Welches Einkommen für die Befreiung von Zuschüssen?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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marion36
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Welches Einkommen für die Befreiung von Zuschüssen?

Beitragvon marion36 » 18.11.2009, 11:38

Hallo,
welches Einkommen wird denn für die Berechnung bei der Befreiung von Zuschüssen angenommen, wenn mein Mann privat versichert ist und ich gesetzlich versichert bin.

Mein Mann bezahlt in seine private Krankenversicherung ein, und ich zahle Beiträge in die GKV.

Nun möchte ich mich von der Zahlung der Zuschüsse zumindest teilweise befreien lassen. Bei meiner GKV sagte man mir aber, dass ich auch das Einkommen meines Mannes angeben muss. Was für mich unverständlich ist. Ist dem wirklich so, oder gibt es da auch Sonderreglungen?

Wäre schön, wenn mir da einer weiterhelfen könnte.

Grüße Marion

Czauderna
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Re: Welches Einkommen für die Befreiung von Zuschüssen?

Beitragvon Czauderna » 18.11.2009, 12:02

marion36 hat geschrieben:Hallo,
welches Einkommen wird denn für die Berechnung bei der Befreiung von Zuschüssen angenommen, wenn mein Mann privat versichert ist und ich gesetzlich versichert bin.

Mein Mann bezahlt in seine private Krankenversicherung ein, und ich zahle Beiträge in die GKV.

Nun möchte ich mich von der Zahlung der Zuschüsse zumindest teilweise befreien lassen. Bei meiner GKV sagte man mir aber, dass ich auch das Einkommen meines Mannes angeben muss. Was für mich unverständlich ist. Ist dem wirklich so, oder gibt es da auch Sonderreglungen?

Wäre schön, wenn mir da einer weiterhelfen könnte.


hallo,
Befreiung von "Zuschüssen" ? - ich nehme an Du meinst es geht um die Befreiung der gesetzlich vorgeschrieben Eigenanteile, wie z.B. Rezeptgebühren odfer Eigenanteile für Heil- und Hilfsmittel, Krankenhauseigenanteile oder die 10,00 €-Gebühr bei Arzt und zahnarzt.
Eine generelle befreiung gibt es da nicht, es ist vielmehr so, dass im Normalfall 2% des Einkommens, und dabei zählt das Ehegatteneinkommen mit, als zumutbare Belastung gelten - bei chronisch Kranken sind das 1%.
Das heißt - alles was über 2% (1%) der Kasse nachgewiesen wird bekommt man am Ende Jahres wieder zurück.
Alternativ kann man am Beginn eines Jahres eben diese Belastungsgrenze an die Kasse zahlen und erhält dann eine Befreiung für das kommende Jahr.
Fazit: Das Einkommen deines PKV-versichertern Ehegatten wir berücksichtigt eine andere Möglichkeit gibr es nicht.
Gruß
Czauderna

Grüße Marion

marion36
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Beitragvon marion36 » 18.11.2009, 12:40

Hallo Czauderna,

Danke für deine schnelle Antwort.

Fazit: Das Einkommen deines PKV-versichertern Ehegatten wir berücksichtigt eine andere Möglichkeit gibr es nicht.
Gruß
Czauderna


Aber umgekehrt geht es schon: Also meine Mann ist alleine bei einer PKV und ich bei einer GKV.

Mein Einkommen muss ich nicht angeben, wenn er einen solchen Antrag für sich stellt.

Gruß Marion

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 18.11.2009, 13:03

marion36 hat geschrieben:Hallo Czauderna,

Danke für deine schnelle Antwort.

Fazit: Das Einkommen deines PKV-versichertern Ehegatten wir berücksichtigt eine andere Möglichkeit gibr es nicht.
Gruß
Czauderna


Aber umgekehrt geht es schon: Also meine Mann ist alleine bei einer PKV und ich bei einer GKV.

Mein Einkommen muss ich nicht angeben, wenn er einen solchen Antrag für sich stellt.

Hallo,
da handelt es sich aber sicher nicht um den gleichen Sachverhalt weil es den bei der PKV nicht gibt. Dein Ehemann zahlt keine gesetzlich vorgeschrieben Eigenanteile.
Gruß
Czauderna

Gruß Marion

marion36
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Beitragvon marion36 » 18.11.2009, 13:17

Endschuldige, dass ich dir da widersprechen muss.

Global gesehen ist es zwar nicht das selbe, aber das Gleiche , so denke ich, schon.

Danke jedenfalls für die Hilfe.

Gruß Marion

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 18.11.2009, 13:25

marion36 hat geschrieben:Endschuldige, dass ich dir da widersprechen muss.

Global gesehen ist es zwar nicht das selbe, aber das Gleiche , so denke ich, schon.

Danke jedenfalls für die Hilfe.

Gruß Marion


Hallo,
das musst (müssen musst du natürlich nicht) du mir erklären - wieso das Gleiche ??
Um was geht es denn bei der PKV konkret ?
Gruß
Czauderna

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Beitragvon marion36 » 18.11.2009, 17:26

... es geht um die Befreiung der gesetzlich vorgeschrieben Eigenanteile, wie z.B. Rezeptgebühren odfer Eigenanteile für Heil- und Hilfsmittel, Krankenhauseigenanteile oder die 10,00 €-Gebühr bei Arzt und zahnarzt.
Eine generelle befreiung gibt es da nicht, es ist vielmehr so, dass im Normalfall 2% des Einkommens, und dabei zählt das Ehegatteneinkommen mit, als zumutbare Belastung gelten - bei chronisch Kranken sind das 1%.
Das heißt - alles was über 2% (1%) der Kasse nachgewiesen wird bekommt man am Ende Jahres wieder zurück.
Alternativ kann man am Beginn eines Jahres eben diese Belastungsgrenze an die Kasse zahlen und erhält dann eine Befreiung für das kommende Jahr.
Gruß
Czauderna


Hallo,
... um diesen Passus geht es.

sorry, wenn ich missverstanden wurde.

Ich versuche es mal so zuerklären:
Nach deiner Info ist es so, dass ein gesetzlich Versicherter, der einen obengenannten Antrag stellt, alle Einfünfte der Familie nennen muss.

Einige PKV´s haben diesen Part übernommen, so das deren Versicherte ebenfalls einen Eigenanteil ähnlich der GKV zahlen müssen.
Wenn nun dieser Privatversicherter einen Antrag auf Befreiung der vorgeschriebenen Eigenanteile stellt, so muss er nur die Einkommen aller Versicherter angeben.
Das heißt, ist die Frau nicht mitversichert, muss er deren Einkommen auch nicht angeben.

Gruß Marion

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 18.11.2009, 18:30

Hallo,
ach so ist das - wusste ich noch nicht.
Nun dann wird es so sein dass die PKV eben bei diesen Sachen das so geregelt hat - ist doch schön für die Betroffenen - bei der GKV ist es dann eben anders.
Festzuhalten ist trotzdem - das was die PKV da als Eigenanteil eingeführt hat beruht nicht auf einer gesetzlichen Grundlage, demnach ist es doch nicht zu vergleichen mit der Bestimmung nach dem SGB.
Gruß
Czauderna


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