GKV- Beitrag zur freiwillig Versicherten
Verfasst: 23.10.2009, 16:39
Hallo,
ich bin mit 55J. in dem sogenannten Vorruhestand ( Interne Firmenregelung ) geschickt worden.
Habe eine Zeit lang Arbeitslosengeld bekommen. Jetzt bekomme ich monatlich Geld
von meiner alten Firma, bin aber beim Arbeitsamt als arbeitssuchend ohne Bezüge gemeldet.
Ich muss jetzt 14,9% Beitrag für die Krankenkasse bezahlen.
Warum muss ich den vollen Beitrag von 14,9% zahlen?
Ich habe doch keinen Anspruch auf Krankengeld, und bin auch kein offizieller Rentner.
Der Krankenkasse geht es doch eigentlich nichts an woher ich mein Geld bekomme.
Wenn ich von Zinserträgen meinen Unterhalt bestreiten würde,
würde ich doch auch nur 14,4% Beitrag zahlen.
Oder ist es möglich sich mit einem anderen Status und nicht als Vorruheständler anzumelden,
damit ich in den Genuss des geringeren Beitrags komme?
Jetzt bekomme ich im November eine einmalige Sonderzahlung, die soll dann laut Krankenkasse
anteilig für die nächsten 12 Monate mit monatlich 1/12 auf den monatlichen Beitrag zugerechnet
werden. Bin davon ausgegangen nur für den November mehr zu bezahlen.
Warum muss ich den Betrag auf 12. Monate verteilen, was für mich viel teurer wird.
Diese unterschiedliche Behandlung zwischen Arbeitnehmern und Nichtarbeitnehmern,
finde ich nicht gerecht. Gibt es vielleicht einen Ausweg?
Mit freundlichen Grüßen
saruke
ich bin mit 55J. in dem sogenannten Vorruhestand ( Interne Firmenregelung ) geschickt worden.
Habe eine Zeit lang Arbeitslosengeld bekommen. Jetzt bekomme ich monatlich Geld
von meiner alten Firma, bin aber beim Arbeitsamt als arbeitssuchend ohne Bezüge gemeldet.
Ich muss jetzt 14,9% Beitrag für die Krankenkasse bezahlen.
Warum muss ich den vollen Beitrag von 14,9% zahlen?
Ich habe doch keinen Anspruch auf Krankengeld, und bin auch kein offizieller Rentner.
Der Krankenkasse geht es doch eigentlich nichts an woher ich mein Geld bekomme.
Wenn ich von Zinserträgen meinen Unterhalt bestreiten würde,
würde ich doch auch nur 14,4% Beitrag zahlen.
Oder ist es möglich sich mit einem anderen Status und nicht als Vorruheständler anzumelden,
damit ich in den Genuss des geringeren Beitrags komme?
Jetzt bekomme ich im November eine einmalige Sonderzahlung, die soll dann laut Krankenkasse
anteilig für die nächsten 12 Monate mit monatlich 1/12 auf den monatlichen Beitrag zugerechnet
werden. Bin davon ausgegangen nur für den November mehr zu bezahlen.
Warum muss ich den Betrag auf 12. Monate verteilen, was für mich viel teurer wird.
Diese unterschiedliche Behandlung zwischen Arbeitnehmern und Nichtarbeitnehmern,
finde ich nicht gerecht. Gibt es vielleicht einen Ausweg?
Mit freundlichen Grüßen
saruke