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Nicht krankenversichert - Frage
Verfasst: 13.10.2009, 13:46
von PeterVonFrosta
Hallo.
Bin seit ca. 8 Monaten (24. Geburtstag) nicht mehr krankenversichert. Warum? Weil die netten Leute von der Krankenkasse mir nicht Bescheid gesagt haben. Haben angeblich versucht anzurufen und mir was geschickt... Hab aber nichts bekommen. Hab natürlich da angerufen, und gesagt, dass ich jetzt ab Oktober wieder zur Schule gehe. Soll halt nen neuen Antrag + Schulbescheinigung beilegen. Muss wahrscheinlich nachzahlen, ich weiß.
Jetzt aber meine Frage: Bin ja im moment nicht krankenversichert, aber eigentlich bin ich ja berechtigt. Gehe seit 8.10.09 wieder zur Schule, aber den Antrag plus Schulbescheinigung kann ich denen erst in 2 Wochen (also nach den Herbstferien schicken). Was ist aber, wenn ich in den 2 Wochen jetzt mal zum Arzt muss? Bleib ich auf den Kosten sitzen, oder wird das später verrechnet, weil ich ja seit 8.10.09 wieder Anspruch auf Familienversicherung hab?
Verfasst: 13.10.2009, 18:19
von Rossi
Also, Du bist definitiv nahtlos versichert.
Zunächst hat Dich einmal die sog. Kralle (Versicherungspflicht der Nichtversicherten) ab dem 23. Geburtstag - nicht der 24. Geburtstag - erwischt.
Du bist also nicht versicherungsberechtigt, sondern versicherungspflichtig. Damit hast Du natürlich auch nahtlos einen Leistungsanspruch.
Die Kasse wird die Beiträge rückwirkend fordern, ist zumindest von auszugehen. Wenn Du Glück hast, dann werden diese Beiträge ermäßigt. Ab dem Tag, wo Du wieder die Schule besuchst, endet die Kralle (Versicherungspflicht) weil Du wieder ein Anspruch auf Familienversicherung hast.
Verfasst: 13.10.2009, 19:22
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Also, Du bist definitiv nahtlos versichert.
Zunächst hat Dich einmal die sog. Kralle (Versicherungspflicht der Nichtversicherten) ab dem 23. Geburtstag - nicht der 24. Geburtstag - erwischt.
Du bist also nicht versicherungsberechtigt, sondern versicherungspflichtig. Damit hast Du natürlich auch nahtlos einen Leistungsanspruch.
Die Kasse wird die Beiträge rückwirkend fordern, ist zumindest von auszugehen. Wenn Du Glück hast, dann werden diese Beiträge ermäßigt. Ab dem Tag, wo Du wieder die Schule besuchst, endet die Kralle (Versicherungspflicht) weil Du wieder ein Anspruch auf Familienversicherung hast.
Hallo rossi,
habe ihm bereits in einem anderen Forum dazu geschrieben, sogar ähnlicher Inhalt wie der deinige. Ich habe ihm sogar geschrieben, dass ich bei seiner Konstellation mir sogar durchgehende Familienversicherung vorstellen könnte.
Er wollte eben gerne eine zweite Meinung.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 13.10.2009, 22:49
von Rossi
Jooh, Günter, hab das Posting in dem anderen Forum schon gelesen.
Wobei nu mal ganz ehrlich. Der Gesetzgeber räumt so eine Art Übergangsfrist für die Familienversicherung zwischen zwei Ausbildungsgängen nicht ein.
Ist es in der Praxis tatsächlich teilweise so, dass man es hier großzügig sieht?
Verfasst: 14.10.2009, 09:02
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Jooh, Günter, hab das Posting in dem anderen Forum schon gelesen.
Wobei nu mal ganz ehrlich. Der Gesetzgeber räumt so eine Art Übergangsfrist für die Familienversicherung zwischen zwei Ausbildungsgängen nicht ein.
Ist es in der Praxis tatsächlich teilweise so, dass man es hier großzügig sieht?
Hallo,
ja, kommt aber auch hier auf Kasse und beurteilenden Mitarbeiter an.
Hat ja auch eine Logik - wenn jemand aus der Fahi wegen des 23. Lebensjahres ausscheidet beispielsweise und maximal ein halbes Jahr später eine Schulausbildung oder ein Studium aufnimmt, knöpfe ich dem oder der Betreffenden doch nicht monatl.l 136,00 € ab.
Das muss allerdings alles im voraus schon feststehen.
Bei Studienaufnahme gibt es sogar eine Absprache zwischen den Kassen und da gilt eine Schulausbildung die zur Fahi. berechtigt für mich gleichwertig.
Gruß
Guenter Czauderna
Verfasst: 14.10.2009, 12:38
von PeterVonFrosta
Aha, danke. Und was ist, wenn man sich z.B. in den Ferien bei einer Schule anmeldet hat und der Unterricht nach den Ferien beginnt? Sagen wir mal, man würde sich am Freitag (16.10) bei einer Schule anmelden und am 26.10 beginnt der Unterricht. Ab wann wäre man da versichert? Ferien sollen ja zur Schulzeit hinzugerechnet werden, hab ich gehört. Also dann ab 16.10, oder?

Verfasst: 14.10.2009, 18:40
von Rossi
Ich denke mal, wenn man Czauderna´s Hinweisen folgt, dann geht es in dieser Konstellation selbstverständlich nahtlos.
Was mich allerdings wundert, im Bereich des Kindergeldes ist es ähnlich. Hier gibt es allerdings konkrete Übergangsvorschriften für derartige Fälle.