Beiträge wg. Direktversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Beiträge wg. Direktversicherung
Hallo, ich habe eine Frage zu diesen 10-Jahres Beiträgen:
Eine Freundin von mir (Anna, 65 Jahre, seit kurzem auf Rente) hatte eine sog. Direktversicherung die jetzt zur Auszahlung kam. Die LV hat daraufhin Ihren alten Arbeitgeber angeschrieben und nach Konto und Art der Krankenversicherung gefragt. Anna ist freiwillig weiterversichert in der GKV und hat eine private Zusatzversicherung. Ich weiss nicht aus welchen Gründen, hat der Arbeitgeber nur die private Zusatzversicherung zurückgemeldet. In der Folge wurde die Versicherung ausgezahlt, ohne dass dies der GKV gemeldet wurde. Anna hatte von der Beitragspflicht (120 Monate) keine Ahnung und freute sich über das Geld.
Meine Bedenken sind: Was passiert wenn die GKV nachträglich davon erfährt? Kann der Arbeitgeber evt. für seinen Fehler belangt werden? Was kann oder soll ich Anna sagen (bis jetzt weiss sie noch gar nichts von Ihrem "Glück")? Ich möchte sie auch nicht unnötig beunruhigen, da sie ohnehin etwas labil ist.
Moralische Bedenken habe ich weniger, da ich diese Beitragspflicht für einen unglaublichen Vertrauensbruch gegenüber den Leuten halte, die für ihr Alter vorgesorgt haben, das ist eines Rechtsstaats nicht würdig....
Gibt es hier jemanden im Forum, der darüber etwas sagen kann?
Vielen Dank
Baldrian
Eine Freundin von mir (Anna, 65 Jahre, seit kurzem auf Rente) hatte eine sog. Direktversicherung die jetzt zur Auszahlung kam. Die LV hat daraufhin Ihren alten Arbeitgeber angeschrieben und nach Konto und Art der Krankenversicherung gefragt. Anna ist freiwillig weiterversichert in der GKV und hat eine private Zusatzversicherung. Ich weiss nicht aus welchen Gründen, hat der Arbeitgeber nur die private Zusatzversicherung zurückgemeldet. In der Folge wurde die Versicherung ausgezahlt, ohne dass dies der GKV gemeldet wurde. Anna hatte von der Beitragspflicht (120 Monate) keine Ahnung und freute sich über das Geld.
Meine Bedenken sind: Was passiert wenn die GKV nachträglich davon erfährt? Kann der Arbeitgeber evt. für seinen Fehler belangt werden? Was kann oder soll ich Anna sagen (bis jetzt weiss sie noch gar nichts von Ihrem "Glück")? Ich möchte sie auch nicht unnötig beunruhigen, da sie ohnehin etwas labil ist.
Moralische Bedenken habe ich weniger, da ich diese Beitragspflicht für einen unglaublichen Vertrauensbruch gegenüber den Leuten halte, die für ihr Alter vorgesorgt haben, das ist eines Rechtsstaats nicht würdig....
Gibt es hier jemanden im Forum, der darüber etwas sagen kann?
Vielen Dank
Baldrian
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Hallo Baldrian,
an der Auszahlung ist doch ersteinmal nichts verwerfliches
Jetzt erfahren wir das Anna freiwillig versichert ist .
Wie war doch gleich noch einmal die Beitragsberechnung für freiwillig versicherte Mitglieder? : 120
Anhängig sind aber noch ganz viele Klagen
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 12.12.2007, B 12 KR 2/07 R
Gruß
an der Auszahlung ist doch ersteinmal nichts verwerfliches

Jetzt erfahren wir das Anna freiwillig versichert ist .
Wie war doch gleich noch einmal die Beitragsberechnung für freiwillig versicherte Mitglieder? : 120

Anhängig sind aber noch ganz viele Klagen
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 12.12.2007, B 12 KR 2/07 R
Gruß
Hallo DKV,
vielen Dank f�r die Antwort. Vielleicht noch eine Erkl�rung zu Annas Situation: Ihre Rente betr�gt ca 650�/Monat und sie hat eine Mieteinnahme auch noch mal ca. 650�. F�r die KVdR ist sie nicht qualifiziert, d.H. sie m�sste 120 Monate lang ca. 80�/Monat real zahlen. Deshalb habe ich >>> Wie war doch gleich noch einmal die Beitragsberechnung f�r freiwillig versicherte Mitglieder? : 120 <<<< nicht ganz verstanden. Soll das hei�en das ist doch nicht so schlimm? Sehe ich nicht so.
Egal, halte ich jetzt den Mund und muss ANNA evt. im Gef�ngnis besuchen, oder soll ich sie wirklich mit diesen Infomationen verr�ckt machen?
Ich weiss es wirklich nicht.....
Gru�
Baldrian
vielen Dank f�r die Antwort. Vielleicht noch eine Erkl�rung zu Annas Situation: Ihre Rente betr�gt ca 650�/Monat und sie hat eine Mieteinnahme auch noch mal ca. 650�. F�r die KVdR ist sie nicht qualifiziert, d.H. sie m�sste 120 Monate lang ca. 80�/Monat real zahlen. Deshalb habe ich >>> Wie war doch gleich noch einmal die Beitragsberechnung f�r freiwillig versicherte Mitglieder? : 120 <<<< nicht ganz verstanden. Soll das hei�en das ist doch nicht so schlimm? Sehe ich nicht so.
Egal, halte ich jetzt den Mund und muss ANNA evt. im Gef�ngnis besuchen, oder soll ich sie wirklich mit diesen Infomationen verr�ckt machen?
Ich weiss es wirklich nicht.....
Gru�
Baldrian
Hm, die Entscheidung des BSG hinsichtlich der Hinzurechnung der beitragspflichtigen Einnahmen aus einer Direktversicherung ist für mich mehr als nachvollziehbar.
Zu Lebzeiten wurde das Brutto- und SV-Gehalt um diese Zahlungen vermindert. D.h., hier hat die Solidargemeinschaft nicht profitiert, da man es geschickt, bzw. staatlich gewollt, für die Altersvorsorge angelegt hat.
Dieser Einspareffekt geht dann im Alter - wenn die Direktversicherung ausgezahlt wird - leider wieder flöten. D.h. dann zahlt man hiervon Beiträge zur SV, damals nicht.
Die Beitragshöhe kann man sich selber ausrechnen. Mit der Rente und den Mieteinnahmen liegt der Kunde schon oberhalb der Mindestbemessungsgrenze. Will heissen, von jeden Euro mehr Einnahmen (dazu zählt auch die Direktversicherung), zahlt die Holde 14,3 % für die Kv. und 1,95 % (wenn keine Kinder 2,2 %) für die Pv.
Selbt die Kunden, die die KVdR-Voraussetzungen erfüllen, haben aus der Direktversicherung Beiträge zu löhnen.
Irgendwann wird es auffallen!
Zu Lebzeiten wurde das Brutto- und SV-Gehalt um diese Zahlungen vermindert. D.h., hier hat die Solidargemeinschaft nicht profitiert, da man es geschickt, bzw. staatlich gewollt, für die Altersvorsorge angelegt hat.
Dieser Einspareffekt geht dann im Alter - wenn die Direktversicherung ausgezahlt wird - leider wieder flöten. D.h. dann zahlt man hiervon Beiträge zur SV, damals nicht.
Die Beitragshöhe kann man sich selber ausrechnen. Mit der Rente und den Mieteinnahmen liegt der Kunde schon oberhalb der Mindestbemessungsgrenze. Will heissen, von jeden Euro mehr Einnahmen (dazu zählt auch die Direktversicherung), zahlt die Holde 14,3 % für die Kv. und 1,95 % (wenn keine Kinder 2,2 %) für die Pv.
Selbt die Kunden, die die KVdR-Voraussetzungen erfüllen, haben aus der Direktversicherung Beiträge zu löhnen.
Irgendwann wird es auffallen!
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- Postrank7
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Rossi hat geschrieben:Zu Lebzeiten wurde das Brutto- und SV-Gehalt um diese Zahlungen vermindert. D.h., hier hat die Solidargemeinschaft nicht profitiert, da man es geschickt, bzw. staatlich gewollt, für die Altersvorsorge angelegt hat.
Dieser Einspareffekt geht dann im Alter - wenn die Direktversicherung ausgezahlt wird - leider wieder flöten. D.h. dann zahlt man hiervon Beiträge zur SV, damals nicht.
nun denn, nicht immer..
wenn zu Arbeitszeiten (die Lebzeit geht im Alter ja hoffentlich lange weiter

Das dem so ist, ist mir bewusst...
Rossi hat geschrieben:Irgendwann wird es auffallen!
Alles was bisher gesagt wurde, kenne ich so oder ähnlich.
Was aber riskiert die 'holde' und ihr ehemaliger Arbeitgeber (der ja die falsche Angabe machte) wenn sie es weiterlaufen lässt?
Ich konnte bisher nicht ermitteln welches 'Vergehen' hier vorliegt. Ich denke irgend was wird sich der Staat schon konstruiert haben um an das Geld zu kommen - aber was? Wie raffiniert und hinterlistig der Staat hier vorgeht, zeigt schon die Aufteilung auf 120 Monate, sonst wäre es nämlich nur einmal eine Überschreitung der Bemessungsgrenze und nicht fein säuberlich 10 Jahre lang unter der Grenze gehalten - wer liegt im Alter schon über der Bemessungsgrenze?
Über Sinn oder Unsinn dieser Sonderbeiträge muss meines Erachtens hier nicht diskutiert werden, speziell angesichts der Tatsache dass nur freiwillig Versicherte die Dummen sind --- Pflicht- und PrivatVersicherte zahlen nix!
Baldrian
Jenes siehst Du schon mal pottfalsch!
Du hast den Thread nicht sorgfältig gelesen. Auch Pflichtversicherte (KVdR) zahlen von der Direktversicherung selber.
Aber Mut zur Lücke; erteilt man nicht richtige oder unvollständige Auskünfte, dann kann die Kasse nen Bußgeld von bis zu 25.000,00 Euro oder 50.000,00 Euro verhängen.
Wohl gemerkt, es handelt sich nur um ein Bußgeld, welches zusätzlich zu den nicht gezahlten Beiträgen zu entrichten ist. Aber doppel gemoppelt hält immer besser und finanziert die Solidargemeinschaft sehr gut.
Du solltest Dir sehrwohl überlegen, welchen Rat Du der Bekannten gibst.
Sorry, ich bin auch Mitglied der Solidargemeinschaft!
Sie hat vorher davon profitiert und jetzt löhnt sie. So funktioniert das System der Solidargmeinschaft.
Ansonsten, geht doch ganz einfach hin und schließt ne priv. Kv. ab; dann spielen die Einnahmen aus der Direktversicherung keinen Bagger.
Ich poste es noch einmal. Für solche Klamotten ist der Rossi definitiv nicht zu haben.
speziell angesichts der Tatsache dass nur freiwillig Versicherte die Dummen sind --- Pflicht- und PrivatVersicherte zahlen nix!
Du hast den Thread nicht sorgfältig gelesen. Auch Pflichtversicherte (KVdR) zahlen von der Direktversicherung selber.
Aber Mut zur Lücke; erteilt man nicht richtige oder unvollständige Auskünfte, dann kann die Kasse nen Bußgeld von bis zu 25.000,00 Euro oder 50.000,00 Euro verhängen.
Wohl gemerkt, es handelt sich nur um ein Bußgeld, welches zusätzlich zu den nicht gezahlten Beiträgen zu entrichten ist. Aber doppel gemoppelt hält immer besser und finanziert die Solidargemeinschaft sehr gut.
Du solltest Dir sehrwohl überlegen, welchen Rat Du der Bekannten gibst.
Sorry, ich bin auch Mitglied der Solidargemeinschaft!
Sie hat vorher davon profitiert und jetzt löhnt sie. So funktioniert das System der Solidargmeinschaft.
Ansonsten, geht doch ganz einfach hin und schließt ne priv. Kv. ab; dann spielen die Einnahmen aus der Direktversicherung keinen Bagger.
Ich poste es noch einmal. Für solche Klamotten ist der Rossi definitiv nicht zu haben.
Rossi hat geschrieben:Du hast den Thread nicht sorgfältig gelesen. Auch Pflichtversicherte (KVdR) zahlen von der Direktversicherung selber. >> ok, habe ich übersehen
Sorry, ich bin auch Mitglied der Solidargemeinschaft!
Ansonsten, geht doch ganz einfach hin und schließt ne priv. Kv. ab; dann spielen die Einnahmen aus der Direktversicherung keinen Bagger.
Das mit der PKV ist ja eine suuper Idee

Bei den Beträgen die hier so oder so im Feuer stehen wäre das zu überlegen


Angenommen es würde funktionieren -nur was hätte dann die vielbeschworene Solidargemeinschaft davon??

Gruß
Baldrian
baldrian hat geschrieben:Rossi hat geschrieben:Du hast den Thread nicht sorgfältig gelesen. Auch Pflichtversicherte (KVdR) zahlen von der Direktversicherung selber. >> ok, habe ich übersehen
Sorry, ich bin auch Mitglied der Solidargemeinschaft!
Ansonsten, geht doch ganz einfach hin und schließt ne priv. Kv. ab; dann spielen die Einnahmen aus der Direktversicherung keinen Bagger.
Das mit der PKV ist ja eine suuper Idee![]()
Bei den Beträgen die hier so oder so im Feuer stehen wäre das zu überlegennur welche PKV nimmt eine 65 jährige Frau, die dazu noch etwas 'labil' ist
![]()
Angenommen es würde funktionieren -nur was hätte dann die vielbeschworene Solidargemeinschaft davon??![]()
Gruß
Baldrian
Hallo, na dann lass dir mal einen Kostenvoranschlag von der PKV für eine 65jährige Frau machen, ggf. mit vorhandenen Wehwehchen - da wird dir die GKV direkt als Discounter vorkommen was die Beitragshöhe angeht. Die Solidargemeinschaft hat von PKV-Versicherten nix, der Vorteil wenn eine 65 jährige in die PKV wechselte wäre ggf. der, dass die Leistungen, die die GKV sparen würde die Beitragseinnahmen übersteigen würden - deshalb sind ja auch vereinzelt Kasse darüber gar nicht böse wenn Leistungsempfänger die Kasse deshalb wechseln um mehr Leistungen zu bekommen.
Gruß
Czauderna
Czauderna hat geschrieben:Hallo, na dann lass dir mal einen Kostenvoranschlag von der PKV für eine 65jährige Frau machen, ggf. mit vorhandenen Wehwehchen - da wird dir die GKV direkt als Discounter vorkommen was die Beitragshöhe angeht.
...
Gruß
Czauderna
Gut Gut.. ich glaube ich hätte vor mein letztes Posting die Warnung "Vorsicht - Ironie" setzen sollen.....
Ich sehe schon, ich muss meine Freundin Anna vorsichtig darauf vorbereiten was da auf sie zukommt. Es wird sie hart treffen, denn das Geld von der LV ist längst ausgegeben für die Begleichung von Schulden ihres Ex-Ehemannes. Das Leben ist hart....
Aber da hier in der Runde so viele krankenkassen-affine Spezialisten versammelt sind trotzdem noch eine Frage:
Ein Versicherungsvertreter erzählte mir von einem ähnlichen Fall, bei dem es zu einem Deal mit der GKV gekommen sein soll: Man einigte sich auf eine Einmalzahlung in Höhe von ca 50% anstelle der 10jährigen Teilzahlung. Damit sei die Sache dann vom Tisch gewesen. Allerdings soll es eine 'mini-GKV in Hintertupfing' mit chronischem Geldmangel gewesen sein. Ist es nach eurer Meinung denkbar, dass sowas mit einer bekanntermassen im Geld schwimmenden GKV auch geht? (Ich würde dann den Betrag übernehmen, um Anna zu helfen)
Gruß
Baldrian
So wie ich es verstanden habe, handelt es sich hier um eine betriebliche Altersvorsorge (BAV); nennt man dann (wenn es ausgezahlt wird) Versorungsbezug.
In § 202 SGB V reinsehen. Die Zahlstelle MUSS dies der Krankenkasse mitteilen (weil es sonst zu viele Bürger "vergessen" würden).
Ich hoffe, ich konnte dazu beitragen, dass man sich jetzt keine Gedanken mehr zu machen braucht, ob die 65 Freundin es freiwillige meldet oder nicht.
Es wird geschehen, ob man (eh Freudin) will oder nicht. UND dies dauert nicht mehr lange.
In § 202 SGB V reinsehen. Die Zahlstelle MUSS dies der Krankenkasse mitteilen (weil es sonst zu viele Bürger "vergessen" würden).
Ich hoffe, ich konnte dazu beitragen, dass man sich jetzt keine Gedanken mehr zu machen braucht, ob die 65 Freundin es freiwillige meldet oder nicht.
Es wird geschehen, ob man (eh Freudin) will oder nicht. UND dies dauert nicht mehr lange.
heinrich hat geschrieben:Es wird geschehen, ob man (eh Freudin) will oder nicht. UND dies dauert nicht mehr lange.
Danke für den Hinweis, es ist aber alles schon geschehen (siehe Anfang des Threads), die Zahlstelle konnte nicht melden, weil sie von PKV ausging.
Die Frage ist hier: Fehler korrigieren ja/nein, wenn ja wie
Gruß
Baldrian
ok , jetzt hab ich das Problem verstanden.
Diese (lächerliche Zusatzversicherung) hat der Arbeitgeber so eingetragen, dass es so aussah, dass die Freundin ausschließlich privat versichert ist.
Ich hätte nicht gedacht, dass ein (möglicherweise ehemaliger) Arbeitgeber den Versicherungsstatus eines (möglicherweise ehemaligen) Arbeitnehmer eintragen muss.
Ich hätte eher gedacht, dass ein Versicherter SELBST seinen Status einträgt und evt. noch nachweist.
Na ja. Wie auch immer.
Die Verpflichtung, dass beitragspflichtige Einnahmen (durch den VERSICHERTEN) zu melden sind, ergibt sich aus § 206 Abs. 1 Nr. 2 SGB V
Diese (lächerliche Zusatzversicherung) hat der Arbeitgeber so eingetragen, dass es so aussah, dass die Freundin ausschließlich privat versichert ist.
Ich hätte nicht gedacht, dass ein (möglicherweise ehemaliger) Arbeitgeber den Versicherungsstatus eines (möglicherweise ehemaligen) Arbeitnehmer eintragen muss.
Ich hätte eher gedacht, dass ein Versicherter SELBST seinen Status einträgt und evt. noch nachweist.
Na ja. Wie auch immer.
Die Verpflichtung, dass beitragspflichtige Einnahmen (durch den VERSICHERTEN) zu melden sind, ergibt sich aus § 206 Abs. 1 Nr. 2 SGB V
heinrich hat geschrieben:
Ich hätte eher gedacht, dass ein Versicherter SELBST seinen Status einträgt und evt. noch nachweist.
Nur zur Klarstellung: Versicherungsnehmer und Vertragspartner einer Direktversicherung ist der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer ist lediglich der Begünstigte. Daher wird der Arbeitgeber angefragt.
Gruß
Baldrian
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