Wechsel PKV --> GKV nach Sonderurlaub in neue Elternzeit
Verfasst: 22.12.2009, 14:35
Hallo zusammen!
Ich beschäftige mich mit folgender Frage, bin aber noch nirgends fündig geworden: Angenommen Frau A. befindet sich derzeit in Sonderurlaub ohne Bezüge zur Pflege minderjähriger Kinder (Arbeitsverhältnis ruht). Da die GKV während dieser Zeit nicht greift, ist sie bei über ihren Mann (Beamter mit Beihilfeanspruch) in der PKV versichert.
Nun wird während des Sonderurlaubs ein weiteres Kind geboren.
Nach dem Ende des Sonderurlaubs will Frau A. Elternzeit in Anspruch nehmen und mit Beginn der Elternzeit wieder in die GKV zurück (Vorteil: beitragsfreie Versicherung für Frau A. und ihre Kinder während der Dauer der Elternzeit. Das Einkommen des Ehemanns (Beamter) liegt unter der JAEG).
Ist dieser Wechsel möglich, wenn Frau A. 5 Tage alten Resturlaub, der ihr noch aus der Zeit von vor dem unbezahlten Sonderurlaub zusteht, direkt im Anschluss an den Sondeurlaub und direkt vor dem Beginn der Elternzeit nimmt? Damit müsste sie doch wieder der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen, oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank für aufklärende Himweise und viele Grüße vom
Martin.
Ich beschäftige mich mit folgender Frage, bin aber noch nirgends fündig geworden: Angenommen Frau A. befindet sich derzeit in Sonderurlaub ohne Bezüge zur Pflege minderjähriger Kinder (Arbeitsverhältnis ruht). Da die GKV während dieser Zeit nicht greift, ist sie bei über ihren Mann (Beamter mit Beihilfeanspruch) in der PKV versichert.
Nun wird während des Sonderurlaubs ein weiteres Kind geboren.
Nach dem Ende des Sonderurlaubs will Frau A. Elternzeit in Anspruch nehmen und mit Beginn der Elternzeit wieder in die GKV zurück (Vorteil: beitragsfreie Versicherung für Frau A. und ihre Kinder während der Dauer der Elternzeit. Das Einkommen des Ehemanns (Beamter) liegt unter der JAEG).
Ist dieser Wechsel möglich, wenn Frau A. 5 Tage alten Resturlaub, der ihr noch aus der Zeit von vor dem unbezahlten Sonderurlaub zusteht, direkt im Anschluss an den Sondeurlaub und direkt vor dem Beginn der Elternzeit nimmt? Damit müsste sie doch wieder der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen, oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank für aufklärende Himweise und viele Grüße vom
Martin.