Hallo,
ich bin noch bis 06.08.2010 in Erziehungszeit meines ersten Kindes. Danach müsste ich mich selber krankenversichern da das über meinen Mann nicht möglich ist.
Jetzt bin ich aber wieder schwanger und der ET ist im Oktober.
Nun meinte eine Bekannte wenn ich die beiden Wochen die zwischen dem 06.08. und dem Termin meines neuen Mutterschutzes über 400 bei meinem alten Arbeitgeber beschäftigt werde, hätte ich wieder Anspruch auf drei Jahre Erziehungszeit.
Ist das wirklich so?
Danke schonmal
Stimmt das so? Überbrückung zum Mutterschutz !!
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