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KV bei Auslandsaufenthalt nach dem Studium

Verfasst: 07.04.2010, 10:06
von Plastikman
Hallo,

Ich möchte erstmal mein Vorhaben schildern.

Ich werde im Juli 27. Deshalb werde ich bis Oktober 2010 mehr als 12 Monatsbeiträge zur studentischen Versicherung bei der BKK Futur (also eine GKV?) gezahlt haben.
Am 5. Oktober 2010 werde ich meine Diplomarbeit abgeben, bin dann also kein Student mehr. Mitte Oktober 2010 möchte ich gerne 3 Monate verreisen.

Ich weiß, dass ich mich freiwillig weiterversichern KANN.
Jetzt frage ich mich, ob ich die ca. 2 wochen plus die 3 Monate in Deutschland versichert sein MUSS. Ich bin ja die Zeit nichtmal in Deutschlan.
Welche Nachteile und Möglichkeiten hätte ich, würde ich dies nicht zu tun?

Ich weiß, dass ich erstmal 3 Monate Zeit habe mich zu entscheiden, mich freiwililg weiterzuversichern. Aber wenn ich mich dann nach 3 Monaten entscheide, muss ich den Beitrag rückwirkend zahlen, oder? (Ergo ich zahle eigentlich durchgehend)

Sollte ich mich arbeitslos (also ohne Bezüge melden) so lange ich im Ausland bin? Welche Vor-/Nachteile bringt es überhaupt sich arbeitslos zu melden ohne Bezüge zu erhalten.


Mir ist es irgendwie einfach ein Dorn im Auge so viel KV zu zahlen, wenn man die Leistungen niemals in Anspruch nehmen kann, weil man nicht da ist, und ob man IMMER versichert sein muss.


Vielen Dank für Eure Hilfe

Verfasst: 07.04.2010, 20:48
von Rossi
Ob Du dich jetzt arbeitslos meldest oder nicht, spielt keine Geige. Allein durch die Arbeitslosmeldung bist Du nämlich nicht versichert. Ferner geht eine Arbeitslosmeldung sowie so nicht, weil Du hierfür dem sog. Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst. Wenn man 3 Monate durch die Gegend reist, dann steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Da Du offensichtlich sowohl Deinen Wohnsitz als auch gewöhnlichen Aufenthalt noch in Deutschland weiterhin hast, unterliegst Du der Versicherungspflicht.

Ich würde Dir eine freiw. Kv. empfehlen. Wenn Du mindestens 3 Monate im Ausland bist (kein EU-Land oder Beitrittsland) dann kannst Du die freiw. Kv. auf den sog. Anwartschaftsbeitrag (ca. 40,00 Euro) monatlich senken.

Verfasst: 08.04.2010, 12:03
von Plastikman
Also beim Arbeitslos sein, ohne Bezüge kriegen, muss man sich NICHT in D aufhalten. Man darf da so lange Urlaub machen wie man will.
Aber ist richtig, bringt nur was für die Rentenversicherung.

Ich unterliege also der Versicherungspflicht, das wollte ich wissen.

Weißt du zufällig welche Kassen oder ob alle Kassen diese Anwartschaftbeitrag gewähren? Werde natürlich auch mal meine fragen, aber es schadet nicht mehrere Kassen auszukundschaften ^^.

40€ wären nämlich wirklich ertragbar. Rechne gerade noch mit den vollen 120€ die wohl freiwillige KVs kosten.

Verfasst: 09.04.2010, 13:26
von Plastikman
Ich war gerade bei der Techniker Krankenkasse.
Der Vertreter meinte, dass ich gar nicht versichert sein müsste für die Zeit, die ich nicht hier bin.

Der einzige Nachteil wäre eben, dass ich mich nach den 3 Monaten nicht mehr freiwillig versichern könnte, bzw. erst wenn ich wieder 1 Jahr gezahlt habe.
Das hätte aber keinen Einfluss auf die Pflichtversicherung, die ich eben bei einem Job oder eben bei Sozialhilfe hätte.

Kann das so stimmen?