nachdem mir nun nach einer Stunde des Googelns Begriffe wie Versicherungspflicht und Beitragsbemessungsgrenze wie Satelliten um meinen armen Kopf kreisen, versuch ich's mal in diesem Forum, ich hoffe, Ihr könnt mich ein wenig erleuchten

Folgendes Problem:
Bis Oktober 2008 war ich als selbständiger IT-Berater tätig; seit Anfang 2001 auch in einer PKV versichert.
Seit 11/2008 bin ich nun einer Festanstellung tätig, mit meinem Monatsbrutto von 3800 liege ich wohl knapp unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze(?).
Nun kam heute - eigentlich keine große Überraschung - eine EMail von Steuerberater, daß ich mit meinem Einkommen wieder versicherungspflichtig sei und mich kurzfristig um eine neue KK bemühen sollte. Das wäre durchaus in meinem Sinne, da ich aus dem einen oder anderen Grund eine Rückkehr in die GKV sehr begrüßen würde.
ABER: Laut AOK gelte die Versicherungspflicht RÜCKWIRKEND ab 11/08!
Kann das so sein? Wäre ja auch nicht so tragisch, aber laut Auskunft meiner PKV ist eine rückwirkende Kündigung nicht möglich, was ja bedeuten würde, daß für 14 Monate doppelte Beiträge zu zahlen wären!
Was ja eigentlich ein Unding wäre, nach meinem Rechtsempfinden... und wer stünde dann in der Pflicht? Meiner Meinung nach primär mein Arbeitgeber? Oder hätte der Steuerbrater eigentlich schon bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses feststellen müssen, daß Versicherungspflicht eintritt?
Ist alles noch nicht final ausdiskutiert, aber über ein paar profunde Meinungen zu dem Thema würde ich mich sehr freuen!
Herzlichst, euer Possel