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freiwillig GKV-versichert mit Wechselwillen und Kinderwunsch
Verfasst: 15.11.2009, 18:31
von wasnun
Hallo,
ich bin freiwillig GKV-versichert und überlege, in die PKV zu wechseln. Allerdings wollen mein Freund (selbstständig, in der PKV) und ich in nächster Zeit Kinder haben. Unsere Einkommen sind ungefähr gleich hoch, es wechselt fast jährlich, wer etwas mehr verdient.
Fragen: macht Wechsel dann überhaupt Sinn? Wie wird das Kind versichert? Wechselt es jeweils zu demjenigen, der mehr verdient?
Vielen Dank für Eure Tipps!
[/b]
Verfasst: 15.11.2009, 19:51
von Czauderna
Hallo,
bei einem Wechsel in die PKV speilt das keine Rolle mehr, die Kinder muessen dann ohnehin selbst versichert werden.
Wenn die Mutter in der GKV. bleribt und eine Heirat vorausegesetzt wird, dann ist tatsächlich das Einkommen entscheidend.
Solange das Einkommen des PKV-vbersicherten unter der Bemessungsgrenze in der GKV liegt haben die Kinder immer Familienhilfeanspruch bei der Mutter in der GKV.
Liegt das Einkommen dagegen über der Grenze müssen die Kinder selbst versichert werden es sei denn das Einkommen der GKV-versicherten Mutter ist höher als das des PKV-versicherten Vaters.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 15.11.2009, 22:01
von ratte1
Czauderna hat geschrieben:bei einem Wechsel in die PKV speilt das keine Rolle mehr, die Kinder muessen dann ohnehin selbst versichert werden.
Gilt aber nur, wenn die Eltern heiraten, sonst ist eine kostenlose Familienversicherung für die Kinder in der GKV möglich.
MfG
ratte1
Verfasst: 16.11.2009, 20:12
von Rossi
Öhm,
Solange das Einkommen des PKV-vbersicherten unter der Bemessungsgrenze in der GKV liegt haben die Kinder immer Familienhilfeanspruch bei der Mutter in der GKV.
Haut nicht ganz hin, die BBG beträgt 3.675,00 Euro; wir reden hier aber über die JAEG 4.050,00 Euro, oder?!
Verfasst: 16.11.2009, 20:55
von Czauderna
ratte1 hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:bei einem Wechsel in die PKV speilt das keine Rolle mehr, die Kinder muessen dann ohnehin selbst versichert werden.
Gilt aber nur, wenn die Eltern heiraten, sonst ist eine kostenlose Familienversicherung für die Kinder in der GKV möglich.
MfG
ratte1
Hallor Ratte1,
ich hatte doch geschrieben bei einem Wechsel in die PKV -
wenn die Mutter, ob verheiratet oder nicht in die PKV wechselt müssen auch die Kinder selbst versichert werden.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 16.11.2009, 20:57
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Öhm,
Solange das Einkommen des PKV-vbersicherten unter der Bemessungsgrenze in der GKV liegt haben die Kinder immer Familienhilfeanspruch bei der Mutter in der GKV.
Haut nicht ganz hin, die BBG beträgt 3.675,00 Euro; wir reden hier aber über die JAEG 4.050,00 Euro, oder?!
Hi Rossi,
ja, war etwas missverständlich ausgedruckt - ich meinte aber das Gleiche wie Du.
Gruß
Guenter
Verfasst: 16.11.2009, 21:22
von Rossi
Jooh Günter, dat habe icke manchmal auch!
Kommt davon, wenn man das Sozialversicherungsrecht so kompliziert und manchmal nicht mehr nachvollziehbar macht!!
Verfasst: 16.11.2009, 22:36
von ratte1
Czauderna hat geschrieben:ratte1 hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:bei einem Wechsel in die PKV speilt das keine Rolle mehr, die Kinder muessen dann ohnehin selbst versichert werden.
Gilt aber nur, wenn die Eltern heiraten, sonst ist eine kostenlose Familienversicherung für die Kinder in der GKV möglich.
MfG
ratte1
Hallor Ratte1,
ich hatte doch geschrieben bei einem Wechsel in die PKV -
wenn die Mutter, ob verheiratet oder nicht in die PKV wechselt müssen auch die Kinder selbst versichert werden.
Sorry, Deinen Beitrag hatte ich anders verstanden.
MfG
ratte1