Knappschaft ändert nachträglich den Status
Verfasst: 16.12.2009, 19:25
Hallo,
ich bin seit jeher freiwillig krankenversichert. Seit 2000 habe ich Einkommen aus selbstständer und unselbstständiger Tätigkeit.
Ich zahle den Höchsatz und zawr den ermäßgten Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld.
Zum 01.04.2008 bin ich zur Knappschaft gewechselt, weil diese Krankenkassen den niedrigsten ermäßigten Beitragssatz angeboten hatte und bekam auch einen entsprechenden Beitragsbescheid.
Danach führte die Knappschaft eine Statusfeststellung durch und schickte im Nov.2009 einen neuen Beitragsbescheid, bei dem sie rückwirkend den normalen Beitragssatz fordert. Ich habe Widerspruch eingelegt, der vermutlich Weihnachten 2010 beabeitet wird. Die Knappschaft ist nicht so schnell.
Durfte die Knappschaft das?
Der Arbeitgeber zahlt den Arbeitgeberanteil der KV dazu, also zuwenig. Nachträglich lassen sich diese Abrechnungen nur mit viel Aufwand ändern.
Außerdem wäre ich nie zu dieser Kasse gewechselt, weil die Knappschaft hier überhaupt keine Geschäftsstelle hat. Ich bin dahin weil es billig war Service war für mich nicht wichtig.
Und nach 1,5 Jahren zu sagen, Pech gehabt ist meiner Meinung nach nicht in Ordnung.
Wenn diese Kasse meiner Widerspruch verwirft, wie klage ich dann, habe sowas noch nie gemacht?
ich bin seit jeher freiwillig krankenversichert. Seit 2000 habe ich Einkommen aus selbstständer und unselbstständiger Tätigkeit.
Ich zahle den Höchsatz und zawr den ermäßgten Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld.
Zum 01.04.2008 bin ich zur Knappschaft gewechselt, weil diese Krankenkassen den niedrigsten ermäßigten Beitragssatz angeboten hatte und bekam auch einen entsprechenden Beitragsbescheid.
Danach führte die Knappschaft eine Statusfeststellung durch und schickte im Nov.2009 einen neuen Beitragsbescheid, bei dem sie rückwirkend den normalen Beitragssatz fordert. Ich habe Widerspruch eingelegt, der vermutlich Weihnachten 2010 beabeitet wird. Die Knappschaft ist nicht so schnell.
Durfte die Knappschaft das?
Der Arbeitgeber zahlt den Arbeitgeberanteil der KV dazu, also zuwenig. Nachträglich lassen sich diese Abrechnungen nur mit viel Aufwand ändern.
Außerdem wäre ich nie zu dieser Kasse gewechselt, weil die Knappschaft hier überhaupt keine Geschäftsstelle hat. Ich bin dahin weil es billig war Service war für mich nicht wichtig.
Und nach 1,5 Jahren zu sagen, Pech gehabt ist meiner Meinung nach nicht in Ordnung.
Wenn diese Kasse meiner Widerspruch verwirft, wie klage ich dann, habe sowas noch nie gemacht?