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Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Verfasst: 01.12.2009, 19:30
von annerose
Hallo zusammen,
ich befinde mich gerade in einem sehr schlechten Film:
befristeter Arbeitsvertrag ging bis 30.11.09 - habe noch für 10 Tage Urlaubsabgeltung erhalten - somit ruht Anspruch auf ALG bis zum 10.12.09- bin also aus heiterem Himmel nicht mehr gesetzlich versichert und muß mich familienversichern - dadurch allerdings verwirke ich mein Anspruch auf Mutterschaftsgeld ( Schutzfrist beginnt 6.12.)
Lt. Arbeitsamt kann ich auf die Schutzfrist verzichten und bis zum Geburtstermin ALG beziehen, wäre somit wieder eigenständig versichert und habe die 8 Wochen nach Geburt wieder Anspruch auf Mutterschaftsgeld lt. Amt
AOK stellt sich aber quer und sagt kein Anspruch und somit müßte ich im Anschluss sogar meine KV selber vom Elterngeld bezahlen!!
Kann es das geben ich glaube ich stehe im Wald - so was darf doch nicht möglich sein - und egal wo man anruft, kennt sich niemand richtig aus
HILFE
Liebe Grüße
Verfasst: 01.12.2009, 22:06
von Czauderna
Hallo,
das ist ziemlich einfach zu erklären - Mutterschaftsgeldanspruch besteht nur dann wenn zu Beginn der Schutzfrist auch ein Anspruch auf Krankengeld besteht - was offenbar bei Dir nicht der Fall ist.
Wenn du in die Familienversicherung, bzw. freiwillige Versicherung* gehst hast du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Nachdenklich macht mich die Aussage des Arbeitsamtes - du sollst auf die Schutzfrist vor der Entbindung verzichten ?
Ja, wenn das Arbeitsamt da mitspielt dann würde ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld entstehen - das stimmt - diese "Lösung" höre ich aber um ersten Mal - da würde ich an deiner Stelle noch mals nachhaken beim Arbeitsamt ob das tatsächlich so stimmt.
Gruß
Czauderna
* eingefügt
Verfasst: 01.12.2009, 23:14
von Rossi
Also, ich kann Dir nur empfehlen bei der Agentur zur erklären, dass Du auf die Mutterschutzfrist vor der Entbindung verzichtest.
Solche Klamotten habe ich schon desöfteren durchgezogen.
Es gibt ein sog. Beschäftigungsverbot während der Mutterschutzfristen. Dieses Beschäftiungsverbot gilt allerdings nur nach der Entbindung, vor der Entbindung definitiv nicht.
Um in den ALG I-Anspruch zu kommen, musst Du defintitiv bei der Agentur erklären, dass Du noch bis zur Entbindung arbeiten möchtest und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehst. Denn nur unter dieser Voraussetzung erhälst Du bis zur Entbindung ALG I. Voraussetzung für den ALG I-Anspruch Anspruch ist nämlich, dass der Arbeitslose bereit ist jede Tätigkeit aufzunehmen. Sonst funtzt es nicht.
Will heissen, Du bekommst ALG I bis zur Entbindung unter Verzicht der Mutterschutzfrist. Ob Du dann allerdings nach der Entbindung dann einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast, sollten die Sofa´s beantworten.
Aber dürfte völlig Latte sein. Du wirst dann nach der Entbindung Elterngeld beziehen. Auf dieses Elterngeld wird das Mutterschaftsgeld angerechnet. Also ist es gleich!
Das Schöne an der Geschichte ist dann auch noch, dass die Mitgliedschaft für die Zeit des Elterngeldbezuges beitragsfrei erhalten bleibt.
Machst Du es nicht so - Verzicht auf die Schutzfrist vor der Entbindung - dann musst Du dich in der Tat freiwillig versichern und löhnen.
Also im Schweinsgalopp zur Agentur!
@Günni
Solche Klamotten um die Kunden kostenlos in die Solidargemeinschaft zu katapultieren haben wir bei uns schon vor 15 Jahren gemacht!
Verfasst: 02.12.2009, 00:14
von Czauderna
Hallo Rossi,
@Günni
Solche Klamotten um die Kunden kostenlos in die Solidargemeinschaft zu katapultieren haben wir bei uns schon vor 15 Jahren gemacht
So langsam wirst du mir unheimlich - ich bin jetzt 42 Jahre bei der Kasse, aber so ein Fall ist mir tatsächlich noch nie untergekommen.
Du siehst - man lernt nie aus.
Gruß
Guenter
Verfasst: 02.12.2009, 08:24
von Rossi
Günni: da haben wir defintiv schon mehrere Fälle gehabt.
@annerose
Mal ein ganz grosses Lob an die Agentur, dass die Dich dort überhaupt drauf hingewiesen haben.
Verfasst: 02.12.2009, 12:59
von annerose
Vielen dank noch mal für die Antwotrten.
Ist es sicher, daß nach ALG Bezug bis zum Termin die KV Beiträge während Elterngeldbezuges beitragsfrei sind??
Und kann mir jemand etwas über die Günstigkeitsprüfung sagen....
z.B. würde mein Kind am 11.01. anstatt errechnet am 17.01. kommen
viele der beginn der SF auf den 30.11. - letzter Arbeitstag........
hätte ich dann wieder Anspruch auf MUSCHUgeld bzw. wird diese Günstigkeitsprüfung praktiziert bei meiner AOK muß man sich erst "einlesen"
LG
Verfasst: 02.12.2009, 18:33
von Rossi
Hm, wenn Du auf die Mutterschutzfrist vor der Entbindung verzichtest, dann dürftes Du auch ALG I bis zur Entbindung erhalten. Nach der Entbindung sofort Elterngeld.
In dieser Konstellation bleibt die Mitgliedschaft als Versicherungspflichtige während des Elterngeldbezuges weiterhin bestehen und sie dürfte beitragsfrei sein. Jenes ergibt sich aus § 192 in Verbindung mit § 224 SGB V.
Die Günstigkeitsprüfung kenne ich nicht!
Sollten die Sofa´s etwas zu posten!