Nachzahlung AOK

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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aho-ev
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Nachzahlung AOK

Beitragvon aho-ev » 08.04.2010, 12:20

Hallo Leute,
ich habe folgende Situation:
Am 30.6.2008 hat mich mein damaliger Arbeitgeber aus der gesetzl. KV abgemeldet (Arbeitsverhältnis endete). Kurz darauf bekam ich von der AOK ein Schreiben, ich solle mich freiwillig weiterversichern ect.

Dummerweise habe ich dieses Schreiben ignoriert und mich NICHT weiterversichert.

Seit dem 1.4.10 bin ich wieder in einem Arbeitsverhältnis, mein neuer AG hat mich auf meinen Wunsch bei der DAK angemeldet.

Meine Frage nun:
Die 21 Monate "versicherungsfreie Zeit" werde ich wohl nachzahlen müssen - ich war in dieser Zeit nicht erwerbstätig (auch nicht freiberufl. oder selbstständig) und nicht als Arbeitslos gemeldet.
Habe ich bei der DAK Versicherungsschutz oder bekomme ich erst Versicherungsschutz wenn die Nachzahlung an die AOK erledigt ist??

Nach welchem Satz muss ich nun die Nachzahlung berechnen? Ist das der Satz für freiwillig Versicherte oder welcher Satz greift hier??

aho-ev
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Beitragvon aho-ev » 08.04.2010, 19:55

Hat keiner eine antwort auf meine Frage :-k

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Beitragvon Vergil09owl » 08.04.2010, 21:48

Das Problem ist ein wenig schwierig, denn wenn die DAK die VVz prüfen sollte, müßtte ggf die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Br. 13 geprüft werden.
dDe Frage ist nun ist die Mitgliedschaft bei der DAK zustande gekommen und hat sich die AOK schon mal wieder gemeldet?

Gruß
Vergil

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Beitragvon Rossi » 08.04.2010, 22:20

Nun denn, Versicherungsschutz hast Du auf jeden Fall. Denn die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt löst kraft Gesetz eine Pflichtmitgliedschaft aus und kann nicht zurückgewiesen werden.

Gretchenfrage, welche Kasse ist hier für die Pflichtmitgliedschaft gegen Arbeitsentgelt zuständig? Die AOK oder die DAK?

Die Rechtsprechung ist sich dort noch nicht so ganz einig.

Warte doch erst einmal ab, was die DAK macht!

aho-ev
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Beitragvon aho-ev » 08.04.2010, 22:34

Vergil09owl hat geschrieben:und hat sich die AOK schon mal wieder gemeldet?

Gruß
Vergil

Nein - bis auf das Schreiben vom Juli 08 in dem die AOK mir anbietet mich freiwillig weiter zu versichern, kurz darauf die Einziehung der Karte (weil ich auf das 1. Schreiben nicht reagiert habe), habe ich von der AOK niemals wieder was gehört.

aho-ev
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Beitragvon aho-ev » 08.04.2010, 22:37

Rossi hat geschrieben:Gretchenfrage, welche Kasse ist hier für die Pflichtmitgliedschaft gegen Arbeitsentgelt zuständig? Die AOK oder die DAK?

Ich habe mir gedacht, dass der Versicherte Arbeitnehmer, also ich, die Kasse frei wählen kann und habe deshalb dem Arbeitgeber die DAK als Kasse genannt bei der er mich anmelden soll.

Rossi hat geschrieben:Warte doch erst einmal ab, was die DAK macht!

Das hab ich mir auch gedacht - ich wollte nur vorab mal eine etwaige Richtung haben, wie das Ganze verlaufen könnte.
Aber wenn die Sache nicht so ganz einfach ist - so scheint mir das jetzt doch zu sein - wird wohl erst mit der Reaktion der DAK auf die Anmeldung der nächste Schritt sichtbar werden.

Danke für eure Antworten.
Ich melde mich wieder sobald ich Neues weiß.

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Beitragvon aho-ev » 08.04.2010, 22:43

Ähem...mir fällt dabei noch was auf:
Was ist jetzt mit den 21 Monaten in denen ich eben NIRGENDS krankenversichert war???
Das ist ja eines meiner 2 Probleme: Muss ich nachzahlen, wenn ja wie wird der Beitragssatz berechnet? Ich bin ja weder Freiberufler, noch freiwillig Versicherter gewesen und habe kein Einkommen erzielt in den letzten 21 Monate (ich hab von Freunden gelebt).

Was meint ihr dazu?

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Beitragvon Rossi » 08.04.2010, 22:55

Also, bei der DAK musst Du definitiv nicht nachzahlen.

Wenn, dann nur bei der AOK, weil diese Kasse für die Kralle zuständig ist.

Da Du damals die Möglichkeit hattest, Dich freiwillig zu versichern und darauf auch explizit hingewiesen worden bist, scheidet eine evtl. Ermäßigung schon mal aus. Damit dürftest Du beim Mindestbeitrag (ca. 140,00 Euro monatlich) landen!

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Beitragvon Vergil09owl » 09.04.2010, 08:02

Hm im Priznip dürfte da eigentlich erst denn was passieren wenn die AOK sich, meldet eher nicht.

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Beitragvon aho-ev » 09.04.2010, 09:33

Vergil09owl hat geschrieben:Hm im Priznip dürfte da eigentlich erst denn was passieren wenn die AOK sich, meldet eher nicht.

Dann werde ich erstmal keine schlafenden Hunde wecken - mir ging es primär vor allem um den Versicherungsschutz bei der DAK durch Zahlung der laufenden Beiträge.
Altlasten kann man sicherlich in adäquaten Raten zurückführen wenn die AOK sich irgendwann mal an mich erinnert... :pb:

Vielen Dank für Eure Antworten

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Beitragvon Czauderna » 10.04.2010, 15:19

aho-ev hat geschrieben:
Vergil09owl hat geschrieben:Hm im Priznip dürfte da eigentlich erst denn was passieren wenn die AOK sich, meldet eher nicht.

Dann werde ich erstmal keine schlafenden Hunde wecken - mir ging es primär vor allem um den Versicherungsschutz bei der DAK durch Zahlung der laufenden Beiträge.
Altlasten kann man sicherlich in adäquaten Raten zurückführen wenn die AOK sich irgendwann mal an mich erinnert... :pb:

Vielen Dank für Eure Antworten


Hallo,
nun, entscheidend wird tatsächlich sein wie deine neue Kasse das händelt - sie muss eigentlich von dir einen lückenlosen Nachweis deines Versicherungsschutzes ab dem 01.04.2007 fordern - kannst du diesen nicht führen muss sie dich an deine letzte Kasse verweisen also entgegen deinem Wunsche die Mitgliedschaft ablehnen und dem Arbeitgeber keine Mitgliedsbescheinigung nach § 174 SGB. V. zusenden -
dann bleibt dir nur der Gang zur AOK und dann dort die Nachzahlung.
Abwarten und auf die neue Kasse "hoffen" ist sicher die momentan praktibelste und aus deiner Sicht heraus auch beste Lösung.
Gruß
Czauderna


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