Versicherung + Elternzeit

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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ted
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Versicherung + Elternzeit

Beitragvon ted » 09.02.2010, 21:24

Hallo,

Folgende situation:
*Ich bin angestellte, verdiene über die Beitragsbemessungsgrundlage und bin seit 3 Jahre PKV
*Meine Frau ist angestellte, verdient monatlich mehr als ich. Sie ist freiwillig GKV
*Wegen Bonus, Sonderzahlung und Überstunden habe ich zum schluss in 2009 etwas mehr verdient als meine Frau
*Wir bekommen demnächst ein Baby, und meine Frau wird ein Jahr Elternzeit mit 1800 € Elterngeld nehmen

Die GKV meiner Frau sagt, wir müssen für sie den Beitrag für die GKV weiter bezahlen (welche Basis?)

Noch dazu, müssen wir das Baby extra "freiwillig" versichern für nochmals 140 € im Monat

Stimmt das alles? Wir haben gelesen, wenn meine Frau mehr verdient als ich, wäre das Baby bei ihr Familienversichert. Während der Elternzeit werde ich natürlich mehr verdienen. Normalerweise würde sie aber mehr verdienen. Was zählt?

Danke.
Grüße. T.O.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 09.02.2010, 22:15

Häufig gestellte Frage.

Ist nach meiner Ansicht immer "doof", wenn ein Ehepartner GKV und der andere PKV ist.

Stimmt das alles? Wir haben gelesen, wenn meine Frau mehr verdient als ich, wäre das Baby bei ihr Familienversichert. Während der Elternzeit werde ich natürlich mehr verdienen. Normalerweise würde sie aber mehr verdienen. Was zählt?


Es "zählt" das was die GKV Deiner Frau sagte. Das Baby hat keinen Anspruch auf Familienversicherung.

Der Beitrag für das Baby wäre in der GKV 140 EUR.
Wie hoch der Beitrag in der PKV wäre, dies sollte Dir ein Mitarbeiter der PKV sagen können. Wahrscheinlich aber günstiger als 140 EUR.

Die GKV meiner Frau sagt, wir müssen für sie den Beitrag für die GKV weiter bezahlen (welche Basis?)


Wenn Du mir mitteilst, wie hoch Dein brutto ist und wieviele gemeinsame unterhaltsberechtige Kinder derzeit schon vorhanden sind, dann kann ich es Dir an diesem (Zahlen-)Beispiel genau und schön vorrechnen.

Was mich allerdings interessiert.

Ab wann will die GKV denn Beiträge wegen der Geburt haben
a) ab Beginn der Mutterschutzfrist
b) erst nach der Mutterschutzfrist

ted
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Beitragvon ted » 09.02.2010, 22:49

Danke für Deine Antwort.

[quote]Wenn Du mir mitteilst, wie hoch Dein brutto ist und wieviele gemeinsame unterhaltsberechtige Kinder derzeit schon vorhanden sind, dann kann ich es Dir an diesem (Zahlen-)Beispiel genau und schön vorrechnen.[/quote]

Mein Brutto liegt bei ca. 5200 / Monat. Meine Frau verdient (noch) etwa 6000. Es ist das erste kind

[quote]
Ab wann will die GKV denn Beiträge wegen der Geburt haben
a) ab Beginn der Mutterschutzfrist
b) erst nach der Mutterschutzfrist[/quote]

Die Beiträge für meine Frau müssen wir nach der Mutterschutz zahlen (während Mutterschutz Beitragsfrei GKV). Wir haben nicht so genau gefragt, ob die Beiträge fürs Baby auch erst nach der Muterschutz zu zahlen wären.


Eine PKV fürs Baby würde, je nach Tarif, zwischen 250 und 100 kosten. Allerdings wissen wir nicht, ob das Kind nachher Familienversichert werden kann, wenn meine Frau wieder arbeitet und wieder mehr verdient.

Dass ich PKV bin finde ich auch "doof"... damals war ich aber noch solo und ohne Kinder, und der Makler hat alles sehr schön geredet. Ich würde gerne zurück, scheint aber nicht so einfach zu sein. (auch mit Elternzeit geht das anscheinend nicht)[/quote][quote][/quote]

heinrich
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Beitragvon heinrich » 10.02.2010, 21:15

Vorab : Der Beitrag zur freiw. Kranken- und Pflegeversicherung Deiner Frau beträgt mtl. 304,69 EUR

Es handelt es um eine Berechnung des so genannten halben Familieneinkommens.

Bei gemeinsamen unterhaltsberechigten Kindern, die nur wegen der Regelung des § 10 Abs. 3 SGB V (Papa ist in PKV und verdient über 49.950 im Jahr bzw mtl. 4162,50 EUR, was ja bei 5.200 EUR der Fall ist) N I C H T in der FAMI sind, wird 1/3 der Bezugsgröße (Bezugsgröße im Jahr 2010 = mtl. 2555 EUR und damit 1/3 davon = 851,67 EUR) pro Kind als Freibetrag abgezogen.

Nach Deinen Angaben ergibt sich folgende Berechnung
Einnahmen Mann 5200,00 EUR
minus Freibetrag 1. Kind 851,67 EUR
= um Kinderfreibeträge bereinigtes
Einkommen in Höhe von 4348,33 EUR

Einnahmen Frau 0,00 EUR (das Elterngeld ist beitragsfrei)

gesamtes (um Freibeträge für Kinder bereinigtes) Familieneinkommen
4348,33 EUR

Dies wird jetzt jetzt durch 2 geteilt, um zu ermitteln, was der Ehefrau (unabhängig vom Güterstand) „sozialversicherungsrechtlich/beitragsrechtlich“ zugeordnet wird
= 2.174,17 EUR.

Dies stellt jetzt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dar, wonach für Deine Frau eigentlich Beiträge zu zahlen wären, wenn es da nicht noch eine Ausnahme gäbe.

Bis 31.12.2008 hatten die ca. 200 Krankenkasse teilweise verschiedene Satzungen gehabt.

A)
Die einen berechneten nach der Hälfte der berechneten Einnahmen (2174,17 EUR),höchsten aber aus der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von derzeit 3750 EUR mtl.

B)
Die anderen haben aber im Falle der Anwendung des halben Familieneinkommens eine Begrenzung auf die halbe BBG vorgenommen (also mtl. 1875 EUR)

Jetzt kam am 01.01.2009 der Gesundheitsfond. Es musste eine einheitliche Regelung her. Der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen beschloss (ZU DEINEM GLÜCK)
die Variante B (Begrenzung auf die halbe BBG von derzeit 1875 EUR)

Nach diesem kurzen Intermezzo geht es also weiter mit der Berechnung
halbe BBG 1875
x 14,3 % KV (ermäßigter Beitragssatz, weil ohne
Krankengeldanspruch unddamit nicht 14,9 % anzusetzten ist)
x 1,95 % PV
Gesamtbeitrag = 304,69

heinrich
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Beitragvon heinrich » 10.02.2010, 21:24

zur Versicherung des Kindes.

da hatten wir ja schon festgestellt, dass keine FAMI möglich ist, wenn während Elternzeit das

Gesamteinkommen des gesetzlich Versicherten (Deine Frau)
niedriger ist als Dein Gesamteinkommen.

Wenn das Gesamteinkommen Deiner Frau dann wieder höher ist, wäre eine (kostenlose) FAMI für das Kind möglich.

Die gesetzliche FAMI ist nämlich nur dann ausgeschlossen, wenn
Auszug aus § 10 Abs. 3 SGB V
"Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt."


puuuh das ist eine schwere Entscheidung. Ich persönlich würde davon abhängig machen, ob ich das Kind in die PKV gebe oder in die GKV.

Ein ständiges "hin und her" macht keinen Sinn.

Da müsst ihr mal gut rechnen und in die Glaskugel schauen. Und dann kommt noch das 2. und 3. Kind und dann evt. wieder alles anders.

Ich würde mal eine versierte persönliche Beratung beim Abteilungsleiter der KK Deiner Frau, der für die FAMI-Beurteilung zuständig ist, in Anspruch nehmen.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 10.02.2010, 21:43

zur Versicherung des Kindes.

da hatten wir ja schon festgestellt, dass keine FAMI möglich ist, wenn während Elternzeit das

Gesamteinkommen des gesetzlich Versicherten (Deine Frau)
niedriger ist als Dein Gesamteinkommen.

Wenn das Gesamteinkommen Deiner Frau dann wieder höher ist, wäre eine (kostenlose) FAMI für das Kind möglich.

Die gesetzliche FAMI ist nämlich nur dann ausgeschlossen, wenn
Auszug aus § 10 Abs. 3 SGB V
"Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt."


puuuh das ist eine schwere Entscheidung. Ich persönlich würde davon abhängig machen, ob ich das Kind in die PKV gebe oder in die GKV.

Ein ständiges "hin und her" macht keinen Sinn.

Da müsst ihr mal gut rechnen und in die Glaskugel schauen. Und dann kommt noch das 2. und 3. Kind und dann evt. wieder alles anders.

Ich würde mal eine versierte persönliche Beratung beim Abteilungsleiter der KK Deiner Frau, der für die FAMI-Beurteilung zuständig ist, in Anspruch nehmen.


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