Nachträgliche Familienversicherung bei freiw. GKV

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Tatter
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Nachträgliche Familienversicherung bei freiw. GKV

Beitragvon Tatter » 23.10.2009, 14:49

Guten Tag!
Meine Frau wurde 3.2008 abgefunden und ist arbeitssuchend.Nach der Sperrzeit war sie wegen der Abfindung 6 Monate in der freiw.ges KV versichert.Zur Berechnung wurde der KV auch der Aufhebungsvertrag vorgelegt.Die Beiträge errechneten sich aus der Abfindung.
6.09 fordert die KV Beitrag für April 08.Mit Hinweis auf die Versicherung durch die Arbeitsagentur bzw. die Nachversicherungszeit haben wir das abgelehnt.
Auf unseren Widerspruch bei der Agentur wurde die Sperrfrist aufgehoben.Es folgte die Ruhezeit mit freiwilliger GKV.
Jetzt will die KV von mir einen Antrag auf Familienvers. für meine Frau unterschrieben haben und zwar explizit für April 08.Angeblich weil meiner Frau sonst die Zeit in der Rentenversicherung fehlt (1 Monat).Außerdem wollen sie den Nachweis der einmaligen Abfindungszahlung,den sie ja schon haben,denn danach wurde der Beitrag zur freiw. GKV berechnet.
Ich bin mißtrauisch,wenn jemand mein Bestes will.Was ist der wirkliche Hintergrund?
Entschuldigung für den langen Text.
Gerne beantworte ich Nachfragen.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 23.10.2009, 14:58

Kein Mißtrauen, grundsätzlich sind Abfindungszahlungen zur berechnung des Gesamteinkommens nicht hinzu zurechnen, für die vier Wochen Speerzeit kann sie in die Familienversicherung.

Tatter
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Beitragvon Tatter » 23.10.2009, 15:06

Danke!
? Für die Ruhezeit des ALG1 Anspruchs hat die KV auch die Abfindung zur Berechnung herangezogen,mit dem Ergebnis,daß meine Frau den gleichen Beitrag wie als Angestellte plus Arbeitgeberanteil zahlen mußte.Die Sperrzeit wurde ja nachträglich aufgehoben,wodurch sich die Ruhezeit entsprechend verschoben hat.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 23.10.2009, 18:52

Jo, aber nach elchen § wurde die Abfindung gezahlt?

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Beitragvon Czauderna » 24.10.2009, 11:42

Vergil09owl hat geschrieben:Kein Mißtrauen, grundsätzlich sind Abfindungszahlungen zur berechnung des Gesamteinkommens nicht hinzu zurechnen, für die vier Wochen Speerzeit kann sie in die Familienversicherung.


Hallo,

also so pauschal kann man das nicht sagen - Abfindungen können sehr wohl
Einfluss auf die Beurteilung des Familienhilfeanspruchs haben.
Man müsste hier schon genau wissen warum genau diese Abfindung gezahlt wurde.

Gruß

Czauderna

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Beitragvon Tatter » 24.10.2009, 17:59

Die Abfindung hat ja dazu geführt,daß meine Frau ein halbes Jahr freiwillig in der GKV war.Meine Frage war:Was bezwecken die wirklich?Wegen eines Monats Familienversicherung,welche keine Auswirkung auf die Leistungspflicht hat,noch Einfluß auf die Vorversicherungszeit für die Rentner KV?
Der Auflösungsvertrag wurde nach § 58 BAT/BAT-O / § 49 BMT-G/BMT-O
geschlossen.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 24.10.2009, 19:21

Czauderna hat geschrieben:
Vergil09owl hat geschrieben:Kein Mißtrauen, grundsätzlich sind Abfindungszahlungen zur berechnung des Gesamteinkommens nicht hinzu zurechnen, für die vier Wochen Speerzeit kann sie in die Familienversicherung.


Hallo,

also so pauschal kann man das nicht sagen - Abfindungen können sehr wohl
Einfluss auf die Beurteilung des Familienhilfeanspruchs haben.
Man müsste hier schon genau wissen warum genau diese Abfindung gezahlt wurde.

Gruß

Czauderna


Grundsätzlich ja solange die Abfindung zu versteuern ist, ist sie nicht zu versteurern, wird sie dem Gesamteinkommen nicht zugerechnet.


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