Bin im Ausland - brauche ich GKV?

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Chris80
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Bin im Ausland - brauche ich GKV?

Beitragvon Chris80 » 14.02.2010, 08:09

Hallo,

habe zum 31.12.2009 meinen Job gekündigt und bin in Asien unterwegs.
Ich habe, wie es sich für einen guten deutschen Bürger gehört, eine Auslands KV abgeschlossen für 12 Monate.
Jetzt hat mich die IKK angeschrieben mit nem Fragebogen wo ich wäre, was ich mache usw.
Das geht die doch gar nichts an!
Meine Mom kann doch einfach einen Wisch dahin schicken, dass ich bei einer anderen privaten Versicherung unter gekommen bin (ist meine Auslands KV privat? Habe STA Travel).

Es schickt ja schon wenn die KV alle meine Krankendaten hat, die müssen ja nicht noch meinen ganze Lebenslauf tracken können!

Danke schon mal.
Bye, Chris

Dipling
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Beitragvon Dipling » 14.02.2010, 09:16

Das Problem ist, dass mit der Kündigung des Jobs nicht automatisch die Mitgliedschaft in der Krankenkasse endet. Formal kann und muss die Kasse auf den Nachweis einer Folgeversicherung bestehen - oder aber auf den Nachweis der Wohnsitzverlegung ins Ausland.
Ein Lebenslauf wäre sicherlich übertrieben, aber einen Nachweis der Wohnsitzverlegung oder einer privaten Auslandskrankenversicherung (Dauer mindestens 42 Tage, von der Art her vergleichbare Leistungen wie in der GKV - unter den Voraussetzungen gilt diese als andere Absicherung im Krankheitsfall) kann die Kasse verlangen.

Eine private Auslandskrankenversicherung gilt formal übrigens nicht als herkömmliche PKV, weshalb nach der Rückkehr nach Deutschland wieder die Versicherungspflicht in der GKV greift.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.02.2010, 11:38

Also, Deine Mom kann dem modernen Sozialstaat Deutschland nur dann entfliehen, wenn sie entweder den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt hier in Deutschland aufgibt.

Ansonsten gibt es in Deutschland eine Versicherungspflicht!

Will heißen, wenn sie ihre Wohnung hier beibehält, sieht es nicht gut aus. Sie sollten dann versuchen, den Wohnsitz in Deutschland als 2. Wohnsitz zu deklarieren. Der 1. Wohnsitz sollte im Ausland sein.

Aber dann klappt aber auch nicht die Auslandskrankenversicherung, weil diese von einem Hauptwohnsitz in Deutschland ausgeht.

Die einzigste Chance dürfte die sog. Anwartschaftsversicherung in Deutschland sein. Hier ist der Beitrag auf ca. 40,00 Euro zu reduzieren, wenn man sich länger als 3 Monate im Ausland aufhält!


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