Ehemaliger Gastarbeiter - zurueck nach Italien

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Nasty62
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Ehemaliger Gastarbeiter - zurueck nach Italien

Beitragvon Nasty62 » 13.02.2010, 13:15

.-. Sollte das Thema schon bestehen bitte ich im Vorfeld schon um Verzeihung, ich konnte auf die Schnelle nichts entdecken.

Ein Freund meiner Mutter, italienischer Staatsbuerger, hat sehr lange Zeit in Deutschland gearbeitet und Rentenansprueche hier erworben. Seit dem Renteneintritt lebt er nun in Italien und hat dort auch seinen festen Wohnsitz.

Meine Frage ist nun: Da die Europäische Krankenversicherung nur kurzzeitige Aufenthalte im Ausland abdeckt, was muss er tun um dauerhaft Leistungen in Italien in Anspruch nehmen zu koennen?

Herzlichen Dank im Voraus.
Nasty

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 13.02.2010, 13:39

Hallo,
er muss sich dort beim italienischen Sozialversicherungsträger melden und denen mitteilen dass er wieder da ist - die werden Ihnen nach seiner biosherigen Krankenkasse in Deutschland fragen und sich dann mit dieser in Verbindung setzen - er ist dann wieder in Italien versichert - seine deutsche Rente wird ihm nach Italien überwiesen - natürlich muss er auch die Rentenversicherung von seiner Rückkehr in sein Heimatland in Kenntnis setzen.
Gruß
Czauderna

Rossi
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Beitragvon Rossi » 13.02.2010, 16:02

Jooh, so etwas ist relativ einfach.

Er sucht sich in Italien irgendeine Krankenkasse und sagt denen, dass der durch die Rente in Deutschland krankenversichert ist.

Es werden dann bestimmte E-Formulare ausgetauscht und er kann dann ganz normal mit einer italienischen Krankenversichertenkarte zum Arzt gehen. Die italienische Krankenkasse rechnet mit der deutschen Krankenkasse ab. Dieses geht auch bspw. für Familienangehörige.

Nasty62
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Super...

Beitragvon Nasty62 » 14.02.2010, 11:11

ich danke Euch fuer die Antworten. Ich werde die Info sofort so weitergeben.

Ein entspanntes Wochenende fuer Euch
Nasty

heinrich
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Beitragvon heinrich » 14.02.2010, 12:49

KvdR (Krankenversicherung der Rentner) ist zwar nicht mein Spezielgebiet,

dennoch meine ich, dass ein klein wenig anders ablaufen muss.

Nicht bei der ital. KK melden.


sondern bei der deutschen KK den Verzug melden.
Wenn dann die Voraussetzungen für die deutsche KVdR erfüllt waren, dann wir die deutsche KK einen E 121 ausstellen.

Damit wandert man dann zur ital. KK und bittet um Betreuung nach ital. Leistungsrecht.

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 14.02.2010, 13:11

Hallo,

hier findet man Informationen zum Thema: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/p ... entner.pdf

MfG

ratte1
Zuletzt geändert von ratte1 am 14.02.2010, 19:16, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 14.02.2010, 13:41

Hallo,
also ich hatte einen Fall bei mir in der Geschäftsstelle da lief das so, der ist mit seiner gesamten Familie (er war Italiener) nach Italien verzogen, hat also seinen Erstwohnsitz in Deutschland aufgegeben - wir erhielten dann von der italienischen Krankenkasse die Anforderung des E 121, den haben wir dann ausgestellt und gut war es - er wird zwar immer noch bei uns als Mitdlied (KVdR-versichert) geführt, hat aber keine KVK erhalten - wenn er oder seine Familie nach Deutschland kommt, erhält er aus Italien den E111 (meine ich jedenfalls, mich erinnern zu können).
Gruß
Czauderna


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