Hallo,
die KV fordert Krankenkassenbeiträge von mir zurück, weil sie meine Mitgliedschaft in der Familienversicherung gekündigt hat. Mein Vater hat nach dem Steuerbescheid von 2007 zu viel verdient. Für den Zeitraum der Rückforderung (Jan. bis Mai 09) hat er nicht mehr so viel verdient, sodass sich meines Wissens nach eingängiger Recherche aus §10 SGB V die Pflicht der KV ergibt Einkommensänderungen anzuerkennen. Jedoch interessiert das KV schlichtweg nicht. Nachdem meine Mutter der KV gesagt hat, dass sie den Betrag nicht zahlen wird, schreibt die KV mich an deswegen. Ich bin Student und hatte zwischen Jan. und Mai 09 kein Einkommen. Darf die KV das überhaupt von mir selbst fordern? Mittlerweile droht die KV mit der Bekanngabe dieses Vorfalles an meine Hochschule und somit einer evtl. Exmatrikulation.
Wie sollte man hier vorgehen?
LG und vielen Dank für alle Helfenden
Rückforderung von Beiträgen von Student
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So das Jahr 2009 ist noch nicht vorbei, es kommt auf das gesamte Einkoomen deines Vaters im laufenden Jahr an, also warten wir auf den Einkommenssteuerbescheid von 2009-
dDein mitgliedschaft in der Familienvrsichrung wurde nicht gekündigt, sonder die gesetzlichen vorraussetzungen sind schlichtweg denn nicht mehr gegeben. Das heißt dein privat versicherter Vater hat zuviel Geld verdient, als deine gestzlich versicherte Mutter.
Ergo, keine Vorraussetzungen mehr für die Familienversicherung.
Aufgrund des Endes der Familienversicherung ist die Pflichtversicherung für Studenten vorrangig, die Krankenkassen sind denn den Universitäten usw verpflichtet mitzuteilen wenn kein Krankenversicheungsschutz mehr besteht. Kein Schutz kein Studium,wie das denn in deiner Uni ghändelt wird ist die zweite Sache.
dDein mitgliedschaft in der Familienvrsichrung wurde nicht gekündigt, sonder die gesetzlichen vorraussetzungen sind schlichtweg denn nicht mehr gegeben. Das heißt dein privat versicherter Vater hat zuviel Geld verdient, als deine gestzlich versicherte Mutter.
Ergo, keine Vorraussetzungen mehr für die Familienversicherung.
Aufgrund des Endes der Familienversicherung ist die Pflichtversicherung für Studenten vorrangig, die Krankenkassen sind denn den Universitäten usw verpflichtet mitzuteilen wenn kein Krankenversicheungsschutz mehr besteht. Kein Schutz kein Studium,wie das denn in deiner Uni ghändelt wird ist die zweite Sache.
Hallo,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Allerdings ist mein Vater selbständig und im Februar 2010 wird erst sein Steuerbescheid für 2008 erscheinen. D.h. erst in über einem Jahr wird der Steuerbescheid für 2009 da sein. Allerdings liegt es auf der Hand, dass mein Vater dieses definitiv nicht mehr verdienen wird, da er wegen starkem Geschäftseinbruch in den ersten elf Monaten von 2009 ein deutlich negatives Ergebnis hat, derzeit mehr oder weniger den Großteil seines Unternehmens bereits aufgeben musste und mit der Insolvenz ringt.
...Allerdings wird zur Bemessung ja lediglich der Bescheid von 2007 verwendet. Seitdem hat sich, wie gesagt, einiges geändert (was der KV anhand von vorläufigen Zahlen auch gezeigt wurde).
Was ist da die Lösung? Dennoch zahlen, obwohl es offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen für die Familienversicherung doch gegeben sind.
Und zudem ist es für mich fraglich, ob sie direkt von mir das Geld fordern dürfen?! Ich habe in den besagten fünf Monaten keinen einzigen Euro verdient.
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Vergil09owl hat geschrieben:So das Jahr 2009 ist noch nicht vorbei, es kommt auf das gesamte Einkoomen deines Vaters im laufenden Jahr an, also warten wir auf den Einkommenssteuerbescheid von 2009-
Allerdings ist mein Vater selbständig und im Februar 2010 wird erst sein Steuerbescheid für 2008 erscheinen. D.h. erst in über einem Jahr wird der Steuerbescheid für 2009 da sein. Allerdings liegt es auf der Hand, dass mein Vater dieses definitiv nicht mehr verdienen wird, da er wegen starkem Geschäftseinbruch in den ersten elf Monaten von 2009 ein deutlich negatives Ergebnis hat, derzeit mehr oder weniger den Großteil seines Unternehmens bereits aufgeben musste und mit der Insolvenz ringt.
Vergil09owl hat geschrieben:dDein mitgliedschaft in der Familienvrsichrung wurde nicht gekündigt, sonder die gesetzlichen vorraussetzungen sind schlichtweg denn nicht mehr gegeben. Das heißt dein privat versicherter Vater hat zuviel Geld verdient, als deine gestzlich versicherte Mutter.
Ergo, keine Vorraussetzungen mehr für die Familienversicherung.
...Allerdings wird zur Bemessung ja lediglich der Bescheid von 2007 verwendet. Seitdem hat sich, wie gesagt, einiges geändert (was der KV anhand von vorläufigen Zahlen auch gezeigt wurde).
Was ist da die Lösung? Dennoch zahlen, obwohl es offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen für die Familienversicherung doch gegeben sind.
Und zudem ist es für mich fraglich, ob sie direkt von mir das Geld fordern dürfen?! Ich habe in den besagten fünf Monaten keinen einzigen Euro verdient.
Also, Du solltest mit der Kasse ein vernünftiges Gespräch führen. Wenn bei einer vorausschauenden Betrachtungsweise der Gewinn unterhalb von monatlich 4.050,00 Euro liegt, dann dürften die Voraussetzungen für die Familienversicherung wieder vorliegen.
Ansonsten ist es klar, wenn keine Familienversicherung, dann bist Du kraft Gesetzes als Student pflichtversichert. Da geht kein Weg dran vorbei.
Und dann musst Du leider auch den studentischen Beitrag von ca. 65,00 Euro monatlich löhnen. Treibe es nicht auf die Spitze, die Kv. darf den studentischen Beitrag sogar 1 Jahr im voraus fordern. Die Beitragshöhe ist total unabhängig davon, ob Du selber Einkommen in Höhe von bspw. 1.000,00 Euro oder 0 Euro hast.
Ansonsten ist es klar, wenn keine Familienversicherung, dann bist Du kraft Gesetzes als Student pflichtversichert. Da geht kein Weg dran vorbei.
Und dann musst Du leider auch den studentischen Beitrag von ca. 65,00 Euro monatlich löhnen. Treibe es nicht auf die Spitze, die Kv. darf den studentischen Beitrag sogar 1 Jahr im voraus fordern. Die Beitragshöhe ist total unabhängig davon, ob Du selber Einkommen in Höhe von bspw. 1.000,00 Euro oder 0 Euro hast.
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und wir wollen nicht verhelen das die Familienversicherung in 2007 erloschen ist,
für einen Zeitraum muss gezahlt werden.
entweder 12 x 140 Euro für 2007 oder
allerdings sehe ich keine forderung für Januar
bis Mai 2009.
Also hin zur Kasse und z.B nach dem Studententarif fragen? und was mann da machen könnte?
Gruß
für einen Zeitraum muss gezahlt werden.
entweder 12 x 140 Euro für 2007 oder
allerdings sehe ich keine forderung für Januar
bis Mai 2009.
Also hin zur Kasse und z.B nach dem Studententarif fragen? und was mann da machen könnte?

Gruß
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Sorry liebe Kollegen,
ich glaube ich liegt hier alle ein wenig falsch, was den Zeitpunkt des Ausscheiden und auch dies wieder in die Famlienversicherung (FAMI) Reinkommens anbetrifft.
Seit einem Besprechungsergebnis der Spitzenverbände aus September 2007 erfolgt das Ausscheiden aus der FAMI nicht mehr rückwirkend mit dem Steuerjahr (hier 01.01.2007), sondern zeitversetzt (wie auch bei einer Beitragsberechung eines freiwillig gesetzlichen versicherten Selbstständigen) ab dem ERSTEN des Monats nach Erstellung der Einkommensteuerbescheides.
Diese Regelung finde ich im Sinne der Kunden absolut super, belastet Sie dadurch keinen rückwirkend (hier ins Jahr 2007 hinein) mit Nachzahlungen, die man ja sicherlich nicht einkalkuliert hat.
Bitte sag mir doch, zum welchen Zeitpunkt, die KK die FAMI beendet hat.
Sicherlich nicht mit dem 31.12.2006.
Danach erfolgt weitere Antwort.
ich glaube ich liegt hier alle ein wenig falsch, was den Zeitpunkt des Ausscheiden und auch dies wieder in die Famlienversicherung (FAMI) Reinkommens anbetrifft.
Seit einem Besprechungsergebnis der Spitzenverbände aus September 2007 erfolgt das Ausscheiden aus der FAMI nicht mehr rückwirkend mit dem Steuerjahr (hier 01.01.2007), sondern zeitversetzt (wie auch bei einer Beitragsberechung eines freiwillig gesetzlichen versicherten Selbstständigen) ab dem ERSTEN des Monats nach Erstellung der Einkommensteuerbescheides.
Diese Regelung finde ich im Sinne der Kunden absolut super, belastet Sie dadurch keinen rückwirkend (hier ins Jahr 2007 hinein) mit Nachzahlungen, die man ja sicherlich nicht einkalkuliert hat.
Bitte sag mir doch, zum welchen Zeitpunkt, die KK die FAMI beendet hat.
Sicherlich nicht mit dem 31.12.2006.
Danach erfolgt weitere Antwort.
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Hallo VergilOWL,
sicher halten sich Krankenkassen an die Vorgaben ihrer eigenen Spitzenverbände. Oder macht ihr das bei Deiner Krankenkasse etwa nicht immer. Wir schon.
Aber der Fragesteller braucht uns anscheinend nicht mehr, sonst hätte er auf meine Frage vom 04.12.2009 schon geantwortet.
Das der Fragesteller (er selbst und nicht die Mutter ist Beitragsschuldern) hier die Beiträge nicht mehr zahlt ist wohl an Peinlichkeit nicht mehr zu übertreffen.
Sollte der Fragesteller diese Zeilen doch noch lesen: Spreche mal ganz schnell mit der Krankenkasse, backe kleine (gaaanz kleine Brötchen) und frag freundlichst nach, ob Du noch zahlen darfst. Eine solche Bockigkeit (als solche kommt es hier rüber) kann ich (sorry) nicht verstehen.
sicher halten sich Krankenkassen an die Vorgaben ihrer eigenen Spitzenverbände. Oder macht ihr das bei Deiner Krankenkasse etwa nicht immer. Wir schon.
Aber der Fragesteller braucht uns anscheinend nicht mehr, sonst hätte er auf meine Frage vom 04.12.2009 schon geantwortet.
Das der Fragesteller (er selbst und nicht die Mutter ist Beitragsschuldern) hier die Beiträge nicht mehr zahlt ist wohl an Peinlichkeit nicht mehr zu übertreffen.
Sollte der Fragesteller diese Zeilen doch noch lesen: Spreche mal ganz schnell mit der Krankenkasse, backe kleine (gaaanz kleine Brötchen) und frag freundlichst nach, ob Du noch zahlen darfst. Eine solche Bockigkeit (als solche kommt es hier rüber) kann ich (sorry) nicht verstehen.
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