der neuen Regelung prüft das Sozialamt den letzten Versicherungsstatus, wenn dieser "zuletzt gesetzlich versichert" war, dann werden die Behandlungskosten der letzten Kasse - und damit der Gemeinschaft der gesetzlich Versicherten - aufgebürdet. Ob das eine sinnvollere Regelung ist, sei dahingestellt - zumal Mittellose keine Beiträge zahlen können und die Rekord-Forderungsausfälle eine deutliche Sprache sprechen.

Ich bin sicher, dass der Gesetzgeber in der neuen Legislaturperiode einschreiten und nachzuzahlende Beiträge stark begrenzen wird. Wer wird sich denn jetzt noch bei der Kasse melden, wenn er weiss , dass er viele tausend EUR nachzahlen müsste? Diese Eintrittshürde muss sinken.
Der Weg zu kompetenteren Entscheidungen ist frei - z.B. ist die Dienstwagen-Ulla schon mal Weg vom Fenster.

Verfasst: 13.10.2009, 18:09
von Rossi
Ich bin sicher, dass der Gesetzgeber in der neuen Legislaturperiode einschreiten und nachzuzahlende Beiträge stark begrenzen wird.


Hat er doch schon von Anfang gemacht. Nur die Kassen legen es derzeit noch anders aus.

Vermutlich wäre dort eine gesetzliche Klarstellung besser bzw. ne Flut von Klagewellen gegen die Satzungsregelungen der Kassen, dass fast nie zu ermäßigen bzw. zu erlassen ist.

Auf der anderen Seite verstehe ich die Kassen nicht; sie fordern teilweise volle Pulle, wissen aber mit Sicherheit, dass sie die Kohle eh nicht bekommen. Dann hauen sie noch fette Säumniszuschläge druff. Na ja, jedes Jahr wird der Vollstrecker ins Haus geschickt, man hat ja sonst nix zu tun!