Frage über Nachforderungen der KK
Verfasst: 11.01.2010, 10:02
Hallo Forengemeinde
Ich hätte da mal einige Fragen bezüglich der Beitragsrückzahlung. Habe mich zwar schon ein wenig eingelesen, wüßte aber gerne was in etwa an Forderungen auf mich zu kommt.
Anfang 2007 wurde ich Arbeitslos. Da ich eine kleine Erbschaft gemacht hatte, und bei meinem Bruder in Osteuropa davon über längere Zeit gut leben konnte, verließ ich Deutschland war dort aber weiterhin gemeldet.
Zuletzt war ich in der AOK versichert.
Mehrmals im Jahr kam ich für ein paar Tage in die BRD zurück, hatte da ja auch noch meine 1 Zimmer Wohnung und die familären Kontakte.
Von der im April 2007 eingetretenen Gesundheitsreform über die KV Pflicht wußte ich nichts, wie auch und von wem auch, von daher war das für mich auch nie ein Thema.
Im Juni 2008 mußte ich wegen einem Todesfall für längere Zeit wieder in die BRD, und nahm um mein Geld ein wenig aufzustocken eine auf 3 Monat befristete Arbeit an.
Ich gab beim AG die KK an in der ich versichert werden wollte an. Da ich schon immer und auch zuletzt bei der AOK versichert war, gab ich die an. Zu diesem Zeitpunkt wußte ich noch immer nichts von der neuen Gesundheitsreform.
Nach ein paar Wochen bekam ich die Karte von der AOK mit einem Fragebogen über Vorversicherer und so weiter.
Da ich keinen Zusammenhang bzw, Notwendigkeit dieser Fragen sah, weil früher nie so ein Gedöns darum gemacht wurde, ließ ich diesen Fragebogen unbeantwortet ind er Ecke liegen.
Wochen später kam wieder ein Fragebogen mit dem Hinweis daß sie vom Gesetzgeber verplichtet sind diese Fragen zu stellen, aber da meine Mitgliedschaft ( wie ich damals dachte) eh nur auf die 3 Monate beschränkt sind, ließ ich auch diesen Fragebogen unbeantwortet.
Als nach den 3 Monaten mit der Kündigung auch die Abmeldung bei der KK kam, bekam ich den Schrieb das Kassenkärtchen zurückzusenden und auf dem Fragebogen meine zukünftigen Status der Versorgung anzugeben.
Das Kassenkärtchen sendete ich zurück, aber die Fragen ließ ich wiederum unbeantwortet, daß ich ja zu diesem Zeitpunkt wußte daß ich wieder nach Osteuropa zu meinen Bruder zurückgehe.
Ende Dez. 2009 kam ich nach Deutschland zurück mit der Option für länger hierzubleiben.
Erst jetzt wurde ich durch Bekannte darauf Aufmerksam gemacht daß eine Krankenversicherungspflicht für mich seit April 2007 bestände.
Durch eigene Recherchen und zuletzt durch diese Seite hier, weiß ich in etwa was auf mich zukommt.
Jetzt beginnt meine eigentlichen Fragen.
Fakt ist, daß für mich die GKK zuständig ist, und somit ab April 2007 Forderungen an mich stellen könnte.
Jetzt habe ich zwei Optionen, die mich beide in den Fokus der AOK zurückbringen.
Zum Ende Januar könnte ich eine Arbeit antreten, wodurch automatisch wieder in den Fokus der KK rücke.
Oder ich könnte bzw. müßte, falls es mit der Arbeit nicht klappen würde, Hartz4 beantragen, was mich ja auch wieder in die KK zurückbringt.
Meine erste Frage wäre. Ab wann wird die Nachforderung berechnet?
Ab April 2007 bis Dez.09 durchgängig, oder durch die Unterbrechung durch die letzte Arbeit ( Juli-Sept.08 ), ab Okt.08 bis Dez.09
Meine zweite Frage wäre. Falls ich was ich verhindern möchte, Hartz4 beantragen muß, wie sieht es da mit den Nachforderungen aus.
Versteht mich bitte jetzt nicht falsch, ich will mich nicht um Nachforderungen drücken, möchte aber auch nicht, bin jetzt 50 Jahre, für den Rest meines Lebens an den Forderungen zahlen müssen.
Ich hatte nämlich die letzten 15 Jahre weder einen Arztbesuch noch die KK in Anspruch nehmen müssen.
Vielleicht kann mir einer von Euch sagen, was in etwa an Nachforderungen auf mich zukommen.
Die KK muß ja von irgendeiner Berechnung ausgehen, wenn sie Nachforderungen stellt. Bisher weiß die AOK aber auch nur das, was sie über meine Mitgliedszeiten in ihren Daten gespeichert haben.
Ich vermute mal nachdem ich bei denen wieder durch den AG angemeldet werde, ich dann wieder diese Fragebögen zugeschickt bekomme. Wenn ich erneut die unbeantwortet lasse, was für Folgen hat das dann.
Da ich entweder durch die neue Arbeit oder durch Hartz4 sowieso wieder in den Fokus der AOK rücke, möchte ich mich nicht dadurch daß ich mich bei denen melde und selbst nachfrage, eventuell in Nachteile bringen.
Für Hinweise wie die Sachlage in meinem Fall aussieht oder aussehen könnte, bedanke ich mich schon mal im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Siros
Ich hätte da mal einige Fragen bezüglich der Beitragsrückzahlung. Habe mich zwar schon ein wenig eingelesen, wüßte aber gerne was in etwa an Forderungen auf mich zu kommt.
Anfang 2007 wurde ich Arbeitslos. Da ich eine kleine Erbschaft gemacht hatte, und bei meinem Bruder in Osteuropa davon über längere Zeit gut leben konnte, verließ ich Deutschland war dort aber weiterhin gemeldet.
Zuletzt war ich in der AOK versichert.
Mehrmals im Jahr kam ich für ein paar Tage in die BRD zurück, hatte da ja auch noch meine 1 Zimmer Wohnung und die familären Kontakte.
Von der im April 2007 eingetretenen Gesundheitsreform über die KV Pflicht wußte ich nichts, wie auch und von wem auch, von daher war das für mich auch nie ein Thema.
Im Juni 2008 mußte ich wegen einem Todesfall für längere Zeit wieder in die BRD, und nahm um mein Geld ein wenig aufzustocken eine auf 3 Monat befristete Arbeit an.
Ich gab beim AG die KK an in der ich versichert werden wollte an. Da ich schon immer und auch zuletzt bei der AOK versichert war, gab ich die an. Zu diesem Zeitpunkt wußte ich noch immer nichts von der neuen Gesundheitsreform.
Nach ein paar Wochen bekam ich die Karte von der AOK mit einem Fragebogen über Vorversicherer und so weiter.
Da ich keinen Zusammenhang bzw, Notwendigkeit dieser Fragen sah, weil früher nie so ein Gedöns darum gemacht wurde, ließ ich diesen Fragebogen unbeantwortet ind er Ecke liegen.
Wochen später kam wieder ein Fragebogen mit dem Hinweis daß sie vom Gesetzgeber verplichtet sind diese Fragen zu stellen, aber da meine Mitgliedschaft ( wie ich damals dachte) eh nur auf die 3 Monate beschränkt sind, ließ ich auch diesen Fragebogen unbeantwortet.
Als nach den 3 Monaten mit der Kündigung auch die Abmeldung bei der KK kam, bekam ich den Schrieb das Kassenkärtchen zurückzusenden und auf dem Fragebogen meine zukünftigen Status der Versorgung anzugeben.
Das Kassenkärtchen sendete ich zurück, aber die Fragen ließ ich wiederum unbeantwortet, daß ich ja zu diesem Zeitpunkt wußte daß ich wieder nach Osteuropa zu meinen Bruder zurückgehe.
Ende Dez. 2009 kam ich nach Deutschland zurück mit der Option für länger hierzubleiben.
Erst jetzt wurde ich durch Bekannte darauf Aufmerksam gemacht daß eine Krankenversicherungspflicht für mich seit April 2007 bestände.
Durch eigene Recherchen und zuletzt durch diese Seite hier, weiß ich in etwa was auf mich zukommt.
Jetzt beginnt meine eigentlichen Fragen.
Fakt ist, daß für mich die GKK zuständig ist, und somit ab April 2007 Forderungen an mich stellen könnte.
Jetzt habe ich zwei Optionen, die mich beide in den Fokus der AOK zurückbringen.
Zum Ende Januar könnte ich eine Arbeit antreten, wodurch automatisch wieder in den Fokus der KK rücke.
Oder ich könnte bzw. müßte, falls es mit der Arbeit nicht klappen würde, Hartz4 beantragen, was mich ja auch wieder in die KK zurückbringt.
Meine erste Frage wäre. Ab wann wird die Nachforderung berechnet?
Ab April 2007 bis Dez.09 durchgängig, oder durch die Unterbrechung durch die letzte Arbeit ( Juli-Sept.08 ), ab Okt.08 bis Dez.09
Meine zweite Frage wäre. Falls ich was ich verhindern möchte, Hartz4 beantragen muß, wie sieht es da mit den Nachforderungen aus.
Versteht mich bitte jetzt nicht falsch, ich will mich nicht um Nachforderungen drücken, möchte aber auch nicht, bin jetzt 50 Jahre, für den Rest meines Lebens an den Forderungen zahlen müssen.
Ich hatte nämlich die letzten 15 Jahre weder einen Arztbesuch noch die KK in Anspruch nehmen müssen.
Vielleicht kann mir einer von Euch sagen, was in etwa an Nachforderungen auf mich zukommen.
Die KK muß ja von irgendeiner Berechnung ausgehen, wenn sie Nachforderungen stellt. Bisher weiß die AOK aber auch nur das, was sie über meine Mitgliedszeiten in ihren Daten gespeichert haben.
Ich vermute mal nachdem ich bei denen wieder durch den AG angemeldet werde, ich dann wieder diese Fragebögen zugeschickt bekomme. Wenn ich erneut die unbeantwortet lasse, was für Folgen hat das dann.
Da ich entweder durch die neue Arbeit oder durch Hartz4 sowieso wieder in den Fokus der AOK rücke, möchte ich mich nicht dadurch daß ich mich bei denen melde und selbst nachfrage, eventuell in Nachteile bringen.
Für Hinweise wie die Sachlage in meinem Fall aussieht oder aussehen könnte, bedanke ich mich schon mal im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Siros