Nachzahlungsforderung weil Arbeitgeber nicht gezahlt hat.

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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amigo
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Nachzahlungsforderung weil Arbeitgeber nicht gezahlt hat.

Beitragvon amigo » 02.11.2009, 19:33

Hallo zusammen,

Die Krankenkasse meiner Frau (GKV) verlangt für ein im letzten Jahr bestandenes Beschäftigungsverhältnis eine Nachzahlung auf Basis einer freiwilligen Versicherung, da ich privat versichert bin und meine Frau nach Auskunft des damaligen Arbeitgebers nur geringfügig beschäftigt war. Tatsächlich war Sie aber auf 401,- €, mit Steuerkarte beschäftigt, was wir auch mit einer Lohnbescheinigung beweisen können, worauf auch die Krankenkasse meiner Frau und die abgeführten Beiträge aufgeführt sind.

Leider akzeptiert die zuständige Sachbearbeiterin nicht die übersandte Lohnbescheinigung und bezieht sich auf die Aussage des ehemaligen Arbeitgebers.

Wie ist hier die Beweislage ? Muss nicht auch der Arbeitgeber beweisen können das "nur" eine geringfügige Beschäftigung vorlag ? Es kann doch nicht sein das einseitig dem Arbeitgeber geglaubt wird und eine Lohnbescheinigung, inkl. der Kontoüberweisung, nicht akzeptiert wird.

Gibt es hierzu eine passende Rechtsgrundlage ?

Vielen Dank für eure Hilfe !

DKV-Service-Center
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Beitragvon DKV-Service-Center » 02.11.2009, 21:39

Hallo Amigo,
ohne Akteneinsicht können wir nix sagen.
es muss doch ein Arbeitsvertrag existieren?
wie lauten die Angaben auf der Steuerkarte ?
Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 02.11.2009, 21:54

Ich denke mal, es kommt in erster Linie darauf an, was Du tatsächlich verdient hast.

Wenn also eine Lohnabrechnung mit 401,00 Euronen brutto vorhanden ist und dann der Arbeitgeber natürlich frohlustig von dem Bruttogehalt die Beiträge zur SV abgezogen hat, handelt es sich defintiv um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Ferner kommt es darauf an, was der Arbeitgeber der Krankenkasse gemeldet hat. Denn schließlich ist der Arbeitgeber zur Meldung verpflichtet.

Ich denke mal, Lohnabrechnungen und die dazugehörigen Kontoauszüge sollten definitiv ausreichen.

Stellt sich überhaupt die Frage, was hat die Kv. derzeit gemacht? Eine Beitragsforderung für eine freiwillige Kv.? Hierfür muss man explizit einen Beitritt erklären! Jenes hat die Holde vermutlich nicht gemacht. Oder handelt es sich um einen Beitragsbescheid aufgrund einer Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V?

Also, ich sehe dort persönlich Potential!

Auch wenn der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung vielleicht nicht gezahlt hat, handelt es sich dennoch um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt. Die Forderung der Kv. ist daher unberechtigt! Sie muss sich an den Arbeitgeber wenden.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 02.11.2009, 22:08

Hallo,
wenn auf dem Nachweis tatsächlich Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung aufgeführt sind dann handelte es sich natürlich um ein entsprechendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis - dazu muss man meiner Ansicht nach nicht einmal einen Arbeitsvertrag heranziehen.
Der Arbeitgeber hat hier schlechte Karten.

Gruß

Czauderna

Rossi
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Beitragvon Rossi » 02.11.2009, 22:27

Jooh, Günter

der Poster hat Lohnabrechnungen mit dem enstprechenden Abzug und die dazu gehörigen Kontoauszüge.

Was will man noch mehr?

Wobei ich sage, der Arbeitgeber kann nicht rechnen!

Wenn er die Klamotte jetzt als geringfügige Beschäftigung deklarieren will, dann löhnt er selber 30 % pauschale Mini-Job-Abgabe.

War es eine sozialverischerungspflichtige Beschäftigung, dann löhnt der Arbeitgeber nur ca. 21 % als Nebenabgabe.

Vermutlich hat er gar nichts gezahlt!


Wer rechnen kann, ist immer im Vorteil, sagt der Rossi!

amigo
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Beitragvon amigo » 03.11.2009, 09:27

Erst einmal vielen Dank für eure Antworten, welche mir wirklich Mut machen.

Einen Arbeitsvertrag hat es leider nicht gegeben, ist im Friseurberuf anscheinend auch nicht unüblich.

In der Tat sind die Zahlungen vom Arbeitgeber nie bei der Krankenkasse angekommen, und meine Frau wurde auch nicht angemeldet, was wir erst nachher erfahren haben. Leider ist auch die Kommunikation zwischen dem ehemaligen Arbeitgeber und meiner Frau etwas gestört, sodass ich mir auf diesem Wege nicht viel Hilfe erhoffe.

Das mit der freiwilligen Versicherung kam deswegen, da meine Frau keine ALG I Leistungen mehr erhalten hat und nach beenden des Beschäftigungsverhältnisses erst mal keine neue Anstellung hatte, weswegen wir zu diesem Zeitpunkt eine freiwillige Versicherung anmeldeten, welche drei Monate lief, bis meine Frau eine neue sozial versicherungspflichtige Beschäftigung gefunden hatte. So gesehen liegt die Anmeldung genau einen Monat nach der Nachforderung.

Werde noch einmal das Gespräch mit der Sachbearbeiterin der Krankenkasse suchen. Für mich sieht es so aus als wollte sich der Arbeitgeber um seine Abgaben drücken, und die Krankenkasse lässt Ihn gewähren da über den freiwilligen Beitrag erheblich mehr zu holen ist.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 03.11.2009, 10:44

amigo hat geschrieben:Erst einmal vielen Dank für eure Antworten, welche mir wirklich Mut machen.

Einen Arbeitsvertrag hat es leider nicht gegeben, ist im Friseurberuf anscheinend auch nicht unüblich.

In der Tat sind die Zahlungen vom Arbeitgeber nie bei der Krankenkasse angekommen, und meine Frau wurde auch nicht angemeldet, was wir erst nachher erfahren haben. Leider ist auch die Kommunikation zwischen dem ehemaligen Arbeitgeber und meiner Frau etwas gestört, sodass ich mir auf diesem Wege nicht viel Hilfe erhoffe.

Das mit der freiwilligen Versicherung kam deswegen, da meine Frau keine ALG I Leistungen mehr erhalten hat und nach beenden des Beschäftigungsverhältnisses erst mal keine neue Anstellung hatte, weswegen wir zu diesem Zeitpunkt eine freiwillige Versicherung anmeldeten, welche drei Monate lief, bis meine Frau eine neue sozial versicherungspflichtige Beschäftigung gefunden hatte. So gesehen liegt die Anmeldung genau einen Monat nach der Nachforderung.

Werde noch einmal das Gespräch mit der Sachbearbeiterin der Krankenkasse suchen. Für mich sieht es so aus als wollte sich der Arbeitgeber um seine Abgaben drücken, und die Krankenkasse lässt Ihn gewähren da über den freiwilligen Beitrag erheblich mehr zu holen ist.



Hallo,
das kann und darf die Kasse nicht !!!
Es ist sogar so, dass hier ein Straftatbestand vorliegen könnte - wenn der Arbeitgeber Arbeitnehmeranteile einbehalten hat und diese nicht an die Kasse weitergeleitet hat dann hat er diese Arbeitnehmeranteile schlicht und ergreifend unterschlagen.
Die Kasse ist verpflichtet dem nachzugehen und ggf. sogar eine Betriebsprüfung durchführen zu lassen.
Gruß
Czauderna


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