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Krankenversicherungspflicht? nachzahlen?

Verfasst: 03.03.2010, 16:59
von Beach6
Hallo Zusammen,

Ich habe folgendes Problem, ich habe am 19.02.2010 einen brief von der AOK bekommen wo drinnen steht das ich noch 694,93€ nachzahlen soll für den Zeitraum 01.09.2009 bis 31.01.2010 für die Krankenversicherungspflicht und pflegeversicherungspflicht.

Ich war von 01.08.2009 bis 14.08.2009 in der schule (fachoberschule für Techik) habe diese abgebrochen weil es zu schwer war.

Habe dann seit 01.09.2009 bis 30.11.2009 in einem Kiosk für 400€ basis gearbeitet und von 18.01.2010 bis 24.02.2010 IN einen Bildungsgesselschaft damit ich nicht mehr als arbeitslos gelte.

Ich bin seit April diesen jahren 23 jahre alt also 1986 Geboren, und somit laut Sachbearbeiterin der AOK nicht mehr Familienversicherungspflichtig, also nicht mehr über mein Vater versichert.

"Der Bemessung der beiträge liegt ein Monatliches Einkommen in Höhe von 840,00€ und ab 01.01.2010 851,67 € zugrunde (gesetzlicher Mindestwert) Sollte sich das der Beitragsbemessung zugrunde gelegte einkommen ändern, bitte wir um Information"

Ich glaube ich hatte bei einem schreiben was sie mir geschickt haben ausversehen Arbeitsentgelt (Gehalt, Lohn,Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.) 800€ angegeben, was natürlich ein ausversehen war, kann es damit zusammen hängen?

Ich kenne mich leider nicht damit aus und hoffe das ihr mir weiter helfen könnt, da ich zurzeit arbeitslos bin und kein einkommen habe und nicht weiss wie ich das bezahlen soll.

Ich habe 1Monat zeit Mündlich oder Schriftlich Wiederspruch einzulegen, weiss einer was ich schreiben soll oder machen soll damit ich den Betrag nicht bezahlen muß.

Ich bin für jede hilfe sehr dankbar und hoffe das ihr mir weiter helfen könnt.

Mit besten Dank im voraus
beach6

Verfasst: 03.03.2010, 18:21
von Czauderna
Hallo,
ja, das mit den 23. Jahren und dem Ende der Familienversicherung stimmt.
Eine Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr zzgl. einer evtl. Wehr- oder Zivildienstzeit (bei Männern) ist nur bei Studenten/Fach- oder Fachhochschülern möglich. Ansonsten muss sich der Betreffende selbst versichern und die von der Kasse genannten Beiträge bzw. Bemessungsgrenze für diese Beiträge ist auch korrekt, d.h., selbst bei 0,00€ Einkommen fällt dieser Mindestbeitrag an. Um das zu verhindern gibt es nur zwei Möglichkeiten - Studium oder einer der genannten Schulausbildung oder einen Job über 400,00 €.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 03.03.2010, 20:24
von heinrich
der Beitrag ist richtig berechnet.

auch ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, will heißen, es bleibt bei der Zahlungspflicht.

Ich kann nur empfehlen, dass man ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter führt.

Ratenenzahlung für den Rückstand vereinbart und den laufenden Beitrag (wird wohl 140.53 EUR sein) auch laufend zahlt.

Verfasst: 04.03.2010, 19:20
von Beach6
Danke erstmal für die schnelle Antworten,
hab mal irgendwo gelesen das man ermäßigung beantragen kann, oder gilt das nicht bei meinem fall, muß ich nicht die beiträge nach meinem 23 lebensjahr bezahlen? also von 04.2010 bis 09.2010?

Mit besten Dank im voraus
Beach6

Verfasst: 08.03.2010, 17:24
von Beach6
weiß keiner ob ich den zeitraum von 04.2010 bis 09.2010 nachzahlen muß?
Kann ich irgendwie ermäßigung beantragen?

Mit besten Dank im voraus
Beach6

Verfasst: 08.03.2010, 19:02
von Rossi
Du wirst wohl zahlen müssen.

Verfasst: 12.03.2010, 14:45
von Beach6
Danke für eure Antworten.
wie ist das wenn ich die Versicherung wechsel?

Gerne auch PN.

Vielen Dank im voraus
Beach6