Hallo zusammen!
Ich beschäftige mich mit folgender Frage, bin aber noch nirgends fündig geworden: Angenommen Frau A. befindet sich derzeit in Sonderurlaub ohne Bezüge zur Pflege minderjähriger Kinder (Arbeitsverhältnis ruht). Da die GKV während dieser Zeit nicht greift, ist sie bei über ihren Mann (Beamter mit Beihilfeanspruch) in der PKV versichert.
Nun wird während des Sonderurlaubs ein weiteres Kind geboren.
Nach dem Ende des Sonderurlaubs will Frau A. Elternzeit in Anspruch nehmen und mit Beginn der Elternzeit wieder in die GKV zurück (Vorteil: beitragsfreie Versicherung für Frau A. und ihre Kinder während der Dauer der Elternzeit. Das Einkommen des Ehemanns (Beamter) liegt unter der JAEG).
Ist dieser Wechsel möglich, wenn Frau A. 5 Tage alten Resturlaub, der ihr noch aus der Zeit von vor dem unbezahlten Sonderurlaub zusteht, direkt im Anschluss an den Sondeurlaub und direkt vor dem Beginn der Elternzeit nimmt? Damit müsste sie doch wieder der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen, oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank für aufklärende Himweise und viele Grüße vom
Martin.
Wechsel PKV --> GKV nach Sonderurlaub in neue Elternzeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hm, wie soll das gehen?
Na klar, eine Versicherung bleibt während des Elterngeldbezuges beitragsfrei erhalten, wenn dirket vor dem Beginn des Bezuges eine Pflichtversicherung bestand.
Wie soll man Urlaub nehmen, wenn man sowieso im Mutterschutz ist. Dieser Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Entbindung.
Allerdings kann man auf diesen Mutterschutz vor der Entbindung verzichten und auch arbeiten gehen.
Aber ehrlich gesagt, jetzt durch 5 Tage Resturlaub in die kostenlose Solidargemeinschaft zu kommen, ist schon ein wenig übertrieben.
Na klar, eine Versicherung bleibt während des Elterngeldbezuges beitragsfrei erhalten, wenn dirket vor dem Beginn des Bezuges eine Pflichtversicherung bestand.
Wie soll man Urlaub nehmen, wenn man sowieso im Mutterschutz ist. Dieser Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Entbindung.
Allerdings kann man auf diesen Mutterschutz vor der Entbindung verzichten und auch arbeiten gehen.
Aber ehrlich gesagt, jetzt durch 5 Tage Resturlaub in die kostenlose Solidargemeinschaft zu kommen, ist schon ein wenig übertrieben.
Zwischen dem Ablauf der Mutterschutzfristen und dem Ende des aktuellen Sonderurlaubs ohne Bezüge liegen noch gut 6 Monate - d.h. erst danach soll ja die Elternzeit beginnen ...
Zum Thema "Zurück in die kostenlose Solidargemeinschaft" kann man nur sagen:
a) die erheblichen Schwangerschafts- und Entbindungskosten trägt die PKV
b) es wurden vor dem Wechsel in die PKV bereits jahrelang beachtliche Beiträge zur GKV gezahlt ohne, dass großartige Leistungen (OP's o.ä.) in Anspruch genommen wurden und
c) die Leistungen der GKV wurden in den letzten Jahren bekanntlich radikal zurückgefahren und die Beitragskosten für eine Freiwillige Versicherung als Alternative zur PKV sind durch den Wegfall der Freibeträge für die Kinder seit 1.1.2009 auch massiv gestiegen und im vorliegenden Fallbeispiel keine sinnvolle Möglichkeit.
Die Frage bleibt nun, ob die in angesprochene Vorgehensweise eine Rückkehr in die GKV ermöglichen würde - auch wenn z.B. die Bezüge für die 5 Urlaubstage insgesamt sagen wir mal bei nur 400 EUR liegen würden.
Zum Thema "Zurück in die kostenlose Solidargemeinschaft" kann man nur sagen:
a) die erheblichen Schwangerschafts- und Entbindungskosten trägt die PKV
b) es wurden vor dem Wechsel in die PKV bereits jahrelang beachtliche Beiträge zur GKV gezahlt ohne, dass großartige Leistungen (OP's o.ä.) in Anspruch genommen wurden und
c) die Leistungen der GKV wurden in den letzten Jahren bekanntlich radikal zurückgefahren und die Beitragskosten für eine Freiwillige Versicherung als Alternative zur PKV sind durch den Wegfall der Freibeträge für die Kinder seit 1.1.2009 auch massiv gestiegen und im vorliegenden Fallbeispiel keine sinnvolle Möglichkeit.
Die Frage bleibt nun, ob die in angesprochene Vorgehensweise eine Rückkehr in die GKV ermöglichen würde - auch wenn z.B. die Bezüge für die 5 Urlaubstage insgesamt sagen wir mal bei nur 400 EUR liegen würden.

Ich würde mal sagen, frage doch einfach stumpf die GKV.
Die Mitarbeiter der GKV sind zur Auskunft und Beratung angehalten. Manche Kassen wollen möglichst viele Mitglieder haben, da sie entsprechend der Mitgliederzahl Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten.
Aber eins dürfte schon mal klar sein, wenn der Lohn unterhalb von 400,00 Euro liegt, dann ist es auf jeden Fall sozialversicherungsfrei. Früher gab es mal ne 15 Stundengrenze (wö), aber das ist vorbei.
Die Mitarbeiter der GKV sind zur Auskunft und Beratung angehalten. Manche Kassen wollen möglichst viele Mitglieder haben, da sie entsprechend der Mitgliederzahl Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten.
Aber eins dürfte schon mal klar sein, wenn der Lohn unterhalb von 400,00 Euro liegt, dann ist es auf jeden Fall sozialversicherungsfrei. Früher gab es mal ne 15 Stundengrenze (wö), aber das ist vorbei.
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