Witwenrentenbezug u. Selbständigkeit, auf was muß ich achten

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maui
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Witwenrentenbezug u. Selbständigkeit, auf was muß ich achten

Beitragvon maui » 17.02.2010, 14:09

Hallo !

Ich bin als Rentner pflichtversichert, beziehe Witwenrente sowohl aus der gesetzlichen Rentenversicherung als auch Witwenrente aus der Unfallrentenversicherung. Was muß ich beachten, wenn ich eine selbständige Tätigkeit beginnen möchte, die nicht mehr als ca. 8 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt und mit ca. 250 Euro/Monat Reingewinn gerechnet wird. Muß ich dies meiner Krankenkasse anmelden ? Muß ich mit extra Beiträgen zur Krankenkasse rechnen und wie hoch würden die dann sein ?

Vielen Dank schon mal im voraus für Eure Antworten.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.02.2010, 18:46

Tja, wenn man als versicherungspflichtiger Rentner eine geringfügige selbständige Tätigkeit aufnimmt, dann muss man hiervon auch leider selber Beiträge an die Kasse zahlen.

Wenn die Einnahmen unterhalb von 127,75 Euro monatlich liegen, dann zahlt man nix.

Liegen die Einnahme darüber, dann muss man hiervon 15,5 % für die Kv. und 1,95 % (wenn Kinder vorhanden) für die Pv. an die Kasse zahlen.


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