Wechsel PKV > GKV möglich?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank1
- Beiträge: 5
- Registriert: 04.01.2010, 08:09
Wechsel PKV > GKV möglich?
Hallo und guten Tag zusammen.. Auch ein frohes neues Jahr an Alle!
Habe folgende Frage!
Bin Beamter und seit gut 15 Jahren in der PKV. Mein Bruttoeinkommen liegt bei knapp 2.550,00 EUR.
Meine Frau und die Kinder sind in der GKV. Nun möchte meine Frau wieder ins Berufsleben zurück. Die KV schlägt hier ja nun erbarmungslos "rein".
Wäre es denn für mich möglich, aus der PKV in die GKV zu wechseln?
Ginge es überhaupt oder ist es auch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich???
Besten Dank im voraus für Eure Anregungen und Antworten!!!
michel.bedburg
Habe folgende Frage!
Bin Beamter und seit gut 15 Jahren in der PKV. Mein Bruttoeinkommen liegt bei knapp 2.550,00 EUR.
Meine Frau und die Kinder sind in der GKV. Nun möchte meine Frau wieder ins Berufsleben zurück. Die KV schlägt hier ja nun erbarmungslos "rein".
Wäre es denn für mich möglich, aus der PKV in die GKV zu wechseln?
Ginge es überhaupt oder ist es auch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich???
Besten Dank im voraus für Eure Anregungen und Antworten!!!
michel.bedburg
-
- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
-
- Postrank1
- Beiträge: 5
- Registriert: 04.01.2010, 08:09
Sie geht in einen 400 EUR Job ... Naja bei 2 Kindern ist der Beitrag dann halt was höher in der GKV!
hmmm... Laut KK würde der Beitrag dann 190,00 EUR betragen... D.h. dann für 210,00 EUR arbeiten gehen...
Muss dazu aber auch noch sagen, das sich meine Frau derzeit im Mutterschutz (bis 03/10) befindet und bereits in der GKV ist. Nur "ich" bin in der PKV!
hmmm... Laut KK würde der Beitrag dann 190,00 EUR betragen... D.h. dann für 210,00 EUR arbeiten gehen...
Muss dazu aber auch noch sagen, das sich meine Frau derzeit im Mutterschutz (bis 03/10) befindet und bereits in der GKV ist. Nur "ich" bin in der PKV!
Hallo,
ja, richtig - Ihre Ehefrau muss sich dann selbst versichern (freiwillig), da der 400,00 € Job keine Krankenversicherungspflicht auslöst.
Als Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung Ihrer Ehefrau werden jeweils die Hälfte Ihres Bruttoeinkommens und die Hälfte des Einkommens Ihrer Ehefrau angesetzt - dan können dann die von Ihnen genannten 190,00 € rauskommen - immerhin ist dies der Beitrag für 3 Personen (Ehefrau und zwei Kinder, die kostenlos bei Ihrer Ehefrau mitversichert sind), d.h. auch, selbst wenn Sie keine Kinder hätten würde der gleiche Beitrag ruaskommen.
Gruß
Czauderna
ja, richtig - Ihre Ehefrau muss sich dann selbst versichern (freiwillig), da der 400,00 € Job keine Krankenversicherungspflicht auslöst.
Als Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung Ihrer Ehefrau werden jeweils die Hälfte Ihres Bruttoeinkommens und die Hälfte des Einkommens Ihrer Ehefrau angesetzt - dan können dann die von Ihnen genannten 190,00 € rauskommen - immerhin ist dies der Beitrag für 3 Personen (Ehefrau und zwei Kinder, die kostenlos bei Ihrer Ehefrau mitversichert sind), d.h. auch, selbst wenn Sie keine Kinder hätten würde der gleiche Beitrag ruaskommen.
Gruß
Czauderna
-
- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
-
- Postrank1
- Beiträge: 5
- Registriert: 04.01.2010, 08:09
hallo,
DKV meint anscheinend, dass bei einem Betrag über 400 EUR doch Versicherungspflicht als Midijob in der Gleitzone besteht.
Ne Frage an michel-bedburg.
Wie ist Deine Frau denn derzeit versichert.
Freiwillig oder pflichtversichert (ist ja wohl in Mutterschaft)?.
Wenn Elternzeit und vorher Geburt bestand Versicherungspflicht (durch Beschäftigung oder Arbeitlosengeld) besteht
bei Beschäftigung doch die KOSTENLOSE Mitgliedschaft bis zu 3 Jahren fort
bei Arbeitlosengeld doch die KOSTENLOSE Mitgliedschaft für den Zeitraum des tatsächlichen Erziehungsgeldbezuges fort.
Also wie ist der derzeitge Status ? Wie alt ist das letztgeborene Kind ?
Welche Status war am Geburtstag des letztegeborenen Kinden.
Danach kann man meines Erachtens erst sagen, ob jetzt eine Beschäftigung über 400 EUR materiell sinnvoller ist als ein 400 Job
DKV meint anscheinend, dass bei einem Betrag über 400 EUR doch Versicherungspflicht als Midijob in der Gleitzone besteht.
Ne Frage an michel-bedburg.
Wie ist Deine Frau denn derzeit versichert.
Freiwillig oder pflichtversichert (ist ja wohl in Mutterschaft)?.
Wenn Elternzeit und vorher Geburt bestand Versicherungspflicht (durch Beschäftigung oder Arbeitlosengeld) besteht
bei Beschäftigung doch die KOSTENLOSE Mitgliedschaft bis zu 3 Jahren fort
bei Arbeitlosengeld doch die KOSTENLOSE Mitgliedschaft für den Zeitraum des tatsächlichen Erziehungsgeldbezuges fort.
Also wie ist der derzeitge Status ? Wie alt ist das letztgeborene Kind ?
Welche Status war am Geburtstag des letztegeborenen Kinden.
Danach kann man meines Erachtens erst sagen, ob jetzt eine Beschäftigung über 400 EUR materiell sinnvoller ist als ein 400 Job
-
- Postrank1
- Beiträge: 5
- Registriert: 04.01.2010, 08:09
heinrich hat geschrieben:Wie ist Deine Frau denn derzeit versichert.
Pflichtversichert da Mutterschaft, welche im März abläuft!
heinrich hat geschrieben:Wie alt ist das letztgeborene Kind?
Wird im März 3
heinrich hat geschrieben:Welche Status war am Geburtstag des letztegeborenen Kinden.
Pflichtversichert, da noch noch als AN beschäftigt
heinrich hat geschrieben:eine Beschäftigung über 400 EUR materiell sinnvoller ist als ein 400 Job
WO IST DENN NUN HIER DER UNTERSCHIED??? BZW MIDI-JOB IN GLEITZONE???
Thx All
Hallo,
der Unterschied zwischen einem Job mit über 400,00 € Brutto zu einem Job bis 400,00 € Brutto ist ein gravierender.
Die sog. Mini-Jobs (bis 400,00 €) lösen keine Krankenversicherungspflicht aus, d.h. eine Ehefrau, die freiwllig in der GKV versichert ist weil Ihr Ehemann Mitglieder der PKV ist muss einen entsprechedn hohen Beitrag zahlen bei des Festsetzung auch das Einkommen des PKV-Versicherten Ehemannes zu 50% angerechnet wird - was mindestens ca. 136,00 € mtl. Kranken/Pflegebeitrag für die Ehefrau ergibt.
Bei einem Job von mehr als 400,00 € tritt Krankenversicherungspflicht ein - das Einkommen des Ehegatten spielt keine Rolle mehr und die Beitragsbelastung für die Ehefrau liegt bei ca. 60,00 € im Monat - die aber nicht nur die Kranken und Pflegeversicherung, sondern auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung - was auch andere Vorteile hat, denn es besteht Anspruch auf Krankengeld, Mutterschaftsgeld, es werden Rentenansprüche ausgebaut oder sogar erworben und auch im Falle der Arbeitslosigkeit besteht ggf. Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld.
Auch für den Arbeitgeber kann ein Bruttolohn von 401,00 € wirtschaftlich lohnender sein als ein Bruttolohn von 400,00 €.
Gruß
Czauderna
der Unterschied zwischen einem Job mit über 400,00 € Brutto zu einem Job bis 400,00 € Brutto ist ein gravierender.
Die sog. Mini-Jobs (bis 400,00 €) lösen keine Krankenversicherungspflicht aus, d.h. eine Ehefrau, die freiwllig in der GKV versichert ist weil Ihr Ehemann Mitglieder der PKV ist muss einen entsprechedn hohen Beitrag zahlen bei des Festsetzung auch das Einkommen des PKV-Versicherten Ehemannes zu 50% angerechnet wird - was mindestens ca. 136,00 € mtl. Kranken/Pflegebeitrag für die Ehefrau ergibt.
Bei einem Job von mehr als 400,00 € tritt Krankenversicherungspflicht ein - das Einkommen des Ehegatten spielt keine Rolle mehr und die Beitragsbelastung für die Ehefrau liegt bei ca. 60,00 € im Monat - die aber nicht nur die Kranken und Pflegeversicherung, sondern auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung - was auch andere Vorteile hat, denn es besteht Anspruch auf Krankengeld, Mutterschaftsgeld, es werden Rentenansprüche ausgebaut oder sogar erworben und auch im Falle der Arbeitslosigkeit besteht ggf. Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld.
Auch für den Arbeitgeber kann ein Bruttolohn von 401,00 € wirtschaftlich lohnender sein als ein Bruttolohn von 400,00 €.
Gruß
Czauderna
hallo michel-bedburg
Czauderna hat die Deine Antworten zu meinen Fragen perfekt beantwortet.
Eingangs schriebst Du übrigens, dass "erbarmungslos" zugeschlagen würde.
Knapp 140 EUR in einer freiwilligen Versicherung (was den Mindestbeitrag darstellt) und dies für dann wohl 3 Personen (Frau und 2 Kinder)
eh, sorry. Das ist nicht zuviel.
Wenn Du jetzt noch die Sache mit dem Beschäftigungsverhältnis gerafft hast und von Deiner Frau tatsächlich ein solches über 400 EUR ausgeübt wird, dann besteht aber auch wirklich kein Grund zum Jammern mehr.
Czauderna hat die Deine Antworten zu meinen Fragen perfekt beantwortet.
Eingangs schriebst Du übrigens, dass "erbarmungslos" zugeschlagen würde.
Knapp 140 EUR in einer freiwilligen Versicherung (was den Mindestbeitrag darstellt) und dies für dann wohl 3 Personen (Frau und 2 Kinder)
eh, sorry. Das ist nicht zuviel.
Wenn Du jetzt noch die Sache mit dem Beschäftigungsverhältnis gerafft hast und von Deiner Frau tatsächlich ein solches über 400 EUR ausgeübt wird, dann besteht aber auch wirklich kein Grund zum Jammern mehr.
-
- Postrank1
- Beiträge: 5
- Registriert: 04.01.2010, 08:09
michel.bedburg hat geschrieben:Bei einem verdienst von 400,00 EUR und dann 190,00 EUR für KV dann finde ich es als ERBARMUNGSLOS! Sorry meine Meinung!!!
Meinst Du Dein Einkommen hast du für Dich allein? Ein Versicherungsbeitrag von nur 140,- EURO für 3 Personen, billiger geht es ja wohl nicht!
MfG
ratte1
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste