Hallo,
brauche mal eure Hilfe.
Am 23.Nov. hat mich meine Krankenkasse angeschrieben und angegeben das sich seit dem 15.Nov2008 bis zum 31.Dez.2008 eine Änderung bei meiner Versicherung ergeben hat.Dem Schreiben war noch ein Formular beigelegt in dem ich mein Einkommen in diesem Zeitraum angeben sollte.
Da ich nicht wußte was das jetzt soll habe ich der TKK per Mail mitgeteilt das der angegebene Zeitraum in der Vergangenheit liegt und ich mich für den Zeitraum wohl nicht nochmals versicheren brauche da der angegebene Zeitraum vermutlich nicht nochmal kommen wird.
Nunja jetzt haben sie mich angeschrieben und meinen das es gesetzlich nicht möglich ist keinen Versicherungsschutz zu haben und mich für den angegebenen Zeitraum nach §5Abs.1Nr.13 SGB V pflichtversichert.
Dafür soll ich nun 174,00 EUR bezahlen.
Jetzt hab ich mal nachgeforscht was ab dem 15.Nov 2008 bis 31.12.2008
besonderes gewesen sein soll und hab mich daran erinnert das mein damaliger AG mein Arbeitsverhältniss am 14.Nov fristlos beendet hat.
Ab 15.Nov. habe ich dann ALG1 bezogen( keine Sperrzeit) und das bis zum 27.März 2009.
Meinen ex AG hatte ich mittlerweile vors Arbeitsgericht gezerrt und dann mit ihm einen Vergleich geschlossen,er mußte meinen Lohn bis 31.März 2009 weiterzahlen,die von der Arbeitsagentur bezogenen Leistungen zurückzahlen und 18000,00 EUr Abfindung rüberschieben.
Also wie gesagt 15.Nov.2008 bis 27.März 2009 habe ich ALG 1 bezogen,dann müßte ich für diesen Zeitraum über die Arbeitsagentur krankenversichert gewesen sein.
Was mach ich jetzt am besten?
Einfach die 174,00EUr für den Zeitraum bis 31.12.2008 bezahlen und hoffen das war es.
Ich fürchte nur da bis zum 27.März 2009 alles genauso war wie in dem Zeitraum vorher,sie dann irgendwann mit diesem Zeitraum auf mich zu kommen werden.
Im voraus vielen Dank für die hoffentlich kommenden Beiträge.
Schöne Grüße
Rainer
Beitragsrückstand bei der TKK 2008
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Also, wenn Du tatsächlich in der Zeit vom 15.11. - 31.12.2008 von der Agentur ALG I erhalten hast, dann bist Du hierüber gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V pflichtversichert. An dieser Pflichtversicherung ändert sich auch nichts, wenn der Arbeitgeber das nachher der Agentur erstattet.
Du hast doch mit Sicherheit einen Bescheid von der Agentur bzw. mit Sicherheit einen Jahresleistungsnachweis über ALG I in der der Zeit vom 15.11. - 31.12.2008. Lege diesen bitte der Kasse vor!
Du hast doch mit Sicherheit einen Bescheid von der Agentur bzw. mit Sicherheit einen Jahresleistungsnachweis über ALG I in der der Zeit vom 15.11. - 31.12.2008. Lege diesen bitte der Kasse vor!
Danke für die Antwort ,das hört sich relativ problemlos an.
Dann hätte ich gleich noch nee Frage.
Ab dem 28.März 2009 war ich dann beim "gelben Riesen" angestellt,ich bin zwar gesetzlich krankenversichert aber nicht gesetzlich pflegeversichert, da ich es mir bei einführung der Pflegeversicherung aussuchen konnte.
Also habe ich mich dafür entschieden weiterhin privat pflegeversichert zu bleiben,nur war es den Herrschaften bei der Post über Monate nicht begreiflich zu machen das sowas möglich ist.
Also haben sie Monat für Monat Beiträge an die Pflegekasse abgeführt obwohl ich da gar nicht versichert bin.
Wie kann ich diese Beiträge wieder zurück bekommen?
Gruß
Rainer
Dann hätte ich gleich noch nee Frage.
Ab dem 28.März 2009 war ich dann beim "gelben Riesen" angestellt,ich bin zwar gesetzlich krankenversichert aber nicht gesetzlich pflegeversichert, da ich es mir bei einführung der Pflegeversicherung aussuchen konnte.
Also habe ich mich dafür entschieden weiterhin privat pflegeversichert zu bleiben,nur war es den Herrschaften bei der Post über Monate nicht begreiflich zu machen das sowas möglich ist.
Also haben sie Monat für Monat Beiträge an die Pflegekasse abgeführt obwohl ich da gar nicht versichert bin.
Wie kann ich diese Beiträge wieder zurück bekommen?
Gruß
Rainer
Hallo Rainer,
nach welcher Vorschrift brauchst Du denn KEINE Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. Da hast Du ja sicherlich eine "Befreiungsbescheid" (evt von der gesetzlichen Pflegekasse) drüber.
Danach bekommst Du Antwort zur Erstattungsfrage.
PS: Vorab. Hab ich noch nie gehört (trotz 20 Jahren Berufserfahrung, dass jemand die Kranken- und Pflegeversicherung) getrennt hat. Hätte ich niemals gemacht. Dies könnte irgendwann mal zu Problemen bei der Zuständigkeit führen.
nach welcher Vorschrift brauchst Du denn KEINE Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. Da hast Du ja sicherlich eine "Befreiungsbescheid" (evt von der gesetzlichen Pflegekasse) drüber.
Danach bekommst Du Antwort zur Erstattungsfrage.
PS: Vorab. Hab ich noch nie gehört (trotz 20 Jahren Berufserfahrung, dass jemand die Kranken- und Pflegeversicherung) getrennt hat. Hätte ich niemals gemacht. Dies könnte irgendwann mal zu Problemen bei der Zuständigkeit führen.
heinrich hat geschrieben:Hallo Rainer,
nach welcher Vorschrift brauchst Du denn KEINE Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. Da hast Du ja sicherlich eine "Befreiungsbescheid" (evt von der gesetzlichen Pflegekasse) drüber.
Danach bekommst Du Antwort zur Erstattungsfrage.
PS: Vorab. Hab ich noch nie gehört (trotz 20 Jahren Berufserfahrung, dass jemand die Kranken- und Pflegeversicherung) getrennt hat. Hätte ich niemals gemacht. Dies könnte irgendwann mal zu Problemen bei der Zuständigkeit führen.
Hallo Heinrich,
den Befreiungsbescheid habe ich leider nicht aufgehoben

Das war ja das Problem

Ich mußte bei einführung der Pflegeversicherung dafür unterschreiben das es keine Möglichkeit mehr gibt wenn ich mich für die private Pflegeversicherung entscheide das ich in die gesetzliche Pflegeversicherung zurückkehren kann.
Nun dachte ich mit der Pflegekasse habe ich eh nichts mehr zu tun dann brauche ich den Bescheid auch nicht aufzuheben.
Nun hat die Post zunächst einen Bescheid von der TKK verlangt in dem bestätigt wurde das ich nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert bin,das reichte dann doch nicht und ich mußte den gleichen Bescheid nochmal von meiner früheren Kasse (AOK) beschaffen und nach monatelangem hin und her hat es die Post dann doch eingesehen und die Kosten meiner privaten Pflegeversicherung übernommen,nur meine Beiträge die bis dahin abgeführt wurden habe ich nicht zurückbekommen.
Also wenn man bei einführung der gesetzlichen Pflegekasse bereits privat pflegeversichert war konnte man frei wählen,ich denke nicht das ich der einzige war der sich so entschieden hat.
Gruß
Rainer
Zuletzt geändert von RainerZ. am 03.12.2009, 12:22, insgesamt 2-mal geändert.
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Cassiesmann hat geschrieben:Waren Sie bei der Befreiung evtl. selbständig und freiwillige in der GKV versichert? Ansonsten würde ich auch auf dem Schlauch stehen.
Nein,ich war Arbeitnehmer und das schon immer und das hat sich bis heute nicht geändert.
Also ich war zum Zeitpunkt der einführung der Pflegekasse bei der AOK pflichtversichert,soweit ich mich erinnern kann konnte jeder der bereits einen Vertrag für eine private Pflegeversicherung abgeschlossen hatte sich frei entscheiden.
Nur es waren wohl sehr wenige die vorher schon privat pflegeversichert waren.
Hallo,
das mit der Pflegeversicherung muss doch zu klären sein.
Es war tatsächlich so damals, dass derjenige, welcher seiner Krankenkassenkasse einen Pflegeversicherung bei einer PKV. nachweisen konnte von der Zahlung befreit wurde bzw. werden konnte.
Du kannst dir doch erstmal von der PKV. diesen Vertrag bestätigen lassen
(Gültigkeit ab wann und Leistungsinhalt).
Wenn du damals einer Krankenkasse angehört hast dann muesste die doch auch noch über Unterlagen verfügen wenn es eine Befreiung gab -
ansonsten muss man davon ausgehen dass es sich um eine Zusatzversicherung handelt und die führt nicht zur Befreiung von der gesetzlichen Zahlungspflicht.
Gruß
Czauderna
das mit der Pflegeversicherung muss doch zu klären sein.
Es war tatsächlich so damals, dass derjenige, welcher seiner Krankenkassenkasse einen Pflegeversicherung bei einer PKV. nachweisen konnte von der Zahlung befreit wurde bzw. werden konnte.
Du kannst dir doch erstmal von der PKV. diesen Vertrag bestätigen lassen
(Gültigkeit ab wann und Leistungsinhalt).
Wenn du damals einer Krankenkasse angehört hast dann muesste die doch auch noch über Unterlagen verfügen wenn es eine Befreiung gab -
ansonsten muss man davon ausgehen dass es sich um eine Zusatzversicherung handelt und die führt nicht zur Befreiung von der gesetzlichen Zahlungspflicht.
Gruß
Czauderna
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
das mit der Pflegeversicherung muss doch zu klären sein.
Es war tatsächlich so damals, dass derjenige, welcher seiner Krankenkassenkasse einen Pflegeversicherung bei einer PKV. nachweisen konnte von der Zahlung befreit wurde bzw. werden konnte.
Du kannst dir doch erstmal von der PKV. diesen Vertrag bestätigen lassen
(Gültigkeit ab wann und Leistungsinhalt).
Wenn du damals einer Krankenkasse angehört hast dann muesste die doch auch noch über Unterlagen verfügen wenn es eine Befreiung gab -
ansonsten muss man davon ausgehen dass es sich um eine Zusatzversicherung handelt und die führt nicht zur Befreiung von der gesetzlichen Zahlungspflicht.
Gruß
Czauderna
Mittlerweile ist ja alles in Ordnung ,mein AG bezahlt mir die Hälfte vom Beitrag den ich an die private PV bezahle.
Nur musste ich bei der Post (Beamte halt

Das hätte ich nun gerne wieder zurück!!
Ps. So schlecht ist das nicht mit der privaten PV weder für AG noch für AN
die kostet lediglich 25,86EUR im Monat egal wieviel ich verdiene.
Und der AG muß lediglich die Hälfte davon beitragen.
Gruß
Rainer
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