Hallo zusammen,
folgende Situation:
Ich bin pflichtversichert in der GKV. meine Freundin ist als Studentin über ihre Eltern (Beamte) privat krankenversichert. Wir haben zusammen ein Kind (familienversichert über mich), für das sie als Studentin Elterngeld (300 Euro Mindestsatz) bezieht. Sie hat kein weiteres Einkommen.
Die Versicherung über ihre Eltern ist bald nicht mehr möglich (Altersgrenze), so dass sie eine studentische PKV abschließen müsste.
Zu ihrem Abschluss fehlt ihr noch die Diplomarbeit. Die Uni erlaubt nun ausdrücklich das Schreiben von Abschlussarbeiten, wenn man sich wegen der Erziehung eines eigenen Kindes hat beurlauben lasen.
Nun meine Frage:
Besteht die Möglichkeit, dass meine Freundin über mich in die Familienversicherung der GKV kommt, wenn sie sich beurlauben lässt und wir heiraten?
Vielen Dank im Voraus
Familienversicherung für beurlaubte Studentin, vorher PKV
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Hm, ratte1, ich bin ja kein Sofa.
Aber es dürfte doch wohl so gewesen sein, dass die Freundin damals einen Antrag auf Befreiuung der studentischen Pflichtversicherung gestellt hat. Sie wollte ja in der priv. Kv. verbleiben. Ist ja okay!
Tja, und nu dürfte dieser Befreiungsantrag ihr vielleicht das Genick brechen. Denn diese Befreiung gilt für die Dauer der Studiums und kann auch nicht widerrufen werden.
Damit ist eine Familienversicherung leider nicht möglich.
Dürfte sich aus § 10 SGB V ergeben:
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
...
3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
Hast Du dort andere Informationen, vieleicht ist das Urlaubssemester ja ein Aufhänger?!
Aber es dürfte doch wohl so gewesen sein, dass die Freundin damals einen Antrag auf Befreiuung der studentischen Pflichtversicherung gestellt hat. Sie wollte ja in der priv. Kv. verbleiben. Ist ja okay!
Tja, und nu dürfte dieser Befreiungsantrag ihr vielleicht das Genick brechen. Denn diese Befreiung gilt für die Dauer der Studiums und kann auch nicht widerrufen werden.
Damit ist eine Familienversicherung leider nicht möglich.
Dürfte sich aus § 10 SGB V ergeben:
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
...
3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
Hast Du dort andere Informationen, vieleicht ist das Urlaubssemester ja ein Aufhänger?!
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- Postrank7
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Hallo,
m.E. ja. Bei Aufnahme der Familienversicherung wird abgefragt, ob sich der potientelle FAMI in Schul-, Berufsausbildung oder Studium befindet, gleichzeitig ist die letzte KV anzugeben. Wenn das Studium angegeben wurde, müsste spätestens bei Angabe der bisheigen privaten KV bei jeder/m SachbearbeiterIn die Alarmglocken schrillen...
MfG
ratte1
m.E. ja. Bei Aufnahme der Familienversicherung wird abgefragt, ob sich der potientelle FAMI in Schul-, Berufsausbildung oder Studium befindet, gleichzeitig ist die letzte KV anzugeben. Wenn das Studium angegeben wurde, müsste spätestens bei Angabe der bisheigen privaten KV bei jeder/m SachbearbeiterIn die Alarmglocken schrillen...
MfG
ratte1
Zuletzt geändert von ratte1 am 21.03.2010, 15:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo zusammen,
dass die Familienversicherung während des Studiums nicht möglich ist war uns schon klar, deshalb auch die Beurlaubung.
Die Frage ist also ob ein Urlaubssemester "während des Studiums" ist.
Für ihre PKV ist ein Urlaubssemester offensichtlich kein Teil des Studiums was sich dadurch äußert, dass der Studententarif in diesem Fall nicht möglich ist.
Auf jeden Fall schon mal Danke für die schnellen Antworten!
dass die Familienversicherung während des Studiums nicht möglich ist war uns schon klar, deshalb auch die Beurlaubung.
Die Frage ist also ob ein Urlaubssemester "während des Studiums" ist.
Für ihre PKV ist ein Urlaubssemester offensichtlich kein Teil des Studiums was sich dadurch äußert, dass der Studententarif in diesem Fall nicht möglich ist.
Auf jeden Fall schon mal Danke für die schnellen Antworten!
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