Hallöle
Also ich bin 24 Jahre Alt
Arbeitsverhältnis endete zum 21.12.
Habe mich am 04.01 arbeitslos gemeldet allerdings keinen Antrag auf ALG gestellt.
War also seit dem 21.12 nicht versichert
Jetz fange ich nächste Woche eine neue Arbeit an.
1. Kann ich jetz einfach zu einer KK gehen und mich versichern lassen?
2. Wie funktioniert das mit der Zahlung. ICh meine die KV zahlt man ja 50/50 zahle ich zusätzlich dazu?
LG und Dank
Keine Versicherung?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Keine Versicherung?
Nagaan hat geschrieben:Hallöle
Also ich bin 24 Jahre Alt
Arbeitsverhältnis endete zum 21.12.
Habe mich am 04.01 arbeitslos gemeldet allerdings keinen Antrag auf ALG gestellt.
War also seit dem 21.12 nicht versichert
Jetz fange ich nächste Woche eine neue Arbeit an.
1. Kann ich jetz einfach zu einer KK gehen und mich versichern lassen?
2. Wie funktioniert das mit der Zahlung. ICh meine die KV zahlt man ja 50/50 zahle ich zusätzlich dazu?
LG und Dank
Hallo,
du muesstest deinem neuen Arbeitgeber sagen wo du bis zum 21.12. versichert warst damit er dich dort anmelden kann - eine andere Krankenkasse wird dich ohn e Kündigungsbestätigung der Vorgängerkasse nicht versichern. Du darfst auch für die Zeit ab dem 21.12. deine Kranken- und Pflegeversicherung nachzahlen.
Was die Beitragszahlung ab Beschäftigungsbeginn betrifft - wie war es denn bis zum 21.12. ??
Gruß
Czauderna
Also vorher war es immer 50/50 und der AG hat es überwiesen.
Hab meine KK angerufen, und die meinten ich könnt ne freiwillige Mitgliedschaft ab dem 21.12 beantragen, damit wohl keine Lücke entsteht.
Ist das ok? Also richtig?
ICh bin ja eigentlich schon raus aus der alten KK oder nicht?
Könnt doch jetz zu einer anderen KK oder nicht?
Hab meine KK angerufen, und die meinten ich könnt ne freiwillige Mitgliedschaft ab dem 21.12 beantragen, damit wohl keine Lücke entsteht.
Ist das ok? Also richtig?
ICh bin ja eigentlich schon raus aus der alten KK oder nicht?
Könnt doch jetz zu einer anderen KK oder nicht?
Nagaan hat geschrieben:Also vorher war es immer 50/50 und der AG hat es überwiesen.
Hab meine KK angerufen, und die meinten ich könnt ne freiwillige Mitgliedschaft ab dem 21.12 beantragen, damit wohl keine Lücke entsteht.
Ist das ok? Also richtig?
ICh bin ja eigentlich schon raus aus der alten KK oder nicht?
Könnt doch jetz zu einer anderen KK oder nicht?
Hallo,
nein, du bist eben nicht raus weil es in Deutschland eine Pflicht zur Versicherung gibt und die hast du ab dem 21.12. bei deiner alten Kasse.
Ein Wechsel innerhalb der GKV. ist grundsätzlich nur durch eine fristgemäße Kündigung möglich - Ausnahmen, wie z.B. in Verbindung mit Familienversicherung - bestätigen auch hier die Regel.
Gruß
Czauderna
Ok meine letzte "blöde" Frage:
Wieso meinte die Dame am Telefon das ich dann eine Freiwillige Pflichtversicherung machen soll ab dem 21.12. damit die lücke geschlossen wird?
Wie gesagt ich war zwar gekündigt und ab mich am 04.01 Arbeitlos gemeldet aber den Leistungsantrag für ALG nicht abgegeben.
ICh war am 30.12 im KH und hab auch ne Rechnung bekommen.
Also warum muss ich die Zahlen wenn ich nicht raus bin?
Wieso meinte die Dame am Telefon das ich dann eine Freiwillige Pflichtversicherung machen soll ab dem 21.12. damit die lücke geschlossen wird?
Wie gesagt ich war zwar gekündigt und ab mich am 04.01 Arbeitlos gemeldet aber den Leistungsantrag für ALG nicht abgegeben.
ICh war am 30.12 im KH und hab auch ne Rechnung bekommen.
Also warum muss ich die Zahlen wenn ich nicht raus bin?
oh Mann.
Du legst Dir ein Ei nach dem anderen.
Bsi 21.12.2009 versichert über Arbeitsverhältnis.
Am 30.12.2009 im Krankenhaus.
Antrag ALG nicht abgegeben. Arbeit nächste Woche.
Da ist man doch erst einmal augenscheinlich am 30.12.2009 NICHT versichert.
Da ist es doch ein guter Tipp von Deiner KK, dass Du einen Antrag auf eine freiwillige Versicherung abgeben sollst. SONST könnte der Onkel Doktor vom Krankenhaus auf die Idee kommen, dass er Dir eine Rechnung schickt.
Die Lücke zwischen 22.12.2009 und dem neuen Beginn der Arbeit im Februar 2010 sollte dringend mit einer freiwilligen Versicherung gefüllt werden.
Die Sache mit dem EI.
Hättest Du "EIerkopp" den den Antrag auf ALG I abgegeben und die Leistung auch bekommen, wäre zwischen dem 22.12.2009 und dem Tag der Abgabe (= Leistungsbeginn und damit auch Versicherungsbeginn) nicht mehr als 1 Monat Lücke bestanden.
FOLGE wäre gewesen (wenn noch die eine oder andere Voraussetzung erfüllt wäre, wovon ich ausgehe):
kostenloser nachgehender Leistungsanspruch für eine Lücke bis 1 Monat
BITTE gehe husch husch zur KK und lass Dich beraten.
Wäre echt schade, wenn da noch mehr Kosten auf Dich zukommen, weil Du nicht richtig informiert bist.
Du legst Dir ein Ei nach dem anderen.
Bsi 21.12.2009 versichert über Arbeitsverhältnis.
Am 30.12.2009 im Krankenhaus.
Antrag ALG nicht abgegeben. Arbeit nächste Woche.
Da ist man doch erst einmal augenscheinlich am 30.12.2009 NICHT versichert.
Da ist es doch ein guter Tipp von Deiner KK, dass Du einen Antrag auf eine freiwillige Versicherung abgeben sollst. SONST könnte der Onkel Doktor vom Krankenhaus auf die Idee kommen, dass er Dir eine Rechnung schickt.
Die Lücke zwischen 22.12.2009 und dem neuen Beginn der Arbeit im Februar 2010 sollte dringend mit einer freiwilligen Versicherung gefüllt werden.
Die Sache mit dem EI.
Hättest Du "EIerkopp" den den Antrag auf ALG I abgegeben und die Leistung auch bekommen, wäre zwischen dem 22.12.2009 und dem Tag der Abgabe (= Leistungsbeginn und damit auch Versicherungsbeginn) nicht mehr als 1 Monat Lücke bestanden.
FOLGE wäre gewesen (wenn noch die eine oder andere Voraussetzung erfüllt wäre, wovon ich ausgehe):
kostenloser nachgehender Leistungsanspruch für eine Lücke bis 1 Monat
BITTE gehe husch husch zur KK und lass Dich beraten.
Wäre echt schade, wenn da noch mehr Kosten auf Dich zukommen, weil Du nicht richtig informiert bist.
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