Auslandaufenthalt - Kündigung der gestz. KV?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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flori
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Auslandaufenthalt - Kündigung der gestz. KV?

Beitragvon flori » 23.01.2007, 18:20

Hallo zusammen,

ich werde im kommenden Mai für min 15 Monate ins Ausland gehen und stehe nun vor dem Problem das mir niemand folgende Frager besantworten kann:

Angenommen ich kündige meine GKV (28 Jahre alt, über 8 Jahre berufstätig und GKV versichert) und kehre nun zum Zeitpunkt X zurück und werde mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden und habe Anspruch auf Arbeitslosengeld, wird mich dann das Arbeitsamt bei der KV X Pflichtversichern?

Wenn ja, kann ich das Schwarz auf Weiß irgendwo nachlesen?

Für Erfahrungen und Tipps wäre ich dankbar, da ich eine Anwartschaftsversicherung umgehen will!!!

Vielen Dank für eure Hilfe

Marc
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Beitragvon Marc » 23.01.2007, 20:14

Hallo,

wenn du Anspruch auf Leistungen über das Arbeitsamt hast, sprich Arbeitslosengeld oder ALG II, wirst du nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 bzw. 2a SGB V pflichtversichert. Bist du mehr als 18 Monate im Ausland, kannst du dir sogar die neue Kasse aussuchen, es sei denn du kündigst deine alte Kasse vorher, dann hast du natürlich ebenfalls das freie Kassenwahlrecht, auch wenn du weniger als 18 Monate im Ausland bleibst.

Es gibt allerdings einen Haken: angenommen, dir passiert im Ausland was, du kommst zurück nach Deutschland und bist nicht mehr arbeitsfähig, dann hast du im Normalfall keinen Anspruch auf Leistungen über das Arbeitsamt und du findest keinen neuen Job/kannst keinen neuen Job ausüben, dann bräuchtest du die Anwartschaftversicherung, um dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Eine Private wird dich eher nicht aufnehmen. Allerdings kommt oder soll doch jetzt zum 01.04.07 eine Änderung kommen, nach der jeder von einer Privaten zu einem Basistarif aufgenommen werden muß. Ich kann dir leider nicht sagen, ob das jetzt schon durch ist.


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