Ich bin verheiratet, arbeitslos und war bisher bei der Barmer EK pflichtversichert.
Mein Antrag auf ALG II wurde aufgrund unserer Einkommens -und Vermögensverhältnisse abgelehnt. Damit habe ich meinen Pflichtversicherungsschutz in der GKV verloren.
Ich wäre dankbar, um konkrete Hinweise, wie ich meinen Versicherungsschutz wiedererlangen kann.
briggs
Verlustder Mitgliedschaft in der Pflichtversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Wie ist denn der Ehemann versichert?
Wenn er auch in der GKV versichert ist, dann kannst Du in die kostenlose Familienversicherung. Einfach nur den sog. Meldebogen bei der Kasse des Ehemannes abgeben und dann sollte es funktionieren.
Wenn der Ehemann allerdings privat versichert ist, oder bspw. freie Heilfürsorge als Soldat oder Polizist geniesst, dann geht die kostenlose Familienversicherung nicht. Da bislang ALG II offensichtlich gewährt wurde, gehe ich davon aus, dass die ARGE zuvor eine vorrangige Familienversicherung geprüft hat.
In dieser Konstellation kannst Du dich innerhalb von 3 Monaten freiwillig versichern; der Beitrag fängt bei ca. 140,00 Euro an. Allerdings ist dieser Beitrag auch vom Einkommen des Ehemannes abhängig. In der Regel wird die Hälfte des Ehegatteneinkommens als beitragspflichtige Einnahme genommen. D. h., Bruttoverdienst geteilt durch 2 x 14,3 + 2,2 % (wenn keine Kinder). Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, dann gibt es noch Freibeträge.
Unterläßt Du diese Beitrittsanzeige, so bist Du leider kraft Gesetzes in der GKV versicherungspflichtig. Also, Du kannst nicht fliehen.
Wenn er auch in der GKV versichert ist, dann kannst Du in die kostenlose Familienversicherung. Einfach nur den sog. Meldebogen bei der Kasse des Ehemannes abgeben und dann sollte es funktionieren.
Wenn der Ehemann allerdings privat versichert ist, oder bspw. freie Heilfürsorge als Soldat oder Polizist geniesst, dann geht die kostenlose Familienversicherung nicht. Da bislang ALG II offensichtlich gewährt wurde, gehe ich davon aus, dass die ARGE zuvor eine vorrangige Familienversicherung geprüft hat.
In dieser Konstellation kannst Du dich innerhalb von 3 Monaten freiwillig versichern; der Beitrag fängt bei ca. 140,00 Euro an. Allerdings ist dieser Beitrag auch vom Einkommen des Ehemannes abhängig. In der Regel wird die Hälfte des Ehegatteneinkommens als beitragspflichtige Einnahme genommen. D. h., Bruttoverdienst geteilt durch 2 x 14,3 + 2,2 % (wenn keine Kinder). Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, dann gibt es noch Freibeträge.
Unterläßt Du diese Beitrittsanzeige, so bist Du leider kraft Gesetzes in der GKV versicherungspflichtig. Also, Du kannst nicht fliehen.
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