Beitragsermäßigung + Vermögen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Beitragsermäßigung + Vermögen
Bin selbständig in der gesetzlichen Krankenversicherung (TK) versichert. Meine Einnahmen liegen unter 1000,- pro Monat und ich erhalte deshalb eine Beitragsermäßigung, die sich aus den fiktiven Mindesteinnahmen von 1277 EUR errechnet.
Habe außerdem ein Sparguthaben von 20000 EUR, was der Grundstock für meine Altersabsicherung ist.
Habe nun einen Bescheid von der TK erhalten, daß ich keinen Anspruch mehr auf eine Beitragsermäßigung habe, wenn ich ein (Spar-) Vermögen habe, das über 10220 EUR liegt.
Der Beitragssatz würde damit nach dem fiktiven monatlichen Einkommen von 1916 EUR berechnet. Dies würde bedeuten, daß die Kosten für meine KV einfach so um 30% steigen, obwohl ich weiterhin sehr geringe Einnahmen habe.
Das kann doch nicht wahr sein, oder? Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage? Ist das bei allen GKVs so? Was kann ich tun, um weiterhin eine Beitragsermäßigung zu bekommen?
Hoffe es gibt eine Auflösung für dieses Dilemma!
Habe außerdem ein Sparguthaben von 20000 EUR, was der Grundstock für meine Altersabsicherung ist.
Habe nun einen Bescheid von der TK erhalten, daß ich keinen Anspruch mehr auf eine Beitragsermäßigung habe, wenn ich ein (Spar-) Vermögen habe, das über 10220 EUR liegt.
Der Beitragssatz würde damit nach dem fiktiven monatlichen Einkommen von 1916 EUR berechnet. Dies würde bedeuten, daß die Kosten für meine KV einfach so um 30% steigen, obwohl ich weiterhin sehr geringe Einnahmen habe.
Das kann doch nicht wahr sein, oder? Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage? Ist das bei allen GKVs so? Was kann ich tun, um weiterhin eine Beitragsermäßigung zu bekommen?
Hoffe es gibt eine Auflösung für dieses Dilemma!
Hallo,
hier ein Auszug aus den Richtlinien - gültig ab 01.01.2009
(4) Abweichend von Absatz 3 werden auf Antrag die Beiträge für Mitglieder,
deren beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag 1/40 der monatlichen
Bezugsgröße unterschreiten, nach den tatsächlichen Einnahmen, mindestens
jedoch nach 1/60 der monatlichen Bezugsgröße für den Kalendertag bemessen.
Die Beitragsbemessung nach Satz 1 ist ausgeschlossen, wenn
1. die Hälfte der auf den Kalendertag entfallenden beitragspflichtigen Einnahmen
der Bedarfsgemeinschaft mindestens 1/40 der monatlichen Bezugsgröße
entspricht oder diesen Betrag übersteigt oder
2. die Bedarfsgemeinschaft steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen
erzielt oder
3. die Bedarfsgemeinschaft positive oder negative Einkünfte aus Vermietung
und Verpachtung erzielt oder
4. das Vermögen des Mitglieds oder seines Partners jeweils das Vierfache der
monatlichen Bezugsgröße übersteigt.
Für Dich dürfte Punkt 4 zutreffen.
Gruß
Czauderna
hier ein Auszug aus den Richtlinien - gültig ab 01.01.2009
(4) Abweichend von Absatz 3 werden auf Antrag die Beiträge für Mitglieder,
deren beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag 1/40 der monatlichen
Bezugsgröße unterschreiten, nach den tatsächlichen Einnahmen, mindestens
jedoch nach 1/60 der monatlichen Bezugsgröße für den Kalendertag bemessen.
Die Beitragsbemessung nach Satz 1 ist ausgeschlossen, wenn
1. die Hälfte der auf den Kalendertag entfallenden beitragspflichtigen Einnahmen
der Bedarfsgemeinschaft mindestens 1/40 der monatlichen Bezugsgröße
entspricht oder diesen Betrag übersteigt oder
2. die Bedarfsgemeinschaft steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen
erzielt oder
3. die Bedarfsgemeinschaft positive oder negative Einkünfte aus Vermietung
und Verpachtung erzielt oder
4. das Vermögen des Mitglieds oder seines Partners jeweils das Vierfache der
monatlichen Bezugsgröße übersteigt.
Für Dich dürfte Punkt 4 zutreffen.
Gruß
Czauderna
Hallo Czauderna,
danke für die Antwort. Sind das allgemeine Richtlinien oder die speziellen der TK? Wo ist so etwas gesetzlich geregelt?
Das hieße 30% meines monatlichen Einkommens gehen für die Krankenversicherung drauf!? Das kann ich nicht glauben.
Die TK-Hotline hatte da noch einen guten Tip. Wenn ich eine Eigentumswohnung statt Sparguthaben hätte, würde ich weiter die Beitragsermäßigung bekommen. Ich glaube, ich bin im falschen Film.
danke für die Antwort. Sind das allgemeine Richtlinien oder die speziellen der TK? Wo ist so etwas gesetzlich geregelt?
Das hieße 30% meines monatlichen Einkommens gehen für die Krankenversicherung drauf!? Das kann ich nicht glauben.
Die TK-Hotline hatte da noch einen guten Tip. Wenn ich eine Eigentumswohnung statt Sparguthaben hätte, würde ich weiter die Beitragsermäßigung bekommen. Ich glaube, ich bin im falschen Film.
geregelt in
http://www.krankenkassen.de/static/comm ... 7_3258.pdf
dort in § 7 Abs. 3 steht die normale Mindesbemessungsgrundlage (ab 01.01.2010 = 1916,25 EUR) für hauptberuflich Selbstständige
und in 7 Abs. 4 die besondere Mindestbemessungsgrundlage (1277,50)
in 7 Abs. 5 die besondere Mindestbemessungsgrundlage (1277,50)
bei Bezug von Gründungszuschuss.
Es wäre hier noch die Frage zu stellen, ob Du Gründungszuschuss erhälst.
Bei den vorn Dir bislang vorgetragen Angaben ist die Aussage der TK vollkommen korrekt.
Diese normale Mindestbemessungsgrundlage wurde sogar im Jahr 2001 vom Bundesverfassungsgericht für korrekt befunden.
14,3 % zur Krankenversicherung werden aus 1916,25 berechnet.
Es gibt sogar Selbstständige, die kein positives Einkommen haben, sondern negativer Einkommen. Würde man von 0,00 EUR berechnen wäre der Beitrag 0,00 EUR bzw. von Minuseinkommen dann müsste die KK noch Beiträge erstatten. SICHER NICHT.
Darum gibt es Mindestbemessungsgrundlagen.
Begünstigend wurde dann als Ausnahme die besondere Mindestbemessungsgrundlage eingeführt.
Womit Du aber noch eine Chance haben könntest. Folgende Idee.
Ich selbst hatte so einen Fall noch nie und kann nicht sagen wie ich selbst entscheiden würde. Ich meine aber, man müsste ihn genehmigen.
Du hast als 20.000 EUR auf nem Sparkonto.
Du hast sicher auch ein Geschäftskonto.
Evt. ist diese überzogen, wie es bei vielen der Fall ist.
Beispiel um 15.000 EUR überzogen.
20.000
minus 15.000
= Vermögen 5.000
= nicht mehr als der Grenzwert von 10.220 EUR.
Falls dies so sein könnte. Frag doch mal die TK, was sie davon hält, denn Dein positives saldiertes Einkommen ist ja unter dem Grenzwert.
Schreib auch mal hier rein, wie die TK reagiert hat.
http://www.krankenkassen.de/static/comm ... 7_3258.pdf
dort in § 7 Abs. 3 steht die normale Mindesbemessungsgrundlage (ab 01.01.2010 = 1916,25 EUR) für hauptberuflich Selbstständige
und in 7 Abs. 4 die besondere Mindestbemessungsgrundlage (1277,50)
in 7 Abs. 5 die besondere Mindestbemessungsgrundlage (1277,50)
bei Bezug von Gründungszuschuss.
Es wäre hier noch die Frage zu stellen, ob Du Gründungszuschuss erhälst.
Bei den vorn Dir bislang vorgetragen Angaben ist die Aussage der TK vollkommen korrekt.
Diese normale Mindestbemessungsgrundlage wurde sogar im Jahr 2001 vom Bundesverfassungsgericht für korrekt befunden.
14,3 % zur Krankenversicherung werden aus 1916,25 berechnet.
Es gibt sogar Selbstständige, die kein positives Einkommen haben, sondern negativer Einkommen. Würde man von 0,00 EUR berechnen wäre der Beitrag 0,00 EUR bzw. von Minuseinkommen dann müsste die KK noch Beiträge erstatten. SICHER NICHT.
Darum gibt es Mindestbemessungsgrundlagen.
Begünstigend wurde dann als Ausnahme die besondere Mindestbemessungsgrundlage eingeführt.
Womit Du aber noch eine Chance haben könntest. Folgende Idee.
Ich selbst hatte so einen Fall noch nie und kann nicht sagen wie ich selbst entscheiden würde. Ich meine aber, man müsste ihn genehmigen.
Du hast als 20.000 EUR auf nem Sparkonto.
Du hast sicher auch ein Geschäftskonto.
Evt. ist diese überzogen, wie es bei vielen der Fall ist.
Beispiel um 15.000 EUR überzogen.
20.000
minus 15.000
= Vermögen 5.000
= nicht mehr als der Grenzwert von 10.220 EUR.
Falls dies so sein könnte. Frag doch mal die TK, was sie davon hält, denn Dein positives saldiertes Einkommen ist ja unter dem Grenzwert.
Schreib auch mal hier rein, wie die TK reagiert hat.
heinrich hat geschrieben:Du hast als 20.000 EUR auf nem Sparkonto.
Du hast sicher auch ein Geschäftskonto.
Evt. ist diese überzogen, wie es bei vielen der Fall ist.
Beispiel um 15.000 EUR überzogen.
20.000
minus 15.000
= Vermögen 5.000
= nicht mehr als der Grenzwert von 10.220 EUR.
WEGEN MUTMAßLICHER ANSTIFTUNG ZUM (SOZIAL)BETRUG EDITIERT!!! MOD CM
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- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
Sabrina99 hat geschrieben:Cassiesmann hat geschrieben:Euch ist schon klar, dass eure Schummlereien und Betrugsversuche die Allgemeinheit schädigen?
Entspann' Dich erstmal!
Hier ist Kreativität gefragt...
Hallo,
ja, das hat der Mann auch gesagt, der 75,00 € Scheine gedruckt hatte und dafür in ............ 3 a 25,00 € Scheine gewechselt bekam.
Gruß
Czauderna
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- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
Sabrina99 hat geschrieben:Cassiesmann hat geschrieben:Euch ist schon klar, dass eure Schummlereien und Betrugsversuche die Allgemeinheit schädigen?
Entspann' Dich erstmal!
Hier ist Kreativität gefragt...
Ihre Kreativität in Ehren aber ich bin nicht sonderlich begeistert, dass ich als ehrlicher Steuerzahler für Drückeberger und Betrüger bluten darf!
Um zum Thema zurückzukommen. Falls das tatsächlich wahr sein sollte, halte ich das für einen Fehler im System.
Wenn ich 1916,- monatl. Einnahmen habe, spielt mein Vermögen keine Rolle für die Beitragsberechnung.
Wenn ich 1000,- monatl. Einnahmen habe, erhöht sich mein KK-Beitrag durch bestehendes Vermögen, welches die einzige finanzielle Absicherung für Krankheit und Alter ist?
Wenn ich eine Eigentumswohnung habe, spielt dies keine Rolle für die Beitragsberechnung.
Wenn ich ein Sparguthaben habe, erhöht sich mein KK-Beitrag, obwohl ich mir von diesem „Vermögen“ nicht einmal eine Wohnung kaufen könnte?
Wer hat sich denn so etwas ausgedacht?
Ich glaube, da ist es dringend notwendig, daß jemand seinen Kopf einschaltet und kreativ wird.
Die kurzfristige Lösung wird wohl sein, das Geld an eine Person meines Vertrauens in einem Angestelltenverhältnis zu geben, wo sich die KK-Beiträge nicht durch Sparguthaben erhöhen.
Langfristig solls dann wohl eine Immobilie sein
Der Kommentar über Drückeberger und Betrüger ist außerdem reichlich überflüssig.
Bei meinen Einkünften habe ich nicht viel Luft und möchte mehr als 1000,- extra pro Jahr für die KK nicht von meinem angesparten Geld bezahlen.
Wenn ich 1916,- monatl. Einnahmen habe, spielt mein Vermögen keine Rolle für die Beitragsberechnung.
Wenn ich 1000,- monatl. Einnahmen habe, erhöht sich mein KK-Beitrag durch bestehendes Vermögen, welches die einzige finanzielle Absicherung für Krankheit und Alter ist?
Wenn ich eine Eigentumswohnung habe, spielt dies keine Rolle für die Beitragsberechnung.
Wenn ich ein Sparguthaben habe, erhöht sich mein KK-Beitrag, obwohl ich mir von diesem „Vermögen“ nicht einmal eine Wohnung kaufen könnte?
Wer hat sich denn so etwas ausgedacht?
Ich glaube, da ist es dringend notwendig, daß jemand seinen Kopf einschaltet und kreativ wird.
Die kurzfristige Lösung wird wohl sein, das Geld an eine Person meines Vertrauens in einem Angestelltenverhältnis zu geben, wo sich die KK-Beiträge nicht durch Sparguthaben erhöhen.
Langfristig solls dann wohl eine Immobilie sein

Der Kommentar über Drückeberger und Betrüger ist außerdem reichlich überflüssig.
Bei meinen Einkünften habe ich nicht viel Luft und möchte mehr als 1000,- extra pro Jahr für die KK nicht von meinem angesparten Geld bezahlen.
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- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
imago hat geschrieben:Der Kommentar über Drückeberger und Betrüger ist außerdem reichlich überflüssig.
Um es noch einmal klarzustellen, dieser Kommentar galt nicht Ihrer Situation sondern den Bemühungen, mit illegalen Tricks (zu denen Ihnen von anderen geraten wurde) sich rechtswidrig zu verhalten. Auch für mich gibt es auch einige Gesetze die mir unliebsam sind. Nichts desto trotz muss ich diese als Bürger der BRD akzeptieren, so lange diese gelten!
Ein kurzes Gegenbeispiel noch zu Ihrer Situation, die die Argumentation des Gesetzgeber darstellen soll: Herr X hat ein Einkommen von 500€ im Monat und 500.000 € Vermögen. Warum soll er einen ermäßigen GKV-Beitrag zahlen (leistungsfähig ist er ja)? In Ihrem Dilemma sind leider sehr viele Leute in unserem Lande, insb. im Punkte Harz IV. Das Problem ist,wo soll der Gesetzgeber die Grenze ziehen?
Hallo,
ich stelle immer häufiger fest das hier im Forum z.T. die Themen in die falschen Foren-Bretter eingestellt werden.
Nur so kann es passieren dass sozialpolitische Themen und Probleme in den Forenrubriken auftauchen wo sie eigentlich nicht hingehören.
Probleme und Fragen, die aufgrund der Gesetzgebung entstehen sollten auch dort diskutiert werden wo es um Politik geht und nicht um Umsetzung von bestehenden Gesetzen.
Die Krankenkassen sind nunmal an die Gesetze gebunden und können grundsätzlich nicht jedem "Einzelfall" individuell gerecht werden.
Wenn nun die Gesetzgebung in Frage gestellt wird und die daraus resultierenden Nachteile dann ist dies etwas anderes als wenn darüber diskutiert wird ob Krankenkassen sich die Gesetzlichen Bestimmungen so zurechtbiegen wie es gerade passt.
Gerade dieser Fall ist mehr ein Politikum als eine Frage die aufgrund der bestehenden Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung zu behandeln ist - gehört also meiner Meinung nach in die Rubrik Gesundheitspolitik - nur so eine Anmerkung von mir zur späten Stunde.
Gruß
Czauderna
ich stelle immer häufiger fest das hier im Forum z.T. die Themen in die falschen Foren-Bretter eingestellt werden.
Nur so kann es passieren dass sozialpolitische Themen und Probleme in den Forenrubriken auftauchen wo sie eigentlich nicht hingehören.
Probleme und Fragen, die aufgrund der Gesetzgebung entstehen sollten auch dort diskutiert werden wo es um Politik geht und nicht um Umsetzung von bestehenden Gesetzen.
Die Krankenkassen sind nunmal an die Gesetze gebunden und können grundsätzlich nicht jedem "Einzelfall" individuell gerecht werden.
Wenn nun die Gesetzgebung in Frage gestellt wird und die daraus resultierenden Nachteile dann ist dies etwas anderes als wenn darüber diskutiert wird ob Krankenkassen sich die Gesetzlichen Bestimmungen so zurechtbiegen wie es gerade passt.
Gerade dieser Fall ist mehr ein Politikum als eine Frage die aufgrund der bestehenden Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung zu behandeln ist - gehört also meiner Meinung nach in die Rubrik Gesundheitspolitik - nur so eine Anmerkung von mir zur späten Stunde.
Gruß
Czauderna
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Czauderna hat geschrieben:Probleme und Fragen, die aufgrund der Gesetzgebung entstehen sollten auch dort diskutiert werden wo es um Politik geht und nicht um Umsetzung von bestehenden Gesetzen.
Um mal zu veranschaulichen, wie dort diskutiert wird:
Aus: Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, von Professor Dr. Helge Sodan, Berlin, NJW 2007, 1313:
Nachdem sich führende Vertreter von CDU/CSU und SPD nach monatelangem Streit in verschiedenen Gesprächen auf umfangreiche Änderungen ihres eigenen, in der elektronischen Vorabfassung 582 Seiten umfassenden Gesetzentwurfs verständigt hatten, wurden diese Modifikationen als Änderungsanträge zunächst dem Bundestagsausschuss für Gesundheit zugeleitet. Dies erfolgte am späten Abend des
30. 1. 2007. Am nächsten Morgen tagte dann der Ausschuss. Dieser hatte über eine Beschlussempfehlung zu entscheiden, die sich in ihrer elektronischen Vorabfassung auf 266 Seiten mit 81 Anträgen betreffend Änderungen des ursprünglichen Entwurfs des GKV-WSG erstreckte. Nur diejenigen Ausschussmitglieder, die auf jeglichen Schlaf in der Nacht vom 30. auf den 31. 1. 2007 verzichteten, hatten also eine Chance, auch nur annähernd nachzuvollziehen, was letztlich wiederum im Bundesministerium für Gesundheit unter größtem Zeitdruck erarbeitet worden war. Der dazugehörige Bericht des Ausschusses für Gesundheit vom 1. 2. 2007 zum gesamten Regelungsvorhaben umfasste in der elektronischen Vorabfassung 105 Seiten. Einen Tag später - am 2. 2. 2007 - fand dann im Plenum des Deutschen Bundestags die dritte und letzte Lesung des Gesetzentwurfs statt; eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten stimmte der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit zu.
Angesichts dieses zeitlichen Ablaufs des Gesetzgebungsverfahrens drängt sich die Frage auf, wie viele Abgeordnete eigentlich wussten, worüber sie abstimmten. Damit sind nicht ungefähre Kenntnisse gemeint, sondern ein genaues Wissen von einem Regelungsbereich, der so kompliziert ist, dass es eben um Details geht und nicht nur um vage Vorstellungen. Auf Grund der Kurzfristigkeit der Vorlage der umfangreichen Änderungen des Gesetzentwurfs war es für die Abgeordneten praktisch unmöglich, sich mit der Materie in einer ihrer Komplexität angemessenen Weise zu beschäftigen.
Sabine hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:Probleme und Fragen, die aufgrund der Gesetzgebung entstehen sollten auch dort diskutiert werden wo es um Politik geht und nicht um Umsetzung von bestehenden Gesetzen.
Um mal zu veranschaulichen, wie dort diskutiert wird:
Aus: Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, von Professor Dr. Helge Sodan, Berlin, NJW 2007, 1313:
Nachdem sich führende Vertreter von CDU/CSU und SPD nach monatelangem Streit in verschiedenen Gesprächen auf umfangreiche Änderungen ihres eigenen, in der elektronischen Vorabfassung 582 Seiten umfassenden Gesetzentwurfs verständigt hatten, wurden diese Modifikationen als Änderungsanträge zunächst dem Bundestagsausschuss für Gesundheit zugeleitet. Dies erfolgte am späten Abend des
30. 1. 2007. Am nächsten Morgen tagte dann der Ausschuss. Dieser hatte über eine Beschlussempfehlung zu entscheiden, die sich in ihrer elektronischen Vorabfassung auf 266 Seiten mit 81 Anträgen betreffend Änderungen des ursprünglichen Entwurfs des GKV-WSG erstreckte. Nur diejenigen Ausschussmitglieder, die auf jeglichen Schlaf in der Nacht vom 30. auf den 31. 1. 2007 verzichteten, hatten also eine Chance, auch nur annähernd nachzuvollziehen, was letztlich wiederum im Bundesministerium für Gesundheit unter größtem Zeitdruck erarbeitet worden war. Der dazugehörige Bericht des Ausschusses für Gesundheit vom 1. 2. 2007 zum gesamten Regelungsvorhaben umfasste in der elektronischen Vorabfassung 105 Seiten. Einen Tag später - am 2. 2. 2007 - fand dann im Plenum des Deutschen Bundestags die dritte und letzte Lesung des Gesetzentwurfs statt; eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten stimmte der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit zu.
Angesichts dieses zeitlichen Ablaufs des Gesetzgebungsverfahrens drängt sich die Frage auf, wie viele Abgeordnete eigentlich wussten, worüber sie abstimmten. Damit sind nicht ungefähre Kenntnisse gemeint, sondern ein genaues Wissen von einem Regelungsbereich, der so kompliziert ist, dass es eben um Details geht und nicht nur um vage Vorstellungen. Auf Grund der Kurzfristigkeit der Vorlage der umfangreichen Änderungen des Gesetzentwurfs war es für die Abgeordneten praktisch unmöglich, sich mit der Materie in einer ihrer Komplexität angemessenen Weise zu beschäftigen.
Hallo Sabine,
da hast du mich etwas missverstanden - ich meinte die verschiedenen Diskussionsplatformen hier im Forum.
Fachlich/sachliche Themen sollten den passen Rubriken eingestellt werden, sozialpolitiche Themen in den ebenso passenden Brettern.
Sicherlich ist es nicht zu vermeiden, dass aus einer konkreten fachlichen Frage eine Diskussion um die Gesetzgebung ergibt aber dann passiert es eben das dem Fragesteller nicht geholfen ist wenn ellenlange Diskussionen über Sinn oder Unsinn der Gesetzgebung folgen.
Gruß
Czauderna
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