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freiwillige KV
Verfasst: 31.12.2009, 18:49
von KaBa
Guten Abend an alle,
vom Arbeitgeber meines Mannes kam ein Schreiben, dass er sich ab morgen freiwillig versichern muss. Mit der KV habe ich noch nicht gesprochen, da wir erst gestern aus dem Weihnachtsurlaub zurück sind.
Habe zwar schon im www gegoogelt, aber so richtig schlau bin ich nicht geworden. Was ändert sich konkret? Es soll kein Wechsel in die Private erfolgen, also freiwillige Versicherung in der GKV. Was muß er jetzt konkret unternehmen? Wie berechnet sich der Beitrag?
Welche Auswirkungen hat die freiwillige GKV, wenn mein Mann ab nächstem Jahr 2 Elternzeitmonate nehmen möchte? Hat der Status meines Mannes Auswirkungen auf meine KV in der Elternzeit? Bin Pflichtversichert und somit muss ich keine Beiträge während der Elternzeit zahlen. Das Kind würde bei mir in die Familienversicherung versichert.
Vielen lieben Dank schonmal für aufklärende Worte.
Guten Rutsch und ein gesundes neues Jahr!
Verfasst: 01.01.2010, 16:37
von heinrich
Hallo,
viele Fragen auf einmal.
Ich müsste hier eine vielseitige Abhandlung schreiben, um dies in einer non-verbalen Kommunikation begreiflich zu machen. Dauer evt. 1 Stunde, da ich es ja schreiben müsste.
Sprich doch bitte zuerst mit der KK Deines Mannes. Dauer ca. 10 Minuten.
Vertraue der KK. Hier sind auch nur KK-Mitarbeiter beratend tätig.
Falls dann aber noch Fragen sein sollten. Dann stelle diese Detailfragen hier gerne.
Wenn Du hier danach noch eine Frage einstellt. Dann sag uns, ob im Rahmen einer freiwilligen Versicherung die Beiträge auch weiter (wie bei einer Pflichtversicherung) vom Arbeitgeber abgeführt werden.
Und ob Dein Mann außer Gehalt und Elterngeld noch weitere Einnahmen hat. Wenn ja welche und wie hoch sind diese. Bei dieser Frage geht es, darum, ob Dein Mann (fiktiv ohne seine eigene freiwillige Versicherung) einen Familienversicherungsanspruch bei Dir (Du bist ja auch eigenständiges Mitglied) hätte.
Re: freiwillige KV
Verfasst: 01.01.2010, 19:54
von Tom30168
[quote="KaBa"]Guten Abend an alle,
Was ändert sich konkret?
So wie ich es erlebt habe, lediglich höhere Beiträge. Diese richten sich an die JAEG (Jahreseinkommensgrenze).
Was muß er jetzt konkret unternehmen?
Ich habe nichts unternommen. Lief automatisch bei mir im Betrieb.
Welche Auswirkungen hat die freiwillige GKV, wenn mein Mann ab nächstem Jahr 2 Elternzeitmonate nehmen möchte?
Ich habe ebenfalls Elternzeit in Anspruch genommen und hätte die Beiträge zur Hälfte selber zahlen müssen hieß es anfangs. Da meine Frau in derselben KV befindet wie ich und auch Pflichtversichert ist, lief es wie eine Familienversicherung. Also keine Beiträge bezahlt.
Hoffe, Dir ein bißchen geholfen zu haben.
Gruß
Tom30168
Re: freiwillige KV
Verfasst: 01.01.2010, 20:24
von Cassiesmann
Tom30168 hat geschrieben:Guten Abend an alle,
Was ändert sich konkret?
So wie ich es erlebt habe, lediglich höhere Beiträge. Diese richten sich an die JAEG (Jahreseinkommensgrenze).
Nö, der richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze, die hat der Fragende. Also für den Fragenden keine Veränderung.
Verfasst: 01.01.2010, 21:06
von KaBa
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Wir werden am Montag mit der KK telefonieren und dann werde ich nochmal hier posten.
Schönen Abend noch und viele Grüße,
KaBa
Keine Bange!
Verfasst: 02.01.2010, 18:37
von Luma
KaBa hat geschrieben:Guten Abend an alle,
Was muß er jetzt konkret unternehmen?
Wie berechnet sich der Beitrag?
Hi, @KaBa,
„Freiwillig“ versichert heißt nur, dass Dein Mann freiwilliges
Mitglied der GKV wird und in der GKV bleiben kann, aber
berechtigt ist, in eine PKV zu wechseln!
Wie berechnet sich der Beitrag?
Der Beitrag ändert sich nicht. Da er für den Teil seines Einkommens, der über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, nicht extra mehr zahlt, hat er prozentuell weniger zu zahlen!
Was muß er jetzt konkret unternehmen?
Nichts! Er
kann in eine PKV wechseln,
muss aber nicht!
Gruß, Luma
Re: freiwillige KV
Verfasst: 03.01.2010, 19:40
von Tom30168
Hallo Cassiesmann,
ich meinte auch die Beitragsbemessungsgrenze
Trotzdem hat sich bei mir eine Erhöhung ergeben!
Bevor ich freiw. versicherter war, war mein Gehalt weit unterhalb der BBG und später knapp drüber. Also wurde bei mir der Wert der BBG (Beitragsbemessungsgrenze) zur Rechnung genommen und zahlte somit mehr Beiträge im Monat.
Cassiesmann hat geschrieben:Tom30168 hat geschrieben:Guten Abend an alle,
Was ändert sich konkret?
So wie ich es erlebt habe, lediglich höhere Beiträge. Diese richten sich an die JAEG (Jahreseinkommensgrenze).
Nö, der richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze, die hat der Fragende. Also für den Fragenden keine Veränderung.
Verfasst: 04.01.2010, 16:14
von KaBa
So, nachdem ich mit der KK telefoniert habe, bin ich wieder etwas schlauer geworden. Im Groben ändert sich nix. Selbst in der Elternzeit ist er beitragsfrei versichert
Das einzige was wir jetzt noch mit dem AG klären müssen, ist, ob er weiterhin die Beiträge abführt oder nicht.
Verfasst: 04.01.2010, 16:57
von heinrich
super Kaba,
dann ist ja alles geklärt.
Die Abführungsgeschichte ist nur eine Formsache.
Rechtlich ist Dein Mann dazu verpflichtet. Wenn der Arbeitgeber es macht, ist es für Euch aber einfacher. Ihr habt dann keine Buchung über Euer Konto.
Vom wem die KK die Euros bekommt ist egal.
Nur wenn Firma mal pleite gehen sollte, dann wird KK sich an Euch wenden.
Dies wollen wir mal nicht hoffen.