Kündigung GKV, trotzdem ohne Einkommennachweise
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Kündigung GKV, trotzdem ohne Einkommennachweise
Hallo Gemeinde! Bitte um Rat. Ich bin bei GKV freiwillig versichert. Bin Selbstständig. Wenn ich die Einkommensbescheide der letzten Jahre offen lege, werde ich eine satte Nachzahlung bekommen, obwohl ich monatlich knapp 400 Euro gezahlt habe. Deswegen möchte ich die bestehende Krankenkasse kündigen und zu einer anderen GKV(wegen der Familienversicherung) wechseln. Wird die alte Krankenkasse meine Einkommensnachweise für sagen wir mal 2008 und 2009 haben wollen, oder ist es dann abgeschlossenes Kapitel? Danke für die Tips.
Re: Kündigung GKV, trotzdem ohne Einkommennachweise
kolaola hat geschrieben:Hallo Gemeinde! Bitte um Rat. Ich bin bei GKV freiwillig versichert. Bin Selbstständig. Wenn ich die Einkommensbescheide der letzten Jahre offen lege, werde ich eine satte Nachzahlung bekommen, obwohl ich monatlich knapp 400 Euro gezahlt habe. Deswegen möchte ich die bestehende Krankenkasse kündigen und zu einer anderen GKV(wegen der Familienversicherung) wechseln. Wird die alte Krankenkasse meine Einkommensnachweise für sagen wir mal 2008 und 2009 haben wollen, oder ist es dann abgeschlossenes Kapitel? Danke für die Tips.
Hallo,
nun, ich kann mir vorstellen dass die Kasse genau das tun wird.
Du bist seinerzeit auf Antrag in eine Versicherungsklasse als Selbständiger eingestuft worden, d.h. die musste bekannt sein, dass Du jeden Folge-Steuerbescheid sofort der Kasse vorlegen solltest. Wenn du dies nicht getan hast und nun die Mitgliedschaft kündigst wird die Kasse genau diese fehlenden Einkommensteuerbesscheide anfordern (so ist das üblich - Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel). Ja, und dann werden wahrscheinlich die Nachorderungen ab dem Monat gestellt werden, an dem du den Bescheid vom Finanzamt erhalten hast. Solltest du dieser Aufforderung nicht nachkommen wird die Kasse rückwirkend in die höchste Versicherungsklasse einstufen wegen fehlender Mitwirkung und dan musst du auch zahlen - da nützt auch ein Kassenwechsel nix.
Dass Du bei der neuen Kasse (gesetzlich) sofort den höheren Beitrag zahlen musst - ich denke, das ist dir bekannt.
Wenn du Glück hast weil du gegenüber der Kasse deine Kündigungsabsicht zurücknimmst, kannst du evtl. etwas bei der Festsetzung der Nachzahlung erreichen - wenn Du Glück hast
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