abmelden von der versicherungspflicht!
Verfasst: 06.02.2007, 13:25
bin derzeit in der gesetzlichen kv und komme seit ende letzten jahres über die beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsentgeltgrenze. mein arbeitgeber hat mich bislang jedoch nicht als nicht mehr versicherungspflichtig gemeldet!
- ist der abeitgeber dafür zuständig oder muss ich mich darum kümmern?
kann ich von der kv rausgeschmissen werden wenn ich mich nicht als freiwillig versichert melde?
bei mir ist es insofern von interesse da ich ab 04/07 in mutterschutz und elternzeit gehe und sich da ja unterschiede zwischen pflichtversichert und freiwillig versichert ergeben. ich würde also am liebsten stillschweigen und hoffen das ich als pflichtversichert weiterlaufe.....
- ist der abeitgeber dafür zuständig oder muss ich mich darum kümmern?
kann ich von der kv rausgeschmissen werden wenn ich mich nicht als freiwillig versichert melde?
bei mir ist es insofern von interesse da ich ab 04/07 in mutterschutz und elternzeit gehe und sich da ja unterschiede zwischen pflichtversichert und freiwillig versichert ergeben. ich würde also am liebsten stillschweigen und hoffen das ich als pflichtversichert weiterlaufe.....