Hallo, ich habe mehrere Fragen:
Vor der Geburt war ich freiwillig bei der TK versichert. Innerhalb der Elternzeit habe ich nun den kompletten Beitrag, berechnet nach meinem Gehalt vor der Elternzeit selber weiter gezahlt. Während der Elternzeit hatte ich kein Einkommen. Mein Mann ist privat versichert.
Frage: War das überhaupt richtig? Wird man nicht auf den Mindestsatz gestuft, weil man kein Einkommen hat?
Kurz vor Ende meiner Elternzeit habe ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und musste mich jetzt arbeitssuchend melden.
Frage: Werde ich jetzt wieder pflichtversichert und muss ich jetzt nur noch den Mindestsatz bezahlen?
Frage: Wie verhält sich das mit der Abfindung, die gezahlt wurde? Wird das angerechnet?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
Wechsel freiwillig zu pflichversichert nach Elternzeit, AL
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Geburt
"vor der Entbindung bzw. vor der Geburt Deines Kindes" ist woh gemeint
War das überhaupt richtig?
Nein. Nach der Regelung des halben Familieneinkommens, wenn der andere Ehepartner (Dein Mann) privat versichert ist.
Wahrscheinlich müsste sich der Beitrag halbieren (im Verhältnis zum gesamten bis Beitrag dahin gezahlten Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung). Falls Du aber nur den Arbeitnehmerbeitrag (also die Hälfte des gesamten Beitrages) meinst, dann dürfte der Beitrag so ok sein.
Nein. Das wiederum auch nicht. Nach der Regelung des halben Familieneinkommens.
Werde ich jetzt wieder pflichtversichert und muss ich jetzt nur noch den Mindestsatz bezahlen?
Pflichtversicherung nur, wenn tatsächlich Arbeitlosengeld BEZOGEN wird. Genau ab diesem Tag. Dann zahlt die Agentur für Arbeit die Beiträge.
Das Problem der freiw. Versicherung würde sich dann ggfls. nach Ende der ALG - Zahlung wieder stellen.
und muss ich jetzt nur noch den Mindestsatz bezahlen
solange die freiw. Versicherung fortbesteht muss mindestens nach der Regelung des halbem Familieneinkommens der Beitrag gezahlt werden
Wie verhält sich das mit der Abfindung, die gezahlt wurde? Wird das angerechnet?
das ist sau-kompliziert non-verbal zu erklären. Beschrieben ist es z.B. auf dieser Seite
http://www.bkk-mahle.de/oppromedia/vers ... dungen.pdf
Insgesamt besteht das Ganze aus 2 schon jeweils für sich gesehen, komplizerten Dingen
1. der Regelung des halben Familieneinkommen
und
2. dieser Abfindungsgeschichte
Zusammen wird dies erst richtig interessant. Wow, schöner Fall.
Wird für die Zeit der Ansetzung der Abfindung die Beitragsbemessung daraus höher als aus der Regelung des halben Familieneinkommens sein, so gilt die eigene (der Ehefrau) höhere Beitragbemessung.
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