"Hausfrauentarif" als Existenzgründer nach Exmatri

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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arm_inarm
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"Hausfrauentarif" als Existenzgründer nach Exmatri

Beitragvon arm_inarm » 25.12.2009, 23:37

Liebe Leute,

ich bin seit Jun 09 nicht mehr Student und habe in diesem Zeitraum auch meinen Künstlersozialkassenantrag (KSK) gestellt. Im Sep 09 habe ich nach Anfrage meiner GKV angegeben, dass ich als Selbstständiger und Existenzgründer weiterhin versichert bleiben möchte. Nach Antrag haben sie mir nun den ermäßigten Beitragssatz auf der Mindestbemessungsgrundlage von 1260,- monatl. Einkommen zugestanden. Tatsächlich verdiene ich aber ca. 500,- im Monat, wovon ich zusätzlich mit Wohngeld lebe. Und mein KSK-Antrag läuft seit einem halben Jahr, ohne dass ich einen Bescheid bekommen hätte. Ich weiss, dass der bei positivem Bescheid rückwirkend gilt, aber bis es soweit ist, kann ich mir nur den sog. Hausfrauentarif leisten. Was muss ich tun, bzw. welche Kriterien erfüllen, dass mir die KV diesen einräumt?
Danke und liebe Grüße,
arm_inarm

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Beitragvon Vergil09owl » 26.12.2009, 10:16

Es stellt sich hier die Frage, ob eine Ehe vorliegt, in dieser Ehe kinder gezeugt wurden und ob die hauptberuflich selbst. Tätigkeit überwiegt.
Sollte keine Ehe geschlossen worden sein, noch Kinder da sein, ergibt sich nur die Möglichkeit ALG II zu beantragen und denn sich darüber weiter in der GKV zu versichern als pflichtversicherter / te.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 26.12.2009, 11:20

Hallo,
einen "Hausfrauentarif" gibt es nicht, das,m was Du meinst ist eine Einstufung nach der für sonstige freiwillige Versicherte geltenden Mindestebitragsbemessungsfgrenze von ca. 860,00 € mtl. - was einem Gesamtberitrag von ca. 136,00 € incl. Pflegeversicherung entspräche.
Diese "Umstufung" ist aber nur möglich wenn der Status "Selbständig" nicht mehr vorliegt.
Sechs Monate vergangen seit der Antragstellung auf Anerkenntnis nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ?
Gab es keinen Zwischenbescheid - da würde ich unbedingt mal nachhören - vielleicht kann dir die Kasse dabei behilflich sein.
Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 26.12.2009, 18:09, insgesamt 1-mal geändert.

arm_inarm
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Beitragvon arm_inarm » 26.12.2009, 12:24

Danke für die Antworten.

Ich bin ledig und habe keine Kinder. Ich weiß dass der sog. Hausfrauentarif nur bei nebenberuflicher Selbstständigkeit möglich ist, bei Einkommen unter ca. 860,-. tatsächlich aber ist es so, dass ich weniger als das verdiene, auch wenn ich keine andere hauptberufliche Tätigkeit habe. Was soll ich machen? So ist nun mal die Realität. Die ca. 210,- verminderter Beitrag als Selbstständiger sind dann einfach sehr viel Geld. Sowas drückt einen dann in ALG II, obwohl man als Selbstständiger unabhängig davon sein will. Es heißt ja auch immer "Eigenverantwortung". Tatsächlich wird man dann aber vom Gesertzgeber mit der Mindestbemessungsgrundlage von 1260,- als Selbstständiger bestraft. Als Arbeitnehmer hat man dieses Problem nicht.
Aber daas gehört wohl jetzt nicht hierher.
Zu KSK: ja, den Antrag habe ich im Juli gestellt und noch keinerlei Antwort erhalten.
Was kann ich tun, um solange den "Hausfrauentarif" zu erhalten?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 26.12.2009, 12:34

Wo ist das Problem, dann beantrage doch einfach ALG II. In der heutigen Zeit (Wirtschaftskrise) rutschen viele Selbständige in Hartz IV.

Wenn Du schon ohne den Krankenversicherungsbeitrag hilfebedürftig bist, dann übernimmt die ARGE den Beitrag zur KV/PV als sog. Annexleistung voll.

Wirst Du allein durch die Beitragszahlung hilfebedürftig, kannst Du einen Zuschuss für die KV/PV Beiträge erhalten.


Ich empfehle Dir ein Beratungsgespräch bei der zuständigen ARGE!

arm_inarm
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Beitragvon arm_inarm » 26.12.2009, 13:49

naja, ich will einfach nicht von staatl. Leistungen abhängig sein, und habe das bis jetzt auch gut geschafft, da ich bescheiden bin und meine Kosten niedrig halte. Aber gut..
ARGE = Arbeitsagenutr, nehme ich an?
Bei Zuschüssen für KV, wie wird da ggf. Eingenvermögen angerechnet?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 26.12.2009, 13:57

ARGE = Arbeitsagenutr, nehme ich an?


Kommt immer drauf an. Du solltest bei Deiner Kommune nachfragen, welche Behörde für das ALG II zuständig ist.

Bei Zuschüssen für KV, wie wird da ggf. Eingenvermögen angerechnet?


Ja, ein evtl. Vermögen wird angerechnet.

Da darfst aber ein Sparbuch haben, der Freibetrag beträgt pro Lebensjahr 150,00 Euro.

Dann darfst Du ein Auto mit 7.000,00 Euro Wert haben.

Du darfst eine kapitalbildende Lebensversicherung (mit Verwertungsausschlussklausel) haben, wenn der Rückkaufswert unterhalb von 250,00 Euro pro Lebensjahr liegt.

Dann darfst Du noch eine Eigentumswohnung haben.

Also, die Vermögensfreigrenzen sind im ALG II ziemlich hoch!


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