Keine Krankenversicherung, beste Vorgehensweise?

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chimp
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Keine Krankenversicherung, beste Vorgehensweise?

Beitragvon chimp » 28.01.2010, 16:51

Hallo zusammen,

ich habe nun schon den ganzen Tag rumgelesen, natürlich speziell Threads, die ein ähnliches Thema behandeln, muss aber nun trotzdem mal für meine spezielle Situation nach der richtigen Vorgehensweise fragen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn ich bin schon ein wenig am verzweifeln.

Zur Situation: Ich bin 28 Jahre alt und habe seit ca. 3 Jahren keine Krankenversicherung (Bis dahin war ich über meinen Vater familienversichert). Dies ist damals daraus entstanden, dass ich mein Studium abgebrochen habe und danach in ein relativ tiefes Loch gefallen bin, dass sich unter anderem eben auch darin äußerte, dass ich alles komplett habe schleifen lassen, so auch die Krankenversicherung. Nach dem abgebrochenen Studium, welches bis zu diesem Zeitpunkt durch den Unterhalt meines Vaters finanziert wurde, habe ich großen Teils von meinem Ersparten und finaziellen Zuwendungen von meiner Mutter gelebt, für die ich im Ausgleich im familiären Betrieb unregelmäßig geholfen habe (niemals offiziell angestellt oder ähnliches). Nun versuche ich mein Leben langsam wieder Stück für Stück in geordnete Bahnen zu lenken und mich wieder ins Sozialsystem einzugliedern. Dafür war nun der Plan, dass ich eine feste Anstellung im Familienbetrieb mit einem Gehalt von 450 Euro annehme (Keine Scheinanstellung). Das Ganze soll ca. im März passieren.

Nun ist natürlich für mich die Frage, wie ich der Krankenkasse das Ganze eröffne, so dass ich möglichst wenige Probleme bekomme. Um eine Beitragsnachzahlung werde ich wohl nicht herumkommen, dass ist klar. Wäre es ratsamer einer gesetzlichen oder eine privaten Krankenkasse meine Aufwartung zu machen, um möglichst wenig finanziellen Schaden zu nehmen? Da ich die letzten 3 Jahre kein geregeltes Einkommen hatte und mein Konto sich regelmäßig an der Grenze des Dispos bewegte, hab ich auch keine Ahnung, was die Krankenkasse an Nachforderungen berechnen könnte.

Wäre schön, wenn mir hier jemand aus der Patsche helfen könnte, was ich momentan so lese macht mir ziemlich viel Schiss.

Freundliche Grüße
chimp

edit: Falls das noch von Belang ist: In den 3 Jahren hatte ich 2 Arztbesuche: Einmal Zahnarzt wegen einer Wurzelbehandlung und einmal ins Krankenhaus wegen eines Abzesses, beides wurde bar beglichen.

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Beitragvon Czauderna » 28.01.2010, 21:53

Hallo,
nun, wenn es zu einer Pflichtversicherung kommt, dann wird die betreffende Kasse deiner Wahl wahrscheinlich fragen wo Du vorher versichert warst, und wenn es denn rauskommt, dass du nicht versichert warst, dann wird dich die Kasse an deine letzte Kasse verweisen und dann musst du nachzahlen - rechne mit ca. 136,00 € pro Monat. Das ist das normale Procedere.
Wenn Du Glück hast "vergisst" die Kasse, froh der Tatsache ein neues Mitglied bekommen zu haben, diese Frage zu stellen.

Gruß
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 28.01.2010, 21:57

Tja, chimp, was soll ich Dir posten.

Du bist leider von der sog. Kralle ab dem 01.04.2007 erwischt worden.

Es wird spätestens bei der nächsten Anmeldung zur GKV (Pflichtversicherug durch Arbeit) auffallen.

Warum Du damals aus der GKV ausgeschieden bist, interessiert die Kasse leider nicht. Ebenfalls interessieren die finanziellen Verhältnisse nicht viel.

Du hast nur eine Chance über die Ermäßigung im Sinne von § 186 Abs. 11 SGB V, indem Du der Kasse schlüßig und plausibel erklärst, dass Du es nicht gewusst hast bzw. die verspätete Anzeige nicht zu vertreten hast.

Es gibt hierzu noch fast keine Rechtsprechung.

Aber, Dein Problem ist nicht aufgehoben, sondern einfach nur aufgeschoben!

chimp
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Beitragvon chimp » 10.02.2010, 16:42

Hallo, ihr beiden, ich danke euch für die Antworten.

Nachdem ich nun auch mal unverbindlich mit einem Sachbearbeiter der KK, bei der ich vorher versichert war, telefoniert habe, hat auch dieser dezent die Möglichkeit des "Vergessens" der Frage zur Vorversicherung angesprochen. Ich will jetzt hier bloß keine Tipps öffentlich ausdiskutieren, versteht mich nicht falsch, jedoch sehe ich dort den einzigen kleinen Strohhalm, der mir noch bleiben könnte. Falls das in irgendeiner Form unerwünscht hier im Forum ist, dann bitte ich entweder meinen Beitrag zu löschen, oder zu ignorieren.

Kurz und knapp, lässt sich dieses "Vergessen" irgendwie beeinflussen, indem man das Thema direkt anspricht und auf Kulanz hofft oder ist totschweigen und zu hoffen, dass es tatsächlich wörtlich vergessen wird die einzige Möglichkeit?

Dipling
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Beitragvon Dipling » 10.02.2010, 17:52

Das war wahrscheinlich ein Wink mit dem Zaunpfahl, dass die Beweislast für die Voraussetzungen der rückwirkenden Versicherungs- und Beitragspflicht bei der Kasse liegt. Wenn das potenzielle Mitglied die Vorversicherung "vergisst" bzw. keine Angaben macht, ist der Nachweis für die Kasse schwer zu erbringen.

Allerdings braucht man dann eine neue Versicherungspflicht (etwa durch Jobaufnahme), um wieder in die GKV zu kommen.

Ohne neue Versicherungspflicht (oder beitragsfreie Mitversicherung beim Ehegatten) darf die Kasse nur rückwirkend ab 01.04.2007 aufnehmen - mit grundsätzlich rückwirkender Beitragspflicht.


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