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Selbständig mit geringem Einkommen
Verfasst: 16.01.2007, 10:32
von karli
Ich bin selbständig mit geringem Einkommen und bei der Barmer als Selbständiger in der Beitragsklasse 805 eingestuft. Dabei wird ein Einkommen vorausgesetzt, dass ich bei weitem nicht erziele. Habe ich die Möglichkeit mich günstiger zu versichern bei der Barmer oder anderswo? Bin bereits 48 Jahre alt.
Verfasst: 16.01.2007, 12:46
von Frank
hallo,
du könntest dir einen job suchen, wo du mehr als 400 eur verdienst, darüber krankenversicherst bist und das gewerbe vielleicht erstmal nebenberuflich weiter betreiben.
oder du kannst dich noch bei einer krankenkasse mit einem günstigeren beitragssatz versichern. infos findest du dazu hier:
www.krankenkassesuche.de
Verfasst: 16.01.2007, 14:04
von karli
Danke für den Link.
Wenn Ersteres so leicht wäre, hätte ich es schon lange gemacht.
Verfasst: 23.04.2008, 18:57
von Gerd1976
Ich hole diesen Thread mal hoch, in der Hoffnung auf eine aussagekräftige Antwort. Ich habe nämlich ein ähnliches Problem: Ich bin klar unterhalb des Einkommensminimums, muss also bei meiner GKV nur den Mindestbetrag zahlen. Streng genommen müsste ich mir aufgrund der "Quelle" des Einkommens aber einen Gewerbeschein zulegen, würde dann also als selbständig gelten.
Frage: Müsste ich dann bei meiner GKV mehr zahlen als bisher, obwohl sich die Höhe des Einkommens nicht ändert? Danke für alle Antworten.
Verfasst: 23.04.2008, 19:29
von DKV-Service-Center
Hallo Gerd, ich glaub ich steh auf dem Schlauch
"Ich bin klar unterhalb des Einkommensminimums"
wie hoch ist das ?
"meiner GKV nur den Mindestbetrag zahlen"
Welchen 130, 280, ?
Gruß
Verfasst: 23.04.2008, 19:37
von Gerd1976
Na ich meine den Mindestsatz, also um die 120 oder 130 Euro. Ich verdiene monatlich weniger als ca. 800 Euro.
Verfasst: 23.04.2008, 23:38
von Rossi
Wenn Du hauptberuflich selbständig bist, dann musst Du auf jeden Fall mehr zahlen.
Derzeit wirst Du mit einem Mindesteinkommen in Höhe von 828,33 Euro eingestuft. Hiervon zahlst Du dann die jeweiligen Beitragssätze.
Bei einem hauptberuflich Selbständigen beträgt das Mindesteinkommen schon 1.242,50 Euro, wobei dieses auch noch von der jeweiligen Satzung des KV abhängig ist. Dieses wird in der Regel nur in ganz bestimmten Fällen zu Grunde gelegt. In der Regel beträgt das Mindesteinkommen nämlich 1.863,75 Euro.