Rückkehr in die GKV / Versicherungspflicht rückwirkend?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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possel
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Rückkehr in die GKV / Versicherungspflicht rückwirkend?

Beitragvon possel » 14.12.2009, 22:31

Hallo liebe Leue,

nachdem mir nun nach einer Stunde des Googelns Begriffe wie Versicherungspflicht und Beitragsbemessungsgrenze wie Satelliten um meinen armen Kopf kreisen, versuch ich's mal in diesem Forum, ich hoffe, Ihr könnt mich ein wenig erleuchten :-)

Folgendes Problem:

Bis Oktober 2008 war ich als selbständiger IT-Berater tätig; seit Anfang 2001 auch in einer PKV versichert.
Seit 11/2008 bin ich nun einer Festanstellung tätig, mit meinem Monatsbrutto von 3800 liege ich wohl knapp unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze(?).

Nun kam heute - eigentlich keine große Überraschung - eine EMail von Steuerberater, daß ich mit meinem Einkommen wieder versicherungspflichtig sei und mich kurzfristig um eine neue KK bemühen sollte. Das wäre durchaus in meinem Sinne, da ich aus dem einen oder anderen Grund eine Rückkehr in die GKV sehr begrüßen würde.

ABER: Laut AOK gelte die Versicherungspflicht RÜCKWIRKEND ab 11/08!
Kann das so sein? Wäre ja auch nicht so tragisch, aber laut Auskunft meiner PKV ist eine rückwirkende Kündigung nicht möglich, was ja bedeuten würde, daß für 14 Monate doppelte Beiträge zu zahlen wären!
Was ja eigentlich ein Unding wäre, nach meinem Rechtsempfinden... und wer stünde dann in der Pflicht? Meiner Meinung nach primär mein Arbeitgeber? Oder hätte der Steuerbrater eigentlich schon bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses feststellen müssen, daß Versicherungspflicht eintritt?
Ist alles noch nicht final ausdiskutiert, aber über ein paar profunde Meinungen zu dem Thema würde ich mich sehr freuen!

Herzlichst, euer Possel

GS
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Beim Steuerberater liegt ...

Beitragvon GS » 15.12.2009, 01:08

... der Hase im Pfeffer, denke ich. Es sei denn, dieser wäre über den Wechsel in die Beschäftigung erst jetzt informiert worden.

Selbst dann hätte er das mit der rückwirkenden Versicherungspflicht erkennen müssen. Eine Zierde seines Standes scheint er nicht zu sein.

Von Anfang an im Boot ist aber auch der Arbeitgeber, denn der hätte ab Beschäftigungsbeginn auf Versicherungspflicht erkennen müssen. Hat er aber offenbar nicht. Und da er Beitragsschuldner gegenüber der Kasse ist, muss diese sich auch an ihn halten. Du hast gute Karten, ungeschoren aus dem Rückstand herauszukommen.

Nur: Kündige Deine PKV sofort zum 31.12.2009 - falls nicht schon geschehen - und sieh zu, in Zusatzversicherungen zuwechseln, möglichst unter Anrechnung von Altersrückstellungen aus der Vollversicherung. Darauf besteht zwar kein Rechtsanspruch, ist aber bei sofortigem Antrag neben der Kündigung gängige Praxis.

Ist man denn schon mit Forderungen betreffs der 14 Monate von 11-2008 bis jetzt auf Dich zugekommen?

Gruß von
Gerhard

possel
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Re: Beim Steuerberater liegt ...

Beitragvon possel » 15.12.2009, 08:07

GS hat geschrieben:... der Hase im Pfeffer, denke ich. Es sei denn, dieser wäre über den Wechsel in die Beschäftigung erst jetzt informiert worden.

Selbst dann hätte er das mit der rückwirkenden Versicherungspflicht erkennen müssen. Eine Zierde seines Standes scheint er nicht zu sein.

Von Anfang an im Boot ist aber auch der Arbeitgeber, denn der hätte ab Beschäftigungsbeginn auf Versicherungspflicht erkennen müssen. Hat er aber offenbar nicht.

Ist man denn schon mit Forderungen betreffs der 14 Monate von 11-2008 bis jetzt auf Dich zugekommen?



Eiei, das wird man nicht gerne hören, und ich könnte mir vorstellen, daß da noch eine bitterböse Diskussion losgeht, wer da den schwarzen Peter hat. Würde auch vermuten: primär mein AG, kann allerdings nur hoffen, da0 er seinen Steuerbrater in Regreß nehmen kann... zumal wir beide (ich und mein AG) nachgefragt hatten, ob das mit der PKV so weiterläuft. Eindeutige Aussage: "Muss so, gibt gar keine Möglichkeit in die GKV zu wechseln". Na ja. Mal sehen, was da noch kommt, aber erste Reaktion des Steuerbraters war, ich müsse natürlich die gezahlten Zuschüsse des AG zur PKV wieder zurückzahlen, da die ansonsten als Zusatzeinkommen zu versteuern wären.... =D>

Cheers
Possel

heinrich
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Beitragvon heinrich » 15.12.2009, 08:27

Kurze Frage vorab,

wie alt warst Du am 01.11.2008 (war doch richtig 11/08 und nicht 11/09).

Dipling
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Beitragvon Dipling » 15.12.2009, 08:35

Selbst wenn das Gehalt die JAEG überschritten hätte, wäre auf Grund des Statuswechsels selbständig->angestellt nach derzeitiger Gesetzeslage für 3 Jahre Versicherungspflicht in der GKV entstanden.

Ausnahmen:
Alter ab 55 Jahren bei Beschäftigungsaufnahme oder bei hauptberuflicher Selbständigkeit.

Der Arbeitgeber haftet für die richtige Abführung der Beiträge - in diesem Fall eventuell mit Regreßmöglichkeit gegenüber dem Steuerberater.

GS
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Dieser Steuerberater gefällt mir immer besser.

Beitragvon GS » 15.12.2009, 11:03

Super Tipp: Die Zuschüsse zu 100% an den AG (der die Sache mitverschusselt hat) zurückzuzahlen, nur um dann - da läge der StB wohl richtig - ca. 40% Steuern zu sparen.

Ein Schiffsmodell der besonderen Art: Erst den Kahn zu 100% versenken, um dann 40% Steuern zu sparen :mrgreen:

Possel, so könnte die Sache im Endeffekt für Dich ausgehen: Lass dir die Differenz ausrechnen zwischen dem Arbeitnehmeranteil, den du seit 14 Monaten entrichtet hast, und dem Arbeitnehmeranteil, der bei von Anfang an korrekter Vorgehensweise fällig gewesen wäre. Das ist das Äußerste, was ich mir dabei abzwacken lassen würde. Schon das wird eventuell schon vierstellig ausfallen.

Noch ein Tipp; Fall sich Deine PKV weigert, die Alterungssrückstellung aus der Voll- in die Zusatzversicherung zu übertragen, weil die Frist dazu abgelaufen wäre, lass Dir auch dazu die monatliche Beitragsdifferenz ausrechnen und schreibe den kapitalisierten Betrag Deinem Steuerberater auf Deine Raronoh-Rechnung.

Raronoh? Honorar in die andere Richtung!

Trostpreis zum Schluss: Der höhere Kassenarbeitnehmeranteil - wenn schon, denn schon - bringt Dir ab 2010 eine höhere Steuerersparnis. Das glaubst Du nicht? Frag Deinen StB ...

Gruß von
Gerhard

heinrich
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Beitragvon heinrich » 15.12.2009, 12:45

noch ne Frage an den Fragesteller,

bei welcher gesetzlichen Krankenkassw warst Du zuletzt (damit meine ich einen Tag vor Eintritt in die private Krankenversicherung) versichert.

possel
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Beitragvon possel » 15.12.2009, 12:45

heinrich hat geschrieben:Kurze Frage vorab,

wie alt warst Du am 01.11.2008 (war doch richtig 11/08 und nicht 11/09).


42!

possel
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Beitragvon possel » 15.12.2009, 12:48

heinrich hat geschrieben:noch ne Frage an den Fragesteller,

bei welcher gesetzlichen Krankenkassw warst Du zuletzt (damit meine ich einen Tag vor Eintritt in die private Krankenversicherung) versichert.


Das war die AOK!

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Beitragvon ratte1 » 15.12.2009, 23:16

Hallo,

vllt. habe ich ja einen Denkfehler, aber sooooo hoch scheint mir der Schaden für den TE nicht zu sein.

Es soll rückwirkend ab November 2008 Versicherungspflicht bestehen. Bezüglich der Aufbringung der Beiträge hat der Arbeitgeber § 28g SGB IV zu beachten. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28g.html
Das bedeutet: Er darf nur die Beiträge der letzten drei Monate in Abzug bringen. Damit ist der größteTeil des Schadens hier also schon per Gesetz vom Arbeitgeber zu tragen.

MfG
ratte1

@heinrich: Mich würde interessieren, weshalb Du nach der letzten gesetzlichen KK fragst. :-k

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Beitragvon heinrich » 16.12.2009, 20:13

Hallo ratte1




@heinrich: Mich würde interessieren, weshalb Du nach der letzten gesetzlichen KK fragst


Beim Fragesteller kam ja schon das Problem auf, ob er PKV oder GKV ist.

Mit der Frage nach der letzten GKV wollte ich einfach nur verhindern, dass
wenn er jetzt ab 11/2008 GKV ist ( was ja unabhänging vom Gehalt so sein muss) dann auch schon in die GKV reinkommt, die zuständig ist.

Wäre ja richtig blöd, wenn er da auch noch ein Fehler passieren würde.
Du weißt ja: Wo einmal der Wurm drin ist usw.

Aufgrund der Tatsache, dass das aktive Wahlrecht nach 14 Tage nach Beginn der Vers.Pflicht endet, MUSS der Arbeitgeber zur letzten GKV anmelden, was mit der oben genannten KK ja richtig ist.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 16.12.2009, 20:20

das wahre Leben ist spannender als ein Krimi.
jetzt muss sich der geschädigte mit dem AG anlegen nur weil der St.berater ne ***** ist.
Possel ich weiß nicht wie groß Ihre Firma ist
bei größeren eher unproblematisch aber bei ner kleinen Firma gibt es böses Blut. Auf jedenfall würde ich den Steuerberater darauf aufmerksam machen das seine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung arbeit bekommt und er doch schonmal Gesellschaft und Nr nennen soll.
Gruß
Ps. halt uns auf den laufenden

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Beitragvon possel » 04.01.2010, 23:56

Hallo miteinander!

Erst einmal einen verspäteten herzlichen Dank für die Antworten und ein frohes neues Jahr in die Runde!

Aktuell ist der Stand der Dinge der, daß der Steuerberater eine "korrigierte" Gehaltsabrechnung für 12/09 vorgelegt hat, in der mir die Arbeitnehmeranteile für 13 Monate(!) abgezogen werden, dazu noch die vom AG gezahlten Zuschüsse zur PKV wieder abgezogen sind!! -nö-

Nun ja, nach euren Tips habe ich natürlich das "großherzige" Angebot, das Gehaltsminus von ~ 5500 Euro als Firmenkredit abzustottern dankend abgelehnt.... -ae-

Erfreulicherweise sieht das mein Chef ähnlich, er hat jetzt erst mal seinen Rechtsanwalt auf den Steuerberater losgelassen. Ist natürlich 'ne unschöne Situation, da wir eine recht kleine Firma sind, und mein AG natürlich ziemlich angepißt ist, daß er jetzt erst mal 10..20 TEUR abdrücken darf....

Schaun wir mal, was daraus wird, so wie's angefangen hat kann 2010 ja nur besser werden :-)

Cheers
Possel


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