keine Krankenversicherung!

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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undnun
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keine Krankenversicherung!

Beitragvon undnun » 21.01.2010, 15:19

Hallo,

jetzt bin auch ich hier im "Forum-Krankenversicherung gelandet".

Ich weiß nicht so recht womit ich anfangen soll. Vielleicht hiermit.

Im November 2007 lief mein Arbeitslosengeld aus.
Jedoch beantragte ich kein Antrag auf Arbeitslosengeld II,
weil wir uns dafür entschieden haben nicht auf Kosten des Amtes zu leben.
Finanziel unterstützt mich mein Lebensgefährte.


Ich lebte also 2 Jahren nichtsahnend ohne Krankenversicherung, in den ganzen Jahren habe ich keinerlei Leistungen bezogen, war nie krank usw.
Wir dachten es läuft alles richtig und haben nichts falsch gemacht.
JA, wirklich das gibt es heutzutage noch.

Jetzt wird uns dies erst richtig bewußt und wir es versäumt haben mich zu versichern, denn bis vor kurzem waren wir wirklich nicht im Wissen das eine Versicherungspflicht gilt.
Es kam auch NIE ein Schreiben von der gesetzlichen Krankenkasse, was denn los ist, warum nicht eingezahlt wird?? Kein Hinweis.Nichts.

Durch das Einkommen meines Lebensgefährten habe ich wahrscheinlich kein Anspruch auf Unterstützung, wir wissen nicht wie er auch noch die Kosten einer Krankenversicherung für mich für mich tragen soll?

Was hab ich für Möglichkeiten?
Wie geht es weiter....

Bitte um Hilfe!

heinrich
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Beitragvon heinrich » 21.01.2010, 17:24

hier kommt meine Standardantwort, auch wenn es sich zunächst ein wenig doof anhört (eh liest).


ihr liebt Euch: ja bestimmt.

Antwort: heiraten

Folge: kostenlose Familienversicherung (ab Heirat)

Letztes Jahr habe ich durch diesen total einfachen Tipp bereits dazu beigetragen, dass mehrere Paare, die ähnlich Probleme hatten, geheiratet haben (und heute auch noch glücklich sind).

Die Ehe wird in Deutschl. gefördert. Neue Steuerklasse und dann auch mehr netto für den Mann.

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Beitragvon undnun » 21.01.2010, 19:18

@heinrich.

Heiraten wär eine Alternative.Stimmt.


* Was geschieht bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung?

* Kann man über den Lebensgefährten mitversichert werden?

* Was geschieht mit den Rückwärtigen entsprechenden Beiträgen bei Eintritt in eine Private Krankenversicherung?

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Beitragvon heinrich » 21.01.2010, 19:49

ich bin bei meinem Vorschlag davon ausgegangen, dass Dein Lebensgefährte gesetzlich krankenversichert ist.

Wie ist er denn versichert und was macht er beruflich ?

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Beitragvon undnun » 21.01.2010, 20:02

Vielen Dank heinrich für deine Rückmeldung.

Er ist in der gesetzlichen Krankenkasse Deine annahme war richtig.

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Beitragvon heinrich » 21.01.2010, 23:54

und beruflich (das hatte ich auch noch gefragt)

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Beitragvon undnun » 22.01.2010, 13:47

Dies möchte ich nicht öffentlich machen.

Besteht grundsätzlich die Möglichkeit über den Lebensgefährten privat versichert zu werden?

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Beitragvon Czauderna » 22.01.2010, 15:04

undnun hat geschrieben:Dies möchte ich nicht öffentlich machen.

Besteht grundsätzlich die Möglichkeit über den Lebensgefährten privat versichert zu werden?


Hallo,
nein, das geht nicht !1
Gruß
Czauderna

undnun
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Beitragvon undnun » 26.01.2010, 12:05

Hallo,

nochmal zu den Fakten.

11/07 lebe ich ohne mein Wissen ohne gesetzliche Krankenversicherung.

Vorsorglich hätte man mich drauf aufmerksam machen können das die Mitgliedschaft bei Nichteinzahlung beendet ist.

Hätte nicht eigentlich die GKV ohne Nachweis einer Folgeversicherung schon im Oktober 2007 reagieren müssen/können und auf eine Mitgliedschaft bestehen müssen, denn so wie ich das JETZT sehe bestand schon damals die Versicherungspflicht ?

Hat nicht die Kasse Mitverschulden?
Wenn die Kassen alle gesetzlich gut abgesichert sind, warum reagieren sie nicht und machen den Versicherungsteilnehmer darauf aufmerksam, so wäre es für mich Nie zu einer Nachzahlung gekommen, denn ich hätte lückenlos weiterhin eingezahlt!!

Sorry, ich finde dies ist ein Fehlverhalten der Krankenkasse.
Diese Rechtsprechung ist mir unverständlich, aber das wird der Krankenkasse egal sein!
So kann man unwissenden Menschen das Geld aus der Tasche ziehen.

Besteht Rücksicht auf eine mögliche Bedürftigkeit?

Wie hoch belaufen sich in etwa die rückwirkende Nachzahlungen?

Gibt es eine Ermäßigung, Stundung oder ein Verzicht der zu erhebenden Beiträge?
Ich schätze mal auch hier ist die Chance auf Ermäßigung sehr gering?

Mit freundlichen Grüßen....

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 26.01.2010, 15:13

Hallo,
sag einmal, wie war das damals mit deiner Krankenversichertenkarte - hast du die deiner Kasse zurückgegeben oder zurückgeben müssen und warst du wirklich seit November 2007 bei keinem Arzt oder Zahnarzt gewesen ??
Es ist bei allen Kassen eigentlich eine gleiche Verfahrensweise.
Wenn eine Krankenversicherungspflicht erlischt, dann endet auch damit die Mitgliedschaft bei der Kasse. Die Kassen machen in der Regel die Betroffenen auf die Möglichkeit einer Weiterversicherung aufmerksam.
Automatisch eine Pflichtmitgliedschaft in eine freiwillige umwandeln, das geht nicht. Von daher kann ich kein Fehlverhalten der Kasse sehen.
Es würde mir auch komisch vorkommen, dass ich keinerlei Beiträge für meine Krankenversicherung zahlen musste seit dem November 2007.
Ich denke, du musstest das schon wissen - jetzt kanne s dir passieren, dass du ab dem November 2007 Beiträge nachentrichten darfst.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon undnun » 26.01.2010, 16:09

Hallo,

zu Deiner Frage Czauderna...

es ist wirklich so das ich seit über 2 Jahren nie mehr beim Arzt war, weder beim Zahnarzt noch sonst wo.Ehrlich!
Hab wohl ein starkes Immunsystem:)zum Glück!

Die Karte der Kasse ist noch in meinem Besitz.Jedoch machte ich kein Gebrauch davon.Mich hat keine Kasse aufmerksam gemacht, obwohl es in der Regel bei einer "guten" Kasse so sein sollte.
Zu meiner Frage...

In welcher Höhe fallen ca. etwa die rückwirkenden Beiträge aus?

Vielen Dank für die Mithilfe.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 26.01.2010, 16:12

Edit: hat sich mit dem letzten Beitrag des TE überschnitten


Ein Pflichtmitgliedschaft bestand ja weiterhin (§ 5(1) Nr. 13 SGB V).
Da kein Nachweis einer Folgeversicherung vorlag, hätte die Kasse den Status schon klären sollen, wenn nicht sogar müssen - falls nicht im Rahmen der Aufklärungsverpflichtung, so zumindest im Sinne eines guten Service.

Als weitere Möglichkeiten seien genannt:

Ermäßigungantrag nach § 186(11) SGB V stellen. Mit viel Glück belässt es die Kasse bei dem Anwartschaftsbeitrag von 40 EUR/Monat.

Ohne Ermäßigung drohen ca. 3500 EUR Nachzahlung (ohne Säumniszuschläge).

Die Kasse ist bei neuer Versicherungspflicht (Jobaufnahme, ALG2) allerdings beweispflichtig, dass in der Zeit seit 11/2007 keine andere Absicherung im Krankheitsfall bestand.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 26.01.2010, 16:41

Da kein Nachweis einer Folgeversicherung vorlag, hätte die Kasse den Status schon klären sollen, wenn nicht sogar müssen - falls nicht im Rahmen der Aufklärungsverpflichtung, so zumindest im Sinne eines guten Service.

sollen und können - ja - das sehe ich auch so, aber müssen ???
Beratungspflicht besteht nach dem gesetz nur für Mitglieder bzw. Versicherte.


Als weitere Möglichkeiten seien genannt:

Ermäßigungantrag nach § 186(11) SGB V stellen. Mit viel Glück belässt es die Kasse bei dem Anwartschaftsbeitrag von 40 EUR/Monat.

Ohne Ermäßigung drohen ca. 3500 EUR Nachzahlung (ohne Säumniszuschläge).

Die Kasse ist bei neuer Versicherungspflicht (Jobaufnahme, ALG2) allerdings beweispflichtig, dass in der Zeit seit 11/2007 keine andere Absicherung im Krankheitsfall bestand.[/quote]

Wie kann das die Kasse beweisen ? - richtig, in dem Sie vom Betroffenen eine Erklärung verlangt und ggf. den Nachweis der Absicherung - wenn er dies verweigert kann und wird die Kasse davon ausgehen, wegen fehlender Mitwirkung, dass eben keine Absicherung bestand - das ist in etwa genau so als wenn ein Versicherter keine Einkommenserklärung abgibt und deshalb in die höchste Versicherungsklasse eingestuft wird.

Gruß
Czauderna

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Beitragvon undnun » 26.01.2010, 17:04

Hallo,

es wird fleißig gepostet!
Danke.

"richtig, in dem Sie vom Betroffenen eine Erklärung verlangt und ggf. den Nachweis der Absicherung "

Nachweis wovon??


Wie sieht es aus wenn die Nachzahlungen beglichen sind und ich zu einer "Kundenorientierten Kasse" wechseln möchte?
Wann und wie ist das machbar?


Mit freundlichen Grüßen

Rossi
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Beitragvon Rossi » 26.01.2010, 18:21

Hm,

sollen und können - ja - das sehe ich auch so, aber müssen ???
Beratungspflicht besteht nach dem gesetz nur für Mitglieder bzw. Versicherte.



Jenes sieht der Rossi allerdings ein wenig anders. Er kommt ja für eine Versicherung in Betracht, sofern er keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall hat.

Zudem sind Kunden, die für eine Versicherung in Betracht kommen gem. § 206 SGB V gegenüber der Kasse auskunftspflichtig.

Dort sehe ich erst recht einen Beratungs- und Aufklärungsauftrag.

Wenn die Kasse selber noch nicht einmal nachhakt, ob er in die Kralle reinkommt, dann kann man von dem Kunden nicht den vollen Beitrag nehmen. Hier ist nach meiner bescheidenen Ansicht definitiv eine Ermäßigung angesagt. Würde ich auf jeden Fall mit dieser Argumentation probieren.

Habt Nachsicht, liebe Sofa´s! Aber die Soziahilfeträger haben schon die sog. Babyjahre überstanden, was eine Beratung und Aufklärung betrifft. Die Kassen sind vermutlich noch nicht soweit. Aber dann bitteschön nicht die volle Breitseite!


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