Nachzahlung berechtigt?? / Toleranzfrist nach Ausbildung??

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evebrasil
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Nachzahlung berechtigt?? / Toleranzfrist nach Ausbildung??

Beitragvon evebrasil » 04.03.2010, 13:11

Hallo,

ich habe ein Problem mit meiner Krankenkasse und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Folgendes:

Ich habe im Juli letzten Jahres meine Ausbildung beendet. Ich war während meiner Ausbildung freiwillig versichert, da ich keine Eltern mehr habe, und hatte glücklicherweise den Schülertarif bei dem ich nur 68 € zahlen musste.
Im August, als meine Ausbildung beendet war, hatte ich keinen Job, war aber auch nicht als Arbeitslos gemeldet. Ich war für 2 Monate im Ausland und hatte eine Auslandsversicherung über den ADAC. Deswegen habe ich mir über die Krankenkasse keine Gedanken gemacht. Als ich im Oktober wieder hier war, hatte ich einen Teilzeitjob, bei dem ich über den Arbeitgeber versichert war.

Nun errechnete mir meine Krankenkasse (AOK), für den Zeitraum August und September pauschal den Beitrag für einen nichtverdienenden Versicherten, der sich anscheinend auf 138,50 € beläuft, und verlangt jetzt von mir eine Nachzahlung in Höhe von 277 €. :shock:
Ist das berechtigt???
Ich habe nämlich mal etwas davon gehört dass bei Schülern eine 3-Monatige Toleranzfrist nach der Ausbildung besteht, d.h. dass der Schülertarif für 3 Monate bestehen bleibt, bis der Versicherte einen Job findet.
Stimmt das??

Herzlichen Dank für jede Antwort!!!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 04.03.2010, 18:13

Bis zum 31.12.2008 konnte jede Krankenkasse selber die sog. Beitragbemessung für freiwillig Versicherte in der eigenen Satzung regeln.

Aber seit dem 01.01.2009 ist dies leider vorbei. Hier regelt nämlich der Spitzenverband Bund der Krankenkasse in ganz Deutschland einheitlich die Beitragsbemessung.


Und so eine Übergangsvorschrift ist leider in den einheitlichen Grundsätzen nicht enthalten.

Wie es allerdings in der Praxis vor Ort bei den Kassen (vielleicht abweichende Regelungen) aussieht, weiss ich nicht. Kann ich mir allerdings auch nicht vorstellen.


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