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Zu geringer Verdienst letztes Jahr - Nachzahlung? Probleme?

Verfasst: 12.02.2010, 17:55
von Max33
Hallo,
ich bin total verunsichert. Leider habe ich keine konkrete Lösung gefunden, daher schreibe ich hier mal rein.
Folgendes:
Bin arbeitslos geworden, sehr überraschend, habe es nämlich erst nach meinem Jahresurlaub erfahren, dass ich bei der KV abgemeldet bin. Ich bin dann zum Amt zwecks Versicherung. Denen fehlt aber dauernd was, daher bin im im Moment leider nicht krankenversichert. Was mich ganz nervös macht.
Da ich auch die letzten Monate keine Lohnabrechnungen erhalten habe, habe ich bei der KK eine Bescheinigung angefordert. Aus der ergab sich nun, dass ich im Durchschnitt (in meiner Branche war es wetterabhängig, daher habe ich auch nicht gleichmäßig gearbeitet) ca. 285 Euro monatlich bekommen habe. Nun sagte mir jemand, dass ich Probleme bekommen könnte, da der Betrag viel zu gering sei. Das da wieder etwas aufgerollt werden kann.
Kann das sein?
Ich habe keine Leistungen vom Amt bezogen in der Zeit, habe vom Partner mitgelebt.
Was kann mir jetzt passieren?
Danke und Gruss
Max

Verfasst: 13.02.2010, 11:35
von Rossi
Tja, wenn Du nur 285,00 Euro verdient hast, dann bist Du über die Beschäftigung nicht mehr versichert. Und zwar ab dem Zeitpunkt, wo der Lohn unterhalb von 401,00 Euro lag.

Da es in Deutschland eine Pflicht zur Versicherung gibt, bist Du allerdings wieder versicherungspflichtig geworden.

Du solltest Kontakt mit der Kasse aufnehmen und alles klären. Entweder ne freiw. Kv. oder die sog. Kralle (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V).

Leider kostet diese Versicherung Geld; es geht bei 140,00 Euronen monatlich los.

Verfasst: 13.02.2010, 16:01
von Max33
Hallo und danke für die Antwort.
Bin ja jetzt schon etwas perplex. Das Ganze ging ja 2 Jahre und da war ich nicht versichert? Die KK hat doch nie was gesagt...?
Muss ich jetzt für 2 Jahre nachzahlen?

Verfasst: 13.02.2010, 16:23
von Rossi
Oh weia, da könnte aber was kommen.

Aber was ich nicht verstehe; der Arbeitgeber hat eine unverzüglich Meldeverpflichtung gegenüber der Krankenkasse, wenn der Lohn sich ändert.

Verfasst: 13.02.2010, 19:05
von Max33
Beängstigend. Als Arbeitnehmer überprüft man so was ja nicht.
Ich gehe jetzt erstmal mit meiner Bescheinigung zum Amt und dann hoffe ich, dass da nichts über mir reinbricht.
Irgendwelche Ratschläge? [-o< :-k

Verfasst: 13.02.2010, 23:52
von Rossi
Also, den Zahn kann ich Dir ziehen.

Das Amt übernimmt niemals etwas rückwirkend.

Der Arbeitgeber hat eine Meldepflicht, diese beträgt in der Regel 3 Wochen. Wird diese Frist nicht eingehalten, dann begeht der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.