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Beiträge nicht gezahlt, Versicherungsschutz?
Verfasst: 12.04.2010, 11:15
von nomen5678
Hallo,
mein Kumpel benötigt dringend hilfe.
Die Geschichte:
bis vor ca. einem Jahr bekam mein Kumpel Hartz4. Eine Verlängerung der Bezüge war nicht möglich. Die GKV forderte ihn daher auf den Basistarif zu nutzen. Jedoch ist der Antrag bei der Versicherung nicht angekommen. Eine Abmeldung hat er nie bekommen und selbst die Karte hat er noch. Nun ist die Frage ob er nach ca. 1 Jahr ohne Beitragszahlung trotzdem noch versichert ist? Am Samstag hatte er die Dienste eines Krankenhauses in Anspruch nehmen müssen. Nun stellt sich ihm die Frage ob er, quasi Rückwirkend versichert ist, bzw. ob er jetzt einfach die Beiträge von einem Jahr nachzahlt oder zu einer neuen GKV geht und stillschweigen bewahrt. Wie sieht es mit der Strafe bei nichtversicherung aus? Bekommt er die trotz Nachzahlung?
Trägt die GKV nicht auch eine gewisse Verantwortung das er zur Zahlung der Beiträge aufgefordert werden muss. Ist der GKV ein Fehler unterlaufen, was die GKV nun zur Zahlung der anfallenden Behandlungskosten verpflichtet, weil er nie eine Abmeldung bekommen hat?
Für schnelle Hilfe sind wir sehr dankbar.
Re: Beiträge nicht gezahlt, Versicherungsschutz?
Verfasst: 12.04.2010, 11:33
von Czauderna
nomen5678 hat geschrieben:Hallo,
mein Kumpel benötigt dringend hilfe.
Die Geschichte:
bis vor ca. einem Jahr bekam mein Kumpel Hartz4. Eine Verlängerung der Bezüge war nicht möglich. Die GKV forderte ihn daher auf den Basistarif zu nutzen. Jedoch ist der Antrag bei der Versicherung nicht angekommen. Eine Abmeldung hat er nie bekommen und selbst die Karte hat er noch. Nun ist die Frage ob er nach ca. 1 Jahr ohne Beitragszahlung trotzdem noch versichert ist? Am Samstag hatte er die Dienste eines Krankenhauses in Anspruch nehmen müssen. Nun stellt sich ihm die Frage ob er, quasi Rückwirkend versichert ist, bzw. ob er jetzt einfach die Beiträge von einem Jahr nachzahlt oder zu einer neuen GKV geht und stillschweigen bewahrt. Wie sieht es mit der Strafe bei nichtversicherung aus? Bekommt er die trotz Nachzahlung?
Trägt die GKV nicht auch eine gewisse Verantwortung das er zur Zahlung der Beiträge aufgefordert werden muss. Ist der GKV ein Fehler unterlaufen, was die GKV nun zur Zahlung der anfallenden Behandlungskosten verpflichtet, weil er nie eine Abmeldung bekommen hat?
Für schnelle Hilfe sind wir sehr dankbar.
Hallo,
ob bei der GKV ein Fehler passiert ist, darüber kann man geteilter Meinung sein. Offenbar war es doch so dass die Kasse den Betroffenen nach Abmeldung durch die ARGE auf die Weiterversicherung aufmerksam gemacht hat. Der Antrag auf Weiterversicherung wurde abgeschickt (?)
und ist nicht bei der Kasse eingegangen. Daher kam es zu keiner Weiterversicherung - wo lag da der Fehler bei der Kasse ??. Wieso hat sich der Betroffene nicht gewundert dass keine Beitragsforderung der Kasse einging und hat bei der Kasse nachgefragt ???
Die Tatsache, dass er die Karte der Kasse noch in seinem Besitz hat heisst aber noch lange nicht dass er sie auch benutzen darf.
Was seine Versicherung angeht, ja, er muss sich rückwirkend versichern und auch die Beiträge nachzahlen.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 12.04.2010, 11:56
von nomen5678
ok um die Rückversicherung wird er wohl nicht drum rum kommen, bleibt zu hoffen das die GKV den Betrag monatlich stunden lässt.
Wie sieht es mit der Strafe aus wird er dann trotzdem eine bekommen?
Was ist mit der Behandlung vom Samstag muss die Kasse diese dann auch bezahlen?
Schuld der Krankasse sehen wir darin das keine ordnungsgemäße Abmeldung gekommen ist und die Karte nicht eingezogen wurde.
Verfasst: 12.04.2010, 19:34
von Czauderna
nomen5678 hat geschrieben:ok um die Rückversicherung wird er wohl nicht drum rum kommen, bleibt zu hoffen das die GKV den Betrag monatlich stunden lässt.
Wie sieht es mit der Strafe aus wird er dann trotzdem eine bekommen?
Was ist mit der Behandlung vom Samstag muss die Kasse diese dann auch bezahlen?
Schuld der Krankasse sehen wir darin das keine ordnungsgemäße Abmeldung gekommen ist und die Karte nicht eingezogen wurde.
Hallo,
wenn er das mit der Kasse bezüglich der Nachzahlung sofort klärt wird auch die Kasse die Behandlung zahlen und wenn es ein Notfall war dann sowieso.
Eine ordnungsgemässe Abmeldung scheint vorgelegen zu haben, denn sonst hätte die Kasse nicht auf die Möglichkeit der Weiterversicherung hingewiesen.
Wie sich das mit dem Einzug der Karte verhält kann man aus der Ferne nicht so sagen - ich kenne es so, dass wir mindestens zweimal die Karten schriftlich zurückfordern - dann ist Ende - sperren kann man die KVK leider nicht.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 12.04.2010, 20:31
von heinrich
nur mal so aus Spaß (nein eigentlich Ernst).
Die Karte DARF man ja nur benutzen, wenn man Mitglied ist.
Ansonsten eben nicht. Bei der Unterschrift beim Arzt bestätigt man ja auch, dass man Mitglied ist
und eben nicht, dass man (noch) im Besitz einer Karte ist.
gell.
Ich erkläre meinen Versicherten dann immer.
"Immer mitdenken und dann wenn keiner für Euch Beiträge zahlt (ALG I oder ALG II) wachsam sein und selbst auf die Idee kommen, dass man Beiträge zahlen muss".
Verfasst: 16.04.2010, 22:17
von Rossi
Nun denn,
"Immer mitdenken und dann wenn keiner für Euch Beiträge zahlt (ALG I oder ALG II) wachsam sein und selbst auf die Idee kommen, dass man Beiträge zahlen muss".
Ich glaube nicht, dass die Sozialrichter diese Denkweise teilen! Sie gehen immer von der Aufklärungs- und Beratungspflicht der Kassen aus. So ist es zumindest bei uns in NRW. Also die Versicherte sind immer so zu stellen, als wenn sie ganz dumm sind. Sie können nicht alles wissen oder riechen. Da ist die Kasse gefordert.
Von daher sehe ich hier die Kasse defintiv auch in der Pflicht. Ähnliche Sachverhalte - was die Beratung und Aufklärung angeht - haben die Sozialhilfeträger schon vor Jahren im Rahmen der Entscheidung der SG´s um die Ohren gehauen bekommen. Es waren damals unsere Babyjahre.
Wenn die Kasse noch nicht einmal die Kv-Karte zurückgefordert hat und nichts weiteres veranlasst, na ja!
Verfasst: 16.04.2010, 23:19
von heinrich
hi rossi,
die Sache mit dem Mitdenken war natürlich kein rechtlicher Hinweis,
sondern ein menschicher Hinweis.
Da man immer für sich selbst verantwortlich ist (ist wieder kein rechtlicher Hinweis)
ist es IMMER besser, dass man sich nicht immer auf andere verlässt (Krankenkassen), sondern auch selbst mitdenkt.
Was die Sache mit zurück geforderten KV-Karte angeht (oder sonst mit Schreiben mit denen man etwas von Menschen haben will wie z.B. Beiträgen)
kann ich aus meiner reichhaltigen Erfahrung nur schildern
unangenehme Sachen kommen "kurioserweise" bei Menschen oft nicht an
Senden wir dann aber ein Schreiben, wo wir nach einer Kontonummer für eine Erstattung fragen. Da glaubt man nicht, wie schnell sich so ein Kunde meldet.
Rechtlich natürlich vollkommen richtig: KK hat Beratungspflicht. Keine Frage
Verfasst: 16.04.2010, 23:36
von Rossi
Nun denn Heinrich,
Rechtlich natürlich vollkommen richtig: KK hat Beratungspflicht. Keine Frage
Genau so sieht es aus!
Ich kann mich noch gut an die sog. Babyjahre erinnern.
Wir hatten zahlreiche Fälle, wo die Kasse die freiw. Kv. - innerhalb der 3 Monatsfrist - abgelehnt hatte, nur weil angeblich die Beitrittsanzeige zur freiw. Kv. nicht fristgerecht angezeigt wurde.
Die erste Frage des Richters war immer; "wurde der Kunde auf die Möglichkeit einer freiw. Kv. durch die Kasse hingewiesen"?
Die Kasse sagte, nööh! Es gibt ein Gesetz, dort steht es drinne; wir müssen nicht beraten. Gesetze gelten mit der Veröffentlichung als bekannt gegeben!
Nach dem 3. Verfahren fragte die Richterin die gleiche Kasse; sorry; wie oft sollen wir uns noch hier treffen, damit sie endlich mal begreifen, dass sie einen Beratungs- und Aufklärungsauftrag (Verankerung in § 13/14 SGB I) haben! Danach war ein Schweigen im Gerichtssaal festzustellen!