Krankenversicherung Uni-Dozent

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bodo
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Krankenversicherung Uni-Dozent

Beitragvon bodo » 04.02.2010, 11:26

Ich habe folgendes Problem.
Ich bin bis jetzt in der Familienverischerung kostenlos mitversichert.
Ich habe für dieses Jahr an der Uni eine Dozentenstelle (bzw. Lehrauftrag) bekommen, wo ich je Vorlesung Geld bekomme. Für die Versteuerung und Versicherungen bin ich selbst zuständig. Nach meiner Berechnung kann ich im Monat max. 960€ verdienen. In den Semesterferien verdiene ich aber gar nichts. Auch habe ich natürlich die Unsicherheit, dass ich im nächsten Semester gar keinen Lehrauftrag mehr bekomme. Im Monatsdurchschnitt werde ich brutto nicht mehr als 600€ verdienen.
Hat einer eine Idee , wie ich mich in der GKV versichern kann.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 04.02.2010, 20:06

Wie sieht es steuerrechtlich mit dieser Lehrtätigkeit aus? Fällt diese Lehrtätigkeit unter § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz?

Steuerfrei sind

....

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 2.100 Euro im Jahr. Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;


Da solltest Du bei der Uni nachfragen.

Denn wenn dieses für Dich zutrifft, hast Du schon mal einen Steuerfreibetrag in Höhe von 2.100,00 Euro jährlich.

Jens ist nämlich wichtig.

Du fliegst aus nämlich aus der kostenlosen Familienversicherung der Eltern heraus, wenn Dein "Gesamteinkommen" regelmäßig oberhalb von 365,00 Euro monatlich liegt.

Der Begriff des Gesamteinkommens orientiert sich an das Steuerrecht. D. h. evtl. Freibeträg sind zu berücksichtigen.

Ich mache dann mal eine Rechnung auf.

6.450,00 Euro Gesamthonorar im Jahr
2.100,00 Euro abzüglich Steuerfreibetrag § 3 Nr. 26 ESTG
-----------------
4.350,00 Euro Gesamteinkommen : 12 = 362,50 Euro monatlich.

In diesem Rechenbeispiel würdest Du in der kostenlosen Familienversicherung verbleiben.

Ferner solltest Du darauf achten, dass das Bruttoeinkommen nicht mehr als 2 Monate oberhalb von 540,00 Euro liegt. In einem Monat kannst Du ruhig mal 900,00 Euro Honorar verdienen, aber im Folgemonat sollte es unterhalb von 540,00 Euro liegen.

Nähere Auskünfte kann die Kasse erteilen.

Ansonsten fliegst Du aus der Familienversicherung heraus, wirst allerdings als Student versicherungpflichtig, wenn Du noch keine 30. Jahre alt bis und noch keine 14 Sylvester studiert hat. Der Beitrag kostet ca. 65.00 Euro im Monat.

Auch hier kann die Kasse nähere Auskünfte erteilen.


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