Mindestbeitrag
Verfasst: 17.03.2010, 21:03
Hallo alle zusammen,
ich schreibe euch mal mein Problem.
Ich kündigte zum 23.07.08 und war dadurch in einer sperrzeit von 3 Monaten fürs Alg.
Die Sperrzeit wurde zum ende des Jahres 2008 aufgehoben, aber die KV wurde erst ab den 25.08.08 durch das Arb.amt bezahlt.
Nun nahm ich ein Routinuntersuchung mit meiner Tochter am 6.08.08 beim Kind.arzt in Anspruch, dadurch kam die KV drauf das für diesen einen Monat ein Beitrag offen wäre.
1, Wenn ich durch den letzten Lohn Beitrag bezahlt habe, hat die KV nicht noch ne Nachwirkfrist von 4 Wochen ?
Am 10.3.10 bekam ich Post das mein Widerspruch bei KV , IKK-Sachsen unwirksam wäre und somit eine Mindestbemessungsgrundlage von 828,33 euro zugrunde gelegt wurde und somit einen Beitrag von 124,38 euro zu begleichen hätte.
2,Ich lebe seit ende 2008 im Ausland, wie weit kann die Kv bei einer
Vollstreckung wirksam werden?
3, Auch Kontopfändung, da ich noch eins in Deutschland habe.
Vielen Dank im voraus,
MFG
ich schreibe euch mal mein Problem.
Ich kündigte zum 23.07.08 und war dadurch in einer sperrzeit von 3 Monaten fürs Alg.
Die Sperrzeit wurde zum ende des Jahres 2008 aufgehoben, aber die KV wurde erst ab den 25.08.08 durch das Arb.amt bezahlt.
Nun nahm ich ein Routinuntersuchung mit meiner Tochter am 6.08.08 beim Kind.arzt in Anspruch, dadurch kam die KV drauf das für diesen einen Monat ein Beitrag offen wäre.
1, Wenn ich durch den letzten Lohn Beitrag bezahlt habe, hat die KV nicht noch ne Nachwirkfrist von 4 Wochen ?
Am 10.3.10 bekam ich Post das mein Widerspruch bei KV , IKK-Sachsen unwirksam wäre und somit eine Mindestbemessungsgrundlage von 828,33 euro zugrunde gelegt wurde und somit einen Beitrag von 124,38 euro zu begleichen hätte.
2,Ich lebe seit ende 2008 im Ausland, wie weit kann die Kv bei einer
Vollstreckung wirksam werden?
3, Auch Kontopfändung, da ich noch eins in Deutschland habe.
Vielen Dank im voraus,
MFG